AKtion November 2022

Politik und Soziales 5

November 2022

Salzburg geht gegen Spekulation und Zweitwohnsitze vor

ersorgung für alle nkheit, Unfall und Arbeitsunfähigkeit auf hohem Niveau, ohne finanzielles gesellschaftlicher Stellung usw. abgesichert sein. Das ist das Herzstück der medi- fahr. AK-Präsident Bernhard Heinzle fordert dringende Veränderungen.

GESETZ. Nach dem vernichtenden Prüfbericht des Landesrechnungs- hofes über die Grundverkehrs- kommissionen im Bezirk Pinzgau hat das Land Salzburg ein neues Gesetzespaket gegen den „Ausver- kauf der Heimat“ geschnürt. Das neue Salzburger Grundverkehrsge- setz und die Novelle des Raumord- nungsgesetzes sollen Spekulation und Zweitwohnsitze effektiv stop- pen sowie Grund und Boden für Einheimische sichern. „Weitgehend missachtet“ Das neue Paket, das noch heuer im Landtag beschlossen werden und im Jahr 2023 in Kraft treten soll, definiert laut Raumordnungslan- desrat Josef Schwaiger „klar und deutlich, wer unter welchen Be- dingungen zukünftig Grün- und Bauland in Salzburg erwerben kann und wie dieses genutzt wird“. Novelliert wird auch die Grund- verkehrskommission. Der Landes- rechnungshof hatte unter anderem kritisiert, dass diese im Pinzgau das Gebot der Rechtsstaatlichkeit „weitgehend missachtet“ habe. Die Novelle sieht eine weisungs- freie landesweite Grundverkehrs- kommission unter der Leitung eines oder einer Grundverkehrs- beauftragten statt bisher fünf Be- zirkskommissionen vor. In dem Ge- setzespaket werden der sogenannte „grüne Grundverkehr“ (landwirt- schaftliche Flächen) und der „graue Grundverkehr“ (Bauland und Im- mobilien) neu geregelt. Die Devise lautet: Bauernland soll in Zukunft in Bauernhand blei- ben. Was den „grünen Grundver- kehr“ betrifft, so muss der Käufer, die Käuferin ein Bewirtschaftungs-

konzept vorlegen, die Nutzungs- pflicht beträgt 15 Jahre. Bei einer erklärungswidrigen Nutzung droht die Versteigerung. 75 Prozent des Grundstückes müssen selbst be- wirtschaftet werden. Die räumliche Nähe ist für einen privilegierten Er- werb durch Landwirte ausschlag- gebend, diese beträgt 20 Kilometer zur landwirtschaftlichen Nutzflä- che und 60 Kilometer für Forst- und Almflächen. Zudem wird Groß- grundbesitz durch einen Einheits- wert definiert und statt des bisher verwendeten ortsüblichen Preises ein Bodenrichtpreis eingeführt, der sich am Ertragswert orientiert. „Aus“ für Chaletdörfer Das Land erhofft sich, dass de fac- to keine zusätzlichen Chaletdörfer und Zweitwohnsitze mehr entste- hen können. Beim Kauf von Liegen- schaften und Wohnungen muss der Käufer nachweisen, dass sich sein Lebensmittelpunkt auch dort befindet. Falls innerhalb der vor- gegebenen Frist der Hauptwohnsitz nicht nachgewiesen werden kann, droht die Versteigerung. Der Käufer wird freilich nicht enteignet, er be- kommt sein Geld zurück. Zweitwohnsitzbeschränkungs- gemeinden werden ohne Ausnah- me festgelegt. Zweitwohnungen, die nach dem 1. März 1993 und vor dem 1. Jänner 2019 als solche ge- nutzt werden, können nur mehr an Angehörige übertragen werden. Im „grauen Grundverkehr“ werden auch Fristen für die Aufnahme der Nutzung gesetzt: ein Jahr für ein bebautes Grundstück, fünf Jahre bei umfassender Sanierung eines Gebäudes, sieben Jahre für unbe- baute Grundstücke.

zwischen Wahl- en (z. B. völlige Ta- zt:innen, keine Not- n usw.) ausgebildete als Wahlärzt:innen essourcen fehlen in n und immer öfter m niedergelassenen grund von Pensionie- rtragsärzt:innen ge- l? vorgebracht, dass die der Österreichischen GK) zu wenig flexibel t:innen zu wenig ver- jedoch, dass gerade g gemeinsam mit der lberg attraktive e für die

(derzeit arbeiten in sechs Ordinationen an- gestellte Mediziner:innen) ● Teilkassenstellen als neues Angebot für Spitalsärzt:innen, die sich zeitweise auch in einer Arztpraxis engagieren wollen ● Umstellung der verpflichtenden Nacht- Bereitschaftsdienste auf ein freiwilliges Modell ● neue Angebote hinsichtlich der Ordi- nationsorganisation (z. B. Unterstützung durch die aks Gesundheit GmbH bei den Kinderärztezentren Dornbirn und Feld- kirch), damit sich Ärzt:innen auf die ärzt- liche Tätigkeit konzentrieren können ● Erweiterung der Degressionsstufen in der ärztlichen Honorierung als zusätzli- chen Leistungsanreiz und laufende Ver- besserungen im Honorierungssystem. Die Einkommenssi- tuation von Vertrags- ärzt:innen ist – auch belegt durch einen aktu- ellen Rechnungshofbericht – ausgezeichnet. ● Standortförderung von bis zu 44.000 Euro für die Ansiedlung in mehrfach erfolglos ausgeschriebenen Gemeinden ● Zusatzhonorierung für Mehrarbeit von Ärzt:innen für den Fall, das Kassenstellen in der Gemeinde/Umgebung vorüberge- hend nicht nachbesetzt werden können „Machen Sie sich selber ein Bild!“ Die AK Vorarlberg tritt daher als Vertrete- rin der Interessen der ÖGK-Versicherten an angehende Ärztinnen und Ärzte sowie an aktuell tätige Wahlärzt:innen heran, die- se Angebote genau zu prüfen und sich ein detailliertes Bild über die Vorzüge des Ver- tragsarztsystems zu machen. „Wir wollen

AK-Präsident Heinzle: „Das Gesund- heitssystem für alle ist in Gefahr.“

Ärztinnen und Ärzte motivieren, sich ver- stärkt in die Sachleistungsversorgung für die Vorarlberger Bevölkerung einzubrin- gen“, betont Heinzle. Er fordert die Wahl- ärzt:innen auf, sich für unbesetzte oder neu geschaffene Vertragsarztstellen zu be- werben, und verweist auf die Möglichkeit von Vertragsarzt-Praxisgemeinschaften. Die dort möglichen Jobsharing- und An- stellungsmodelle sind ein gutes Angebot an Wahlärzt:innen, die keine volle Kassenstel- le übernehmen wollen. Digitaler Vertretungspool Die AK fordert die Gründung eines digitalen „Ärzt:innen-Vertretungspools“, der die Ver- tretungen für Vertragsärzt:innen während z. B. einer Karenz organisiert oder über- gangsweise den Betrieb in aktuell nicht be- setzten Vertragsarztstellen sicherstellt. „Die Mitarbeit in einem derartigen „Ärzt:innen- Vertretungspool“ wäre eine neue, ideale Möglichkeit, um auch über Wahlärzt:innen die Sachleistungsversorgung für die Pati- ent:innen lückenlos zu sichern“, ist Heinzle überzeugt.

ärztin oder Vertrags-

t geschaffen haben. politischer Seite im- der geforderten Ver- sind in Vorarlberg g-Modelle (derzeit enarztstellen) xismodelle – neu Augenärzt:innen ch in Vorarlberg) Anstellung von vertragsärzt:innen

„Es müsste keine Armut geben, wenn Reiche etwas beitragen“ Markus Marterbauer stellt neues Buch „Angst und Angstmacherei“ in der AK Vorarlberg vor AK-Präsidentin Renate Anderl schreibt Brief an die Reichsten

GERECHTIGKEIT. Sein neues Buch weckt Hoffnung. Markus Marter- bauer hat gemeinsam mit Martin Schürz sein Plädoyer für einen bes- seren Sozialstaat in ein Buch gegos- sen. Die beiden wissen exakt, wovon sie schreiben: Marterbauer ist Chef- ökonom der Arbeiterkammer Wien, Schürz ist Volkswirt an der Öster- reichischen Nationalbank und als Psychotherapeut in der Boje, einem Ambulatorium für Kinder und Ju- gendliche in Krisensituationen, tä- tig. Im Buch geht es um z„Angst und Angstmacherei“. Marterbauer stell- te das 380 Seiten starke Werk für eine Wirtschaftspolitik, die Hoff- nung macht, in der AK Vorarlberg vor. Ängste gehen um Pandemie, Krieg, Krise – „die Ängste nehmen enorm zu“, skizziert Mar- terbauer die Ausgangslage, „und die Aufgabe der Politik wäre es, den

Menschen diese Ängste zu nehmen.“ Dazu muss der Sozialstaat „armuts- fest werden“, d. h. „bei den unteren sozialen Netzen wie Sozialhilfe, Ar- beitslosengeld, Unterhaltsvorschuss brauchen wir höhere Niveaus und wir brauchen bessere soziale Dienst- leistungen“, z. B. einen Anspruch darauf, dass das Pflegesystem für Arm und Reich gute Qualität ge- währleistet. Eine Mindestsicherung soll das Minimum sichern, Arbeits- losengeld den Lebensstandard bis zum nächsten Job gewährleisten, die Mindestpension ein Auskommen nach Erwerbstätigkeit ermöglichen, der Unterhaltsvorschuss Ein-Eltern- Familien absichern. Kindergärten und Schulen sollen die sozialen, emotionalen und kognitiven Fähig- keiten aller Kinder stärken, unab- hängig vom Bildungshintergrund der Eltern. Gesundheits- und Pflege- system sollen die gute Versorgung aller sicherstellen. Soziales Woh-

nen und Mietengesetzgebung sollen leistbaren Wohnraum ermöglichen. Kollektivverträge, Arbeitsrecht und Mindestlohn sollen Ausbeutung verhindern und gewährleisten, dass man von Arbeit gut leben kann. All das kostet viel Geld, aber es ist mög- lich. Wer hat zu viel? „Wenn wir darüber reden, was zu wenig ist, müssen wir auch fragen: Was ist zu viel? Und wie können jene, die zu viel haben, beitragen?“ Vermögens- und Erbschaftssteuern könnten die Finanzierung dieses besseren Sozialstaats gewährleis- ten. Und Marterbauer ist sich sicher: „Selbst wenn man Vermögen von ein bis zwei Millionen Euro ausnimmt von der Vermögenssteuer, kann man sich Milliardenaufkommen er- warten.“ Die reichsten 40.000 Haus- halte – das oberste Prozent – be- sitzen zusammen bis zu 700 Mil-

Markus Marterbauer stieß in der AK Vorarlberg auf großes Inter- esse: Auch ÖGB-Frauenvorsitzende Iris Seewald ließ sich ein Buch signieren.

in Österreich zusammen?“, heißt es da. Sie beschreibt in weiterer Folge, wie sich ein normaler Alltag so dar- stellt: „Alle paar Monate trudelt eine Mieterhöhung ein, die Energiepreise sind sowieso explodiert, der Einkauf von Lebensmitteln verteuerte sich um bis zu 20 Prozent. Und immer noch beträgt die Inflation runde elf Prozent.“ Damit alle halbwegs über die Runden kommen, „muss unser Sozi- alstaat von allen und gerecht finan- ziert werden“.

liarden Euro an Vermögen. „Selbst wenn man nur ein Prozent Vermö- genssteuer verlangte, sind das schon bis zu sieben Milliarden Euro.“ Nun, die Milliardär:innen fan- den nicht den Weg zur Buchpräsen- tation in der AK. Dafür haben sie Post erhalten. Arbeiterkammer-Prä- sidentin Renate Anderl schrieb eben einen Brief an die 100 reichsten Ös- terreicher:innen: „Wussten Sie, dass Sie gemeinsam mit den anderen 99 Reichsten etwa gleich viel Vermögen haben wie 5,5 Millionen Menschen

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