AKtion November 2021

Arbeit und Politik 5

November 2021

WUSSTEN SIE … … dass Sie in der normalen Alterspension so viel dazuver- dienen dürfen, wie Sie wollen? Sofern Sie in der norma- len Alterspension sind (Sie haben Ihre Pension als Frau erst mit 60 Jahren und als Mann erst mit 65 Jahren an- getreten), dürfen Sie so viel dazuverdienen, wie Sie wol- len. Sie werden jedoch unter gewissen Voraussetzungen im Folgejahr Einkommen- steuer nachzahlen müssen. Falls Ihre Pension allerdings so niedrig ist, dass Sie eine Ausgleichszulage erhalten, fällt die Ausgleichszulage bis zur Höhe des jeweiligen Zu- verdienstes weg. … dass Sie, wenn Sie neben Ihrer Alterspension weiterar- beiten, nicht mit Abschlägen bei Ihrer Pensionshöhe rech- nenmüssen? Ganz imGegenteil: Wenn Sie bereits eine Alterspension beziehen und weiterhin er- werbstätig sind, bekommen Sie eine besondere Höher- versicherung, die Ihre Pen- sion erhöht. … dass Sie, wenn Sie schon im Regelpensionsalter sind, Ihre Pension jedoch nicht bean- tragen, sondern aufschieben, eine Bonifikation erhalten? Wenn Sie schon im Regel- pensionsalter sind, die Pension aber nicht beantra- gen, sondern aufschieben, erhalten Sie für jedes Jahr weiterer Erwerbstätigkeit 4,2 Prozent zu Ihrer Pension. Zusätzlich zu dieser Boni- fikation bewirkt die weitere Einzahlung auf Ihr Pensions- konto eine Erhöhung Ihrer Beitragsgrundlage. Die Möglichkeit des Erwerbs einer Bonifikation besteht für maximal drei Jahre. … dass Sie, wenn Sie in Regel- alterspension gehenmöchten, zuvor einen Antrag beim zu- ständigen Pensionsversiche- rungsträger stellenmüssen? Sie müssen, bevor Sie eine Pension in Anspruch neh- men können, jedenfalls einen schriftlichen Antrag auf Alterspension bei Ihrem zuständigen Pensionsversi- cherungsträger stellen. Das ist notwendig, weil auch im Pensionsrecht das Antrags- prinzip gilt.

SS heute 010 n denMehrausga- h immer zahlen sich en Teil selber und onssysteme.

eitnehmerpensionen

jährlich rund 400.000.000 Euro und die der Unternehmer:innen um jährlich etwa 160.000.000 Euro aus Steuermitteln subventioniert. Alles in allem zählt das hei- mische Pensionsversicherungs- system weltweit zu den Vorzeige- modellen und schützt rund zwei Millionen Arbeitnehmer:innen, 200.000 Unternehmer:innen und rund 168.000 Bauern und Bäuerin- nen vor der Altersarmut. Dort, wo die Pensionen zu niedrig sind, zahlt der Staat eine Ausgleichszulage, die wiederum gerade bei der Grup- pe der Bauern und Bäuerinnen ein wichtiges Instrument der Alterssi- cherung darstellt, erklärt Direktor Keckeis. Jedes Jahr 110.000 weitere Jährlich treten rund 110.000 Arbeit- nehmer:innen in den Ruhestand. Die durchschnittliche Höhe der 2020 in die Alterspension eingetretenen Männer liegt bei 2200 Euro brutto, jene der Frauen aufgrund niedrige- rer Erwerbseinkommen und weniger Versicherungsmonate bei 1310 Euro. Langzeitversicherte Frauen kamen bei ihrem Pensionsantritt 2020 auf eine Pension von 1940 Euro, während ihre männlichen Kollegen in dieser Gruppe rund 1000 Euro mehr an Brutto-Pension erreichen konnten.

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Bundesbeitrag

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es in den Jahren 2018 und 2019, als der Zuschussbedarf für die Arbeit- nehmer:innenpensionen mit 0,6 bzw. 0,28 Milliarden Euro auf einen historischen Tiefpunkt sank. Eine ebenfalls gute Entwicklung zeichnet sich bei den Pensionen der Unterneh- mer:innenab, die indenvergangenen Jahren ihren Eigenfinanzierungs- anteil auf über 60 Prozent steigern konnten. Sorgenkindbleibendie Pen- sionen der Bauern und Bäuerinnen, deren Defizit trotz sinkender Zahl an Pensionist:innen laufend steigt. Hilfe für die anderen Kassen Zusätzlich zu den hohen Defiziten bei den Bauern- und Unternehmer- pensionen trägt der Staat auch noch eine sogenannte Partnerleistung. Damit werden die Pensionsbeiträ- ge der Bauern und Bäuerinnen um

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PARTNERLEISTUNG Während Arbeitnehmer:innen von ihremBruttobe- zug 22,8 Prozent Pensionsbeitrag (Dienstgeber- und Dienstnehmer-Anteil) leistenmüssen, bezahlen Unter- nehmer:innen 18,5 und Bauern und Bäuerinnen nur 17 Prozent Pensionsbeitrag. Die Lücke auf 22,8 Prozent muss der Steuerzahler mit der sogenannten Partner- leistung auffüllen. Damit erscheint das Defizit dieser Pensionsversicherungen geringer, als es tatsächlich ist.

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