AKtion Dezember 2021

12 Konsumentenschutz

Dezember 2021 Bei mangelhafter greift 2022 neue

Land unterstützt Konsument:innen

BERATUNG. Als „wichtige Service- leistung für die Vorarlberger Bevöl- kerung“ bezeichnet der zuständige Landesrat Marco Tittler die Konsu- mentenberatung der AK Vorarlberg. Sie wird vom Land Vorarlberg wie- derum mit 190.000 Euro gefördert. „Durch die Landesunterstützung ist gewährleistet, dass die kompetente Beratung allen Landesbürgerinnen und -bürgern offensteht. Gerade in schwierigen und unsicheren Zeiten ist eine fundierte Beratung von gro- ßer Bedeutung“, so der Wirtschafts- landesrat. Mit dem Beitrag des Lan- des ist es möglich, dass sich auch Nichtmitglieder mit Fragen zum

Konsumentenrecht an die Arbeiter- kammer wenden können. „Weil der Konsumentenschutz alle angeht, soll das Angebot auch allen offen- stehen“, begründet Tittler die Fort- setzung der partnerschaftlichen Fi- nanzierung. Die hohe Qualität in der Bera- tung bestätigt sich für Tittler im enormen Zuspruch für den Service von Seiten der Bevölkerung. Dies zeigt sich vor allem in der aktuellen Pandemiebewältigung. Heuer wur- den bereits über 18.000 persönliche und telefonische Beratungen von den Vorarlberger:innen in Anspruch genommen.

KONSUMENTENRECHT. Vom neuen Verbrauchergewährleis- tungsgesetz (VGG) wird man die kommenden Tage und Wochen viel hören und lesen. Denn mit dem Gewährleistungsrichtlinien- Umsetzungsgesetz (GRUG) werden auch inÖsterreich zwei EU-Richtli- nien verbindlich umgesetzt. Damit werden Änderungen imABGB und dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vorgenommen und ein völlig neues Gesetz, eben das VGG, geschaffen. Der Grund: Besonders durch den elektronischen Handel, digitale Technologien und vielfach auch neue Produkte sind die Rah- menbedingungen andere als noch vor zehn, fünfzehn Jahren. Licht und Schatten Aber ändert sich für Konsu- ment:innen grundlegend alles durch das neue Gesetz? Nein, gibt Dr. Karin Hinteregger Entwar- nung. „Es ist jedoch wie mit vielen Neuerungen: Auch beim VGG gibt es aus Sicht des Konsumenten- schutzes Licht und Schatten“, sagt die Leiterin der Konsumentenbe- ratung der AK Vorarlberg.

Zu Jahresbeginn tritt das neue Verbraucher- gewährleistungsgesetz (VGG) in Kraft. Ab dann ist die Gewährleistung in drei unterschiedli- chen Gesetzen geregelt. Die AKtion erklärt, wo­ rauf es für Sie als Konsu- mentin oder Konsument ab 2022 ankommt.

Nicht auf jeden Kauf oder jede An- schaffung wird ab 1. Jänner 2022 das neue VGG anzuwenden sein. Es geht ausschließlich • umGeschäfte zwischen einemUnternehmen und Konsu- ment:innen, • umVerträge über den Kauf von beweglichen körperlichen Sachen einschließlich solcher, die erst herzustellen sind (Werklieferungs- verträge) • und umVerträge über die Be- reitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen; • Ausnahmen betreffen den Kauf von Tieren, Finanz-, Gesundheits- und Glücksspieldienstleistungen sowie denVerkauf imRahmen einer Zwangsvollstreckung. Für die Ausnahmen und alle anderen Fälle wie den Immobi- lienkauf und reine Werkverträge gelten weiterhin die jeweiligen Be- stimmungen des ABGB und/oder des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Das Positive am VGG Weil es umeventuelleMängel geht und die Frage, ob, wer und wie da-

Vignette: Stolperfallen und Abzocke

MAUT. Bereits erhältlich für 2022 ist die Vignette für das Autobahn- und Schnellstraßennetz Österreichs. Die digitale Version hat bestimmte Vorteile, es gibt jedoch auch z we i

teren ausgewählten Vertriebspart- nern der Asfinag, ist diese direkt nach dem Kauf gültig, weil dann die 18-tägige Rücktrittsfrist vor Beginn der Gültigkeit entfällt. Egal ob digital oder zum Kle-

Stolperfallen. Die eine: Wer in einen anderen Bezirk umzieht, muss sein neu- es Kennzeichen bei der Asfinag melden. Das Um- schreiben kostet 18 Euro. Die andere: Kaufen Kon- sument:innen die digita- le Vignette online, ist sie erst nach 18 Tagen gültig. Ausnahme: Ersteht man eine digitale Vignette beim ÖAMTC, ARBÖ, in einer Trafik oder bei wei-

ben: Die Vignette 2022 für Pkw kostet 93,80 Euro. Seien Sie vorsichtig, was „Angebote“ im Internet angeht: Erste Konsu- ment:innen meldeten bereits Fälle, dass sie zu viel bezahlt haben oder Fake-Shops auf den

Leim gegangen sind. ▸ Vignette: asfinag. at/maut-vignette/ver- triebsstellen/

Playstation-Urteil mit Zündstoff

RECHT. Das Handelsgericht Wien hat 40 Vertragsbestimmungen beim PlayStation-Network (PSN) als un- zulässig eingestuft. Unter anderem ging es um den Verfall von Gutha- ben und Haftungsvorschriften der Eltern für das Verhalten ihrer Kin- der. Gegen die AGB geklagt hatte der Verein für Konsumenteninfor- mation (VKI). Das Urteil ist noch nicht rechts- kräftig. Es birgt nach Einschätzung des Konsumentenschutzes der AK Vorarlberg reichlich Zündstoff auch

für andereOnline-Anbieter vonSpie- len, Filmen und anderen Diensten, sollte es in höherer Instanz bestätigt werden. Als gesetzwidrig eingestuf- te Klauseln betrafen beispielswei- se ein Verbot der Übertragung von PSN‑Guthaben sowie Preisände- rungsklauseln. Ebenso wurde eine Klausel als unzulässig beurteilt, die festlegte, dass ein kostenloses Abonnement bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch in ein ge- bührenpflichtiges Abonnement um- gewandelt werden sollte.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

von Mag. Paul Rusching AK-Konsumentenschutz

Rufnummernmitnahme – ab jetzt kostenlos Wer sich einen neuen Telefonanbieter sucht, kann seine Telefonnummer problemlos zum neuen Unternehmen mitnehmen. Bisher sind dafür Kosten angefallen, nunmehr ist der bisherige Anbieter verpflichtet, alle für die Über- nahme der Nummer erforderlichen Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Man kann die Nummernmitnahme gleich beimAbschluss eines neuen Ver- trages z. B. im Shop beim neuen Anbieter beantragen. Dieser beantragt dann die NÜV-Information (Nummernübertragungsinformation). Oder man holt sich zuerst die NÜV-Information vom alten Anbieter und geht danach zum neuen Anbieter. Bei Diskontern holt man sich einfach ein Starterpaket und aktiviert es, danach übermittelt man die NÜV-Information mit demAuftrag zur Nummernmitnahme an den neuen Anbieter. Doch Achtung! Der alte Vertrag wird durch eine Nummernmitnahme nicht automatisch beendet. Dieser muss unter Einhaltung der Kündigungsfristen separat gekündigt werden! Senden Sie die Kündigung mit einem eingeschrie- benen Brief an den alten Anbieter und bewahren Sie den Aufgabeschein der Post auf. Wird der alte Vertrag nicht gekündigt, läuft dieser automatisch weiter und die monatlichen Kosten werden weiterhin in Rechnung gestellt.

Streitfälle wird auch das VGG nicht verhindern. Positiv am neuen Gesetz ist: In vielen Fällen liegt die Beweislast nun ein Jahr anstatt sechs Monate beimHersteller bzw. Händler.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN Asfinag, stock.adobe.com/Prostock-studio, stock.adobe.com/AdamGregor , stock.adobe.com/ Tierney, AK Vorarlberg, Stiftung Warentest

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