AKtion Jänner 2022

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14 Konsumentenschutz 

Jänner 2022

Paket-SMS-Betrug: Der Handynetzbetreiber hätte es gar nicht so weit kommen lassen dürfen. Quasi in letzter Sekunde ließ er einen Gerichtstermin platzen. „3“ gab schließlich klein bei

COMPUTER- TIPP

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung der AK Vorarlberg

lung der SMS und übernehme sämt- liche angefallenen Kosten. Man füh- le sich zwar im Recht, doch das mit demGericht sei zu großer Aufwand. „Die Vermutung liegt nahe, dass Drei dadurch einem Urteil entge- hen wollte“, sagt AK-Konsumenten- schützer Dr. Franz Valandro. Wir vermuten, dass Drei ein- fach einemUrteil entge- hen wollte. Dr. Franz Valandro AK-Konsumentenberatung Die AK warnt Klicken Sie niemals gedan- kenlos auf einen Link, der in eine SMS eingebettet ist! Es ist absolut unüblich, dass Paketdienstleister wie DHL Nachrichten zum Sendungsverlauf in dieser Form verschicken. Sie verwenden dafür eigene Apps.

RECHTSSTREIT. Normalerweise, berichtet AK-Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro aus jahrelanger Erfahrung, suchen die großen Han- dynetzbetreiber den Kompromiss mit den Betroffenen, wenn diese offenkundig Opfer von Betrügerei- en geworden sind. Wie hier, wo eine Fake-Nachricht tausende SMS zur Folge hatte (Stichwort: angebliche Paketzustellung). Wenn sich die Arbeiterkammer einschaltet, findet sich in der Regel erst recht rasch eine Lösung. Doch dieses Mal war alles an- ders. Wie in der Oktober-Ausgabe berichtet, schaltete Telekom-Anbie- ter Drei komplett auf stur. Warum, bleibt den Konsumentenschützern weiter ein Rätsel. Anwälte waren eingeschaltet worden, am Bezirks- gericht Feldkirch war bereits ein Termin anberaumt … Dann kam es doch anders. Drei wollte 122,40 Euro Zur Erinnerung: Es ging um 122,40 Euro. 122,40 Euro, die Drei nach Rechtsauffassung der AK Vorarl- berg einem Kunden aus dem Wal- gau nicht hätte verrechnen dürfen.

Er hatte eine vermeintlich von DHL verschickte SMS geöffnet und einen Link angeklickt, weil er immer wie- der via DHL-Pakete erhielt. Doch damit fing er sich eine Schadsoftwa- re auf seinem Handy ein. Diese be- gann, unablässig SMS nach Italien zu senden. Dafür wollte Hutchinson Drei Austria GmbH Geld. Der Konsument erwies sich als widerständig und auch der Konsu- mentenschutz der AK Vorarlberg wollte den Fall exemplarisch von einem Gericht geklärt wissen. Der für den Konsumenten beauftragte Rechtsbeistand Dr. Helgar Schnei- der trug schlüssige Argumente zu- sammen, weshalb sichNetzbetreiber in solchen Fällen nicht einfach bei ihren Kund:innen bedienen können. Alle paar Sekunden eine SMS In der Telekombranche war die kon- krete Betrugsmasche schon lange bekannt, heißt es in der Einleitung der Mahnklage. Drei hätte also schon vor dem gegenständlichen Fall „entsprechende Sicherheitsme- chanismen einrichten können, mit welchem ein solcher ,automatischer Versand‘ von tausenden SMS ent-

deckt wird (wer verschickt schon 24 Stunden lang alle paar Sekunden eine SMS an immer verschiedene Personen – solche Anomalitäten wären leicht erkennbar)“. Technisch wäre es für einen Netzbetreiber „ein Leichtes gewesen, bei ihrenKund:in- nen diese ,ungewöhnlichen Aktivi- täten‘ aufzuspüren und zu stoppen“. Ergo seien die nebenvertraglichen Schutzpflichten grobfahrlässig ver- letzt worden. Verweis auf OGH-Entscheidung Somit dürfe Drei für diese SMS kein Geld einfordern. In diesem Zusam- menhang führte Schneider eine Entscheidung des Obersten Ge- richtshofs (OGH) vom 15.6.2016 an, in der er ausdrücklich darauf hinge- wiesen hatte, dass jene Leistungen, die unter Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten durch den Vertragspartner entstanden sind, nicht zu vergüten sind. Bis eine Woche vor dem Ge- richtstermin schien es, als wolle es Drei darauf ankommen lassen. Dann überraschte eine E-Mail eines Wiener Drei-Anwalts: Hutchinson Drei Austria verzichte auf die Bezah-

VidCoder Bei VidCoder handelt es sich um ein Videotranskodierungs- Programm – das heißt, mithilfe dieses Programms können Sie Videos auf sehr einfache Weise in verschiedenste Formate kon- vertieren. Besonders nützlich ist das, wenn Sie einen Fernseher mit USB-An- schluss besitzen und über diesen Filme anschauen wollen. Oft kommt es vor, dass der Fernseher das vorliegende Format nicht erkennt und somit nicht ab- spielt. Sie können VidCoder von der Homepage des Herstellers (https://vidcoder.net/) herunter­ laden – auch als portable Version (das heißt, es ist keine Installation nötig). Wenn Sie das Programm starten und auf das dritte Icon oben in der Leiste klicken, können Sie aus einer Vielzahl an Voreinstellungen auswählen – oder eine eigene erstellen. Wie immer ist auch VidCoder OpenSource und darf frei he­ runtergeladen und weitergege- ben werden. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at

Trübes Ergebnis Gleitsichtbrillen vomOnlineoptiker im Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI): Anbieter im Internet werbenmit günstigen Preisen und hoher Qualität. Doch im Test fielen fast alle durch.

BRILLEN. Bei einer Gleitsicht- brille ist besonders auf die richtige Zentrierung zu achten. Ist diese nicht optimal, sieht man nur dann scharf, wenn man eine bestimm- te Kopf- bzw. Körperhaltung ein- nimmt. Die Höhenzentrierung war bei den meisten Brillen nicht korrekt. Bei Pearle und Charlie Temple stimmte sie bei keiner einzigen der gelieferten Brillen. Zu kleine oder schwere Gläser Wichtig ist auch eine exakte Aus- richtung der Gläser, da andern- falls Schwindelgefühle auftreten können. Bei Charlie Temple wa- ren vier der sechs Brillengläser

Was beim Onlinekauf gut funktioniert, ist die Auswahl der richtigen Fassungsgröße. Kaum eine Testperson wählte eine viel zu große oder viel zu kleine Bril- lenfassung. Allerdings war die Glasstärke bei zwei Brillen (Mister Spex und Lensbest) viel zu dick und die Gläser waren entspre- chend schwer. Das führt mit der Zeit dazu, dass die Brille drückt. Anpassungsprobleme Gerade bei Gleitsichtbrillen ist der korrekte Sitz enorm wichtig. Bereits ein leichtes Verrutschen kann das Sehen stark beeinträch- tigen. Ein Anpassen der Brille wie

für die drei Brillen falsch ausge- richtet. Auch was Sitz und Positio- nierung der Brillengläser angeht, gab es Anlass zu Kritik. Einige Gläser saßen nicht fest in der Fas- sung, weil sie zu klein geschliffen waren. Beim Brillenputzen be- steht die Gefahr, dass die Gläser verdreht werden. Bei einer Gleit- sichtbrille, wo es auf eine exakte Ausrichtung der Horizontalachse ankommt, die den Nah- und Fern- bereich definiert, ist das inakzep- tabel. Andere Gläser saßen nicht symmetrisch in der Fassung. Das führt ebenfalls dazu, dass die Ho- rizontalachsen verschoben sind.

beim Optiker ist online jedoch nicht möglich. Im Test wurde hier eine weitere Schwäche der On- linebestellung offenkundig: Bei fünf der sechs Anbieter saßen die Brillen nicht richtig. Einige On- lineoptiker scheinen sich dieser Problematik bewusst zu sein. Sie empfehlen auf ihrer Website, dass man zur Anpassung der Brille einen Augenoptiker vor Ort aufsu- chen solle. Ob dies allerdings ohne Weiteres möglich ist und funktio- niert, wurde nicht getestet. ▸ Alle Details zum Test auf www. konsument.at (kostenpflichtig)

Gericht sagt: Mieterin darf Hund in der Wohnung halten.

Vertragsklausel zu Hunden unzulässig

Eine Vertragsklausel mit einem generellen Genehmigungsvorbe- halt des Vermieters zur Haltung von Hunden und Kleintieren durch eine Mieterin oder einen Mieter ist gröblich benachteili- gend. Das stellte jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) fest. Anlass war die Klage einer Mieterin , die in ihrer 90 m 2 großen Dachge- schosswohnung mit Terrasse in Wien einen Hund halten wollte. Das lehnte die Vermieterin ab. Im Mietvertrag steht: „Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schrift- licher Bewilligung des Vermie- ters gehalten werden.“ Diese Klausel ging demOGH zu weit: Sie impliziere nämlich, dass auch die Haltung von Kleintieren (in artgerechter und üblicher Zahl) willkürlich, also ohne sachliche Gründe von der Vermieterin verweigert werden könnte. Die Klausel sei daher als gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB zu qualifizieren. ImVerbrauchergeschäft habe die Klausel daher zur Gänze zu entfallen.

SCHLECHTE AUSSICHTEN Bei gleicher Punktezahl Reihung alphabetisch

Testurteil erreichte von 100 Prozentpunkten

Anbieter

durchschnittlich (52)

www.brille24.de www.lensbest.de www.pearle.at www.misterspex.at www.my-spexx.de

+ + + + + +

16 – – – – – – 17 – – – – – –

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44 41 38 23 23 27

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weniger zufriedenstellend (36) weniger zufriedenstellend (34)

– 14 – – – – – – –

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www.charlietemple.com nicht zufriedenstellend (12)

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nicht zufriedenstellend (12) nicht zufriedenstellend (10)

13 –

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Beurteilungsnoten: sehr gut (++), gut (+), durchschnittlich ( o ), weniger zufriedenstellend (–), nicht zufriedenstellend (– –) ... für Probiermöglichkeit und für Erklärungen zu denWerten: ja (++), nein (– –) Prozentangaben = Anteil am Endurteil Erhebung : Jänner bis April 2021

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