14 Konsumentenschutz
Jänner 2021
WhatsApp: Was tun?
Eine Datenkrake macht Ernst: Facebook nimmt massiven Zugriff auf die Nutzerdaten seiner Tochter WhatsApp. Wer nicht zu- stimmt, der kann ab 8. Februar WhatsApp nicht mehr verwenden. Das sind die Fakten und mögliche Alternativen.
MESSENGER. Seit in der Vorwo- che publik wurde, dass WhatsApp seine Nutzungsbedingungen än- dert und in Zukunft (mehr) Daten seiner Nutzer an die Konzernmut- ter Facebook weitergibt, steigen zig Tausende auf Alternativen um. Gestern auch in Österreich täg- lich noch millionenfach genutz- tes Liebkind, heute Buhmann. So schnell kann es gehen. Ist die Aufregung gerechtfer- tigt? Ist ein Wechsel zu einem an- deren Messenger-Dienst notwen- dig? Und wenn ja, warum?
WhatsApp in der EU seine Nutzer aufgrund der Datenschutzgrund- verordnung (DSGVO) anders be- handeln muss und es deshalb unterschiedliche Regeln gibt, die im Umlauf sind. Außerhalb der EU wird mit der Zustimmung der Konzern unter anderem ermäch- tigt, die gesammelten Daten für Werbezwecke weiterzugeben und zu nutzen. Genau diese Bedingung gelte jedoch nicht für die Nutzer in der EU, versicherte die für Kundenpoli- tik zuständige Verantwortliche bei WhatsApp, Niamh Sweeney. Ein Konzernsprecher auf Anfrage des „Spiegel“: „Zur Vermeidung von Zweifeln: Es ist weiterhin der Fall, dass WhatsApp keine WhatsApp- Nutzerdaten aus der europäischen Region mit Facebook teilt, damit Facebook diese Daten zur Verbes- serung seiner Produkte oder von
Zuerst WhatsApp gab schon bisher bestimmte In- formationen über seine Nutzer an Facebook weiter, wie die Tele- fonnummer und IP-Adresse. einmal: Worum es jetzt geht, sind neue Nutzungsbedingungen und eine neue Datenschutzrichtlinie von WhatsApp. Offiziell diene das zur „Verbesserung der Dienste“. Dazu sollen Whats-App-Nutzer auf „Zu- stimmen“ klicken, ansonsten ist die Nutzung von WhatsApp ab 8. Februar nicht mehr möglich. Für Verwirrung sorgt, dass
Technologie, die von Sicherheits- experten in den höchsten Tönen gelobt wurde und die auch andere Messenger-Dienste implementiert haben. Sie macht den Inhalt der Nachricht nur für den Sender und den Empfänger zugänglich. Der Betreiber sieht zwar, dass kommu- niziert wird, aber eben nicht, was. Rundherum begehrte Daten Daran ändert sich auch nach dem 8. Februar nichts: Weder jemand bei WhatsApp noch bei Facebook oder andere können mitlesen oder mitschauen, was die Benutzer un- tereinander kommunizieren. Doch wer mit wem, wann, wie oft und wie lange, von wo nach wohin, mit welchem Gerät, mit welchen Be- triebssystemen und und und – all das sind in den Augen von Daten- und Konsumentenschützern eben- falls höchst sensible Daten. Denn mit ihnen lassen sich Nutzerpro- file schärfen, erst recht, wenn sie mit den Daten anderer Dienste ab- geglichen und verknüpft werden. Unternehmen wenden inzwischen horrende Unsummen dafür auf, mithilfe solchen Datenmaterials am „gläsernen Menschen“ zu fei- len, um ihm punktgenau die pas- sende Werbebotschaft unterzuju- beln. ▸ Einen ausführlichen Vergleich von Messenger-Diensten finden Sie auf vbg.arbeiterkammer.at unter „Internet“ im Servicebereich Konsumentenschutz.
Fakt ist allerdings auch, dass ein gesundes Misstrauen gegen- über dem Facebook-Konzern durchaus angebracht ist. Facebook nahm es bisher nicht immer ganz genau mit gesetzlichen Vorschrif- ten. 2017 musste der US-Konzern 110 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen, weil bei der Übernahme vonWhatsApp irreführende Anga- ben gemacht wurden. So sei bereits ein automatischer Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten möglich gewesen, was Facebook damals noch dementierte. Und seit Dezember läuft ein Verfahren des New Yorker Justizministeriums gegen Facebook, weil das Unter- nehmen seine „Monopolmacht“ bei der Übernahme vonWhatsApp, aber auch von Instagram, wett- bewerbswidrig ausgenutzt habe. Schlimmstenfalls droht dem Face- book-Konzern die Zerschlagung durch die US-Behörden. Solche Antitrust-Anordnungen sind in den USA keine Einzelfälle. Der be- kannteste ist die Zerschlagung von Rockefellers ÖlimperiumStandard Oil 1911 in 34 einzelne, voneinan- der unabhängige Gesellschaften. Verschlüsselte Inhalte Facebook hatte den Konkurrenten WhatsApp 2014 für rund 19 Mil- liarden Dollar übernommen. Kurz darauf rühmte sich WhatsApp mit der professionellen Ende-zu-En- de-Verschlüsselung (E2E), dem so- genannten Signal-Protocol, einer
DAS SPRICHT FÜR DEN UMSTIEG WhatsApp sammelt wesentlich mehr Daten über Sie als andere Messenger-Dienste. Verschlungene Nutzungsbedingungen: Was WhatsApp mit den Daten alles anstellt, ist intransparent. Gesundes Misstrauen gegenüber Quasi-Monopolisten: Was will die Facebook-Tochter als Nächstes erzwingen? DAS SPRICHT GEGEN DEN UMSTIEG WhatsApp ist der weltweit meistgenutzte Messenger- Dienst. Damit können Sie – zumindest bisher – mehr oder weniger alle Ihre Kontakte erreichen. Der Dienst gibt dadurch auch eine Art Standard an Nut- zermöglichkeiten vor (Videotelefonie etc.). Wollen Sie auf eine Alternative umsteigen, müssen Sie zuerst einmal alle Ihre Kontaktpersonen dazu einladen und sie überzeugen.
Anzeigen nutzen kann.“ Eine Vertrauensfrage
Jetzt kann man WhatsApp, Face- book und der DSGVO trauen oder nicht. Es bleibt die persönliche Entscheidung, welchen Messenger man zur Kommunikation mit Fa- milie und Freunden nutzen will. Es gibt zahlreiche Alternativen zu WhatsApp, wie Signal, Threema oder Wire. Jeder Dienst hat Vor- und Nachteile. Die wichtigsten Merkmale hat der AK-Konsumen- tenschutz verglichen (siehe Info- zeile am Schluss des Artikels).
„Google gäb’s billiger!“ Mal will man einen Grundbuchauszug, mal ein Visum, und manchmal braucht man auch einen Strafregisterauszug … Gauner machen das zumGeschäft.
WAS MÖGLICH IST UND WAS NICHT Die Corona-Pandemie hat das Reisen enorm erschwert. In diesem Online-Guide beantwortet die AK Vorarlberg die Fragen zum Thema. Die regelmäßig aktualisierte Aus- gabe gibt es kostenlos auf ▸ vbg. arbeiterkammer.at/beratung/kon- sumentenschutz/Reise/
ABZOCKE. Der Fall eines Konsu- menten aus Vorarlberg klingt aufs Erste ziemlich schräg. Für eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz sollte er einen gültigen Strafregisteraus- zug vorlegen, um seinen tadellosen Leumund zu bestätigen. Im Internet steht sicher, wie man dazu kommt, dachte er. Er fand die Website „dienstweg.info“ und war 20 Fran- ken los. Eigentlich für nichts. „Mithilfe unseres eBook Online- Wegweisers. einfach und bequem von zu Hause online anfordern“, ist da inklusive mangelhafter Ortho- grafie zu lesen. Weiters wird „kein langes Warten auf dem Amt“, „Zu-
teures Geld zu verlangen, ist keine neueMasche vonAbzockern. Immer wieder gehen ihnen Leute auf den Leim: „Wir hatten das Gleiche schon im Zusammenhang mit Visa-Anträ- gen und Grundbuchauszügen“, be- richtet der AK-Konsumentenschutz. Nachsatz: „Google gäb’s billiger – oder einfach bei der zuständigen Be- hörde anrufen.“ Auch ein Blick ins Impressum von Websites ist nie verkehrt. Bei „dienstweg.info“ wird eine Adresse in Düsseldorf angegeben, der Zusatz „Dies ist unsere Postanschrift – wir haben kein Büro vor Ort“. sollte be- reits stutzig machen.
stellungper Post undandieWunsch- adresse“ und „dauert nur wenige Minuten“ versprochen. Der 20 Euro teure „eBook Online-Wegweiser“ entpuppt sich als fünfseitiges Word- Dokument, das beschreibt, wo und wie man den Strafregisterauszug in der Schweiz bekommt. Eine Er- kenntnis daraus: Bei der zuständi- gen Stelle werden dafür insgesamt 40 Franken fällig. Auf den Leim gegangen Für eine Information, die Behörden, Ämter oder Institutionen ohnehin als kostenlose Auskunft auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen,
KONSUMENTEN- SCHUTZ ▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zumOrtstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr
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