AKtion Dezember 2021

Bildung und Jugend 11

Dezember 2021

Was macht mein Kind im Internet? Über 300Mütter und Väter haben den jüngsten Online-Vortrag des AK-Konsumentenberaters Franz Valandro geradezu gestürmt, ging es doch darum, was ihre Kinder im Internet so treiben. Undwovon sie tunlichst die Finger lassen sollten …

LEHRLINGS- TIPP

von Tamara Wojtech, Abtei- lung Lehrlinge und Jugend

Sonderzahlungen Freust du dich auch schon auf dein „Weihnachtsgeld“? Dazu solltest du Folgendes wissen: Urlaubszuschuss und die so- genannte Weihnachtsremune- ration sind Sonderzahlungen, die nicht gesetzlich verankert, sondern im Kollektivvertrag geregelt sind. Es gibt Lehrberufe, für die es keinen Kollektiv- vertrag gibt und in denen die Lehrlinge deshalb auch keinen Anspruch auf Sonderzahlungen haben, es sei denn, es wurde bei Lehrabschluss eine diesbezüg- liche Vereinbarung getroffen. Die Höhe der Sonderzahlungen hängt ebenfalls vom Kollektiv- vertrag ab, meistens ist es eine Lehrlingsentschädigung. Es gibt aber auch Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Auch der Zeitpunkt der Auszahlung kann je nach Kollektivvertrag variieren. Bei Eintritt während des Jahres oder einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhält- nisses werden die Sonderzah- lungen – gleich wie alle übrigen Ansprüche – anteilsmäßig abgerechnet!  ▸ Information und Beratung: ak-vorarlberg.at/lehrejugend

TIPPS. „Der Klick ins Internet er- öffnet den größten interaktiven Wis- sensraum der Welt. Faszinierend, bunt, jede Sekunde neu. Deshalb ist Orientierung so wichtig. Gemeinsam mit dem Pädagogen Mario Wüschner macht Franz Valandro imRahmen der Pädagogischen Hochschule Lehrkräf- te fit. Kindern und Jugendlichen dür- fen nicht einfach Tablets oder Smart- phones in die Hand gedrückt werden

tiefender Blick in die oft höchst fan- tasievollen Geschäftsbedingungen. Apropos: Ist Ihre Tochter, ist Ihr Sohn überhaupt geschäftsfähig? Das wäre doch gut zu wissen … Was heißt hier „mündig“? Nun, „unmündige Minderjährige zwi- schen sieben und 14 Jahren dürften im Prinzip gar keine Geschäfte bzw. Ver- träge abschließen“, sagt Valandro, und doch kommt es in der Praxis immer wieder vor. Mündige Minderjährige (14 bis 18) sind beschränkt geschäfts- fähig. Sie können aber altersübliche, geringfügige Geschäfte des täglichen

Lebens abschließen, z. B. Kleidung einkaufen. „Schließen mündige Min- derjährige ohne Zustimmung des ge- setzlichen Vertreters ein Geschäft ab, dann ist dieses Geschäft schwebend unwirksam“, etwa wenn sie via App online nach Herzenslust shoppen wa- ren. Aus seiner langjährigen Praxis hatte Valandro noch wenigstens 1001 weitere Tipps imKöcher.

ohne das nötige Wissen dazu. Von Recht und Datingfallen

Aber sind die Kids nicht ohnedies viel flinker, als Erwachsene es je sein kön- nen? Vielleicht bewog genau diese An- nahme 310 Eltern, über Einladung des Landeselternverbands einen Abend lang bei der AK Vorarlberg online Informationen einzuholen. Urheber- recht und geistiges Eigentum spielten dabei ebenso eine Rolle wie das Recht am eigenen Bild. Valandro behandelte Social Media am Beispiel von Tik Tok und Snapchat und sparte dabei auch Themen wie Sexting und Datingsei- ten nicht aus. Denn neben Gaming- Seiten und Social Media spielt Erotik im Suchverhalten der Jugendlichen eine große Rolle. Da lohnt sich ein ver-

Auflösung des Rätsels von Seite 8

A L B A N I E N H E L E N A

Q U A S S E L N E T I B N

M A D R A S R N T A L C A

L T E M A N I L I N H H

A T H E N N K C E R O E

… übrigens: Unter demMenüpunkt „Bild- schirmzeit“ können bei Apple-Gerätenmithilfe sogenannter „Beschränkungen“ bestimmte Apps und Funktionen auf demGerät des Kindes gesperrt oder eingeschränkt werden. Informationsseite mit genauer und verständ- licher Anleitung unter https://support.apple. com/de-de/HT201304

R A S T R E I T R U N

I K E O B L U T E G E L

H A U M L A G E A N K E

P I S T O N S C H I F I

C I S U L S E L L E C K

T R I B E A U E Z E

S P U E L E N V E S A U

F R E D A L U M N A T

U S P U R P U R P P

J E A N E M H T M

A M A

▸ Kontakt Weitere Informationen beim AK-Konsumentenschutz unter www.ak- vorarlberg.at, Tel. 050/258-3000, Link: www.saferinternet.at

G

TARIFVERTRAG Lösungswort: TARIFVERTRAG

„Parkgebühren“ einmal anders …

RACHEAKT. Wie ist das eigent- lich, wenn der Lehrling kurz vor der Lehrabschlussprüfung den Betrieb wechselt? Wer muss dann die Prü- fungstaxe bezahlen? Die Frage stellt sich den Berater:innen der AK öfter.

die Prüfungstaxe immer noch nicht überwiesen, obwohl sie der Lehrbe- rechtigten die relevante Gesetzes- stelle gezeigt hatte. Bechtold: „Dar- aufhin forderten wir als AK die Taxe der Lehrabschlussprüfung ein. Die wurde uns auch anstandslos über- wiesen.“ Gesetz ohne Spielraum Denn das Gesetz ist in diesemPunkt glasklar: Der letzte Lehrberechtigte muss den Lehrlingen die Taxe er- setzen, wenn die Lehrabschluss- prüfung innerhalb ihrer Lehrzeit oder der Weiterverwendungszeit abgelegt wird, der Lehrling zum ers- ten Mal zur Prüfung antritt und der Lehrling selber die Taxe bezahlt hat. Das gilt auch, wenn der Lehrling erst wenigeMonate beimLehrberechtig- ten angestellt war.

Das Gesetz ist da eindeutig. Immer wieder Zwistigkeiten

Ich will mit Holz arbeiten. Auch eine pharmazeutisch-kauf- männische Assistentin wandte sich mit dieser Frage an ihre AK. Sie ist volljährig und wechselte ihre Lehr- stelle im dritten Lehrjahr. Rund drei Monate nach ihrem Eintritt in den neuen Lehrbetrieb legte sie die L hrabschlussprüfung positiv ab. Doch glücklich wurde sie in dem Unternehmen nicht. „Dieser Lehr- ling wandte sich mehrmalig an uns wegen Unstimmigkeiten im Be- trieb“, erzählt Alexander Bechtold

Weil sie ihren Parkplatz benutzt hatte, enthielt die Chefin ihremweiblichen Lehrling einfach die Prüfungstaxe vor. Das geht gar nicht.

MEHR INFORMATIONEN UND UNTERSTÜTZUNG BEI DER BILDUNGS- ENTSCHEIDUNG FINDEST DU UNTER: www.wiew iter.at Weil Bildung sehr wichtig ist, wächst auch das Angebot: Schulen, Lehrberufe, Studienrichtungen, Kurse und Seminare in der Weiterbildung sowie Fördermöglichkeiten je nach

nd essiert ?

Parkplatz der Chefin. Die war echt sauer darüber und hat dem Lehrling daraufhin gleich angekündigt, die Prüfungstaxe sicher nicht überneh- men zu wollen.“

aus der Abteilung Lehr- linge und Jugend. Unter anderem erinnert er sich an folgenden Vorfall: „Der Lehrling parkte auf dem

Die junge Frau blieb dann noch ein paar Wo- chen als Facharbeiterin im Betrieb – als sie die- sen verließ, wurde ihr

Ich will Menschen helfen.

▸ So erreicht ihr uns Telefon 050/258-2300 zumOrtstarif oder 05522/306-2300, E-Mail an lehrlinge@ak-vorarlberg.at. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

LEHRLINGE UND JUGEND

Die Berufsinteressen-App der AK gibt’s kostenlos im App Store und in Google Play. Außerdem helfen dir unsere Beratungsteams in Fragen der Berufswahl jederzeit gerne weiter. Wo? ▸ www.wieweiter.at

sy sinteressen-App der AK los im App Store Google Play.

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