6 Arbeit
April 2021
ARBEITNEHMERPARLAMENT TAGT ANFANGMAI IMMONTFORTHAUS
WEIBERKRAM von Univ.-Prof. Irene Dyk-Ploss
Die AK wird mit der 187. Vollversammlung am 6. Mai 2021 in das Feldkircher Montforthaus ausweichen. Dort, wo bereits imOktober 2018 der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss tagte, werden sich erstmals nach Ausbruch der Pandemie wieder alle 70 Kammerrätinnen und Kammerräte zu Vorarlbergs Arbeitnehmerparlament versammeln. Es wird dabei u. a. um die Schaffung eines erweiterten Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose gehen. Besucherinnen und Besucher sind im Zuge der Covid-19-Maßnahmen leider nicht zugelassen.
KriseundChancen Bei 85 Prozent der berufstätigen Frauen hat sich die Situation im Job coronabedingt verschlechtert. Ein Drittel bangt (unabhängig von der Qualifikation) umden Arbeitsplatz, insbesondere jüngere Frauen. Und tatsächlich werden vor allem in Kultur, Tou- rismus und Gastgewerbe und im Handel etliche Betriebe die Krise auch nach den hoffentlich baldi- gen Öffnungen nichtüberstehen. Manche werden durch staat- liche Unterstützungszahlungen ohnedies nur mehr künstlich am Leben gehalten. Statt nun weiter in „Zombie-Firmen“ zu inves- tieren, sollten Bildungswege in Richtung Umwelt, Infrastruktur, Digitalisierung und Pflege entwi- ckelt und Gründungsinitiativen unterstützt werden. Undman sollte Ideen der Achtzigerjahre neue Chancen geben: sozialöko- nomische Betriebe, die vor allem Langzeitarbeitslose beschäftigen, und Unternehmensübernahmen durch sonst von Arbeitslosig- keit betroffene Arbeitskräfte. Gerade imDienstleistungs- und Gesundheitsbereich ergäben sich kreative Lösungen für Frauen. ▸ E-Mail: irene.dyk@jku.at
OÖ startet mit Anstellung von Pflegenden Das Land Oberösterreich stellt im Sommer im Rahmen eines Pilotprojekts vorerst 30 pflegende Angehörige an.
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT
von Michelle Hager AK-Arbeitsrecht
Wiedereinstellungszusage bindend? Paula M. war als Landschaftsgärtnerin von 14. Mai 2018 bis 31. Dezember 2019 bei einemGartengestal- tungsunternehmen beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Wie so viele derzeit hat sie mit der einvernehmlichen Auflösung eine Wiedereinstellungszusage zum 1. März 2020 erhalten. Mitte Februar 2020 rief sie der Arbeitgeber jedoch an und teilte ihr mit, dass sie leider das Arbeitsverhältnis doch nicht mehr aufnehmen könne. Da die Arbeitneh- merin sicher mit demWiederantritt gerechnet hatte, wandte sie sich an ihre AK. Mit einer Wiedereinstellungszusage verspricht der Arbeitgeber demArbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen. Eine solche Zusage ist grundsätzlich einseitig und verpflich- tet den Arbeitgeber zur Wiederaufnahme des Arbeits- verhältnisses. Ob auch der Arbeitnehmer an die Wie- dereinstellung gebunden ist, hängt von der konkreten Formulierung der Vereinbarung ab. Eine Überprüfung im Einzelfall durch die AK ist immer zu empfehlen. Tritt der Arbeitgeber von seiner Wiedereinstellungszu- sage zurück, steht demArbeitnehmer Schadenersatz in Form einer Kündigungsentschädigung zu. Der Arbeit- nehmer hat demnach jenes Arbeitsentgelt zu erhalten, das ihm für die Zeitspanne gebührt hätte, die bei Kün- digung durch den Arbeitgeber als Kündigungsfrist ein- zuhalten gewesen wäre. Sollten zudem Beendigungs- ansprüche (z. B. offenes Urlaubs- oder Zeitguthaben, Sonderzahlungen) noch ausstehen, werden diese fällig. So hat Paula M. nach Intervention ihrer AK eine Kündi- gungsentschädigung für eine Woche (ordentliche Kün- digungsfrist laut anzuwendendem Kollektivvertrag) sowie Urlaubsersatzleistung für noch nicht verbrauch- ten Urlaub erhalten.
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BEISPIELHAFT. Sie müs- sen die Grundausbildung zur Alltagsbegleiterin ab- solvieren und erhalten 1900 Euro brutto bei 38Wo- chenstunden Arbeitszeit, kündigte Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) an. Vorerst gelte das Angebot für Pflegende beeinträch- tigter Angehöriger, weil da- für allein ihr Sozialressort zuständig sei, so Gerstorfer. Es finanziere auch das Pro- jekt. Betreuende von Senio- ren sollen organisations- bedingt in einem zweiten Schritt dazukommen. Das Angebot gelte ab Pflegestufe drei. Es koste in Relation weniger als ein Betreuungsplatz in einem Heim, das Pflegegeld wer-
de zu einem Teil in die Be- zahlung eingebracht. Mög- licher Dienstgeber ist das FAB –man sei imGespräch. Die Ausbildung überneh- men Träger der Erwachse- nenbildung, sie soll noch heuer im Sozialberufe gesetz des Landes veran- kert werden. Ein nahtloser Übergang zur Höherquali- fizierung für andere Pflege- berufe ist sichergestellt. Die betreuenden Angehörigen sollen umfassend sozial- versicherungsrecht l ich abgesichert sein, betonte Gerstorfer. Im Burgenland, wo es das Modell seit Herbst 2019 gibt, waren diesen März 250 Personen ange- stellt. Die AK Vorarlberg
hat im September 2020 ein ähnliches Modell vor- geschlagen und verhandelt mit dem Land über die Rea- lisierung. ▸ Das AK-Modell steht auf derWebsite ak-vorarlberg.at kostenlos zumDownload.
Wir wollen wieder unsere Liebsten treffen.
Weiterhin gilt: √ Maske tragen √ Abstand halten √ Hände desinfizieren √ Testen lassen
#wirwollenwieder
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