Konsumentenschutz 13
Jänner 2021
ist …
Nachforderung trotz Kaution Die AKVorarlberg konnte die Klage eines gewerbsmä- ßigenVermieters gegen zwei Mieterinnen abwehren.
PROZESS. Dipl.-Ing. Michael Nei- er ist gewerbsmäßiger Vermieter in Kennelbach. Eine kurze Internetre- cherche über seine Firma gibt nicht viel her, eine Website scheint nicht zu existieren. Zugeknöpft gab sich Herr Neier auch gegenüber dem Kon- sumentenschutz, der für ein Mieter- paar intervenierte. Eine Antwort kam nicht. Dafür ein Jahr später (!) eine Klage. Aber der Reihe nach. Die Vermietung einer Wohnung war wohl nicht gänzlich problemlos abgelaufen. Es gab Mietrückstände. Allerdings hatte Michael Neier auch eine Kaution von 5000 Euro in der Hand. Wegen angeblicher Betriebs- kostenrückstände, Wohnungsschä- den, Verzugszinsen und Mahnkosten sollten die Mieterinnen zur Kaution noch kräftig draufzahlen: 3495 Euro. Neier forderte sogar die Rückzahlung eines sogenannten Langzeitmietra- battes ein, da das Mietverhältnis vor Ende der vorgesehenen Befristung beendet worden war. AK-Konsumen- tenschützer Mag. Markus Unterhofer: „Das Paradoxe am behaupteten Lang-
zeitmietrabatt des Vermieters: Je län- ger das Mietverhältnis dauert, desto mehrmüsstendieMieterinnen anRa- batt zurückzahlen.“ Aber das war nur eine vonmehrerenUngereimtheiten. Rückforderung war unzulässig DieAKVorarlberg intervenierte gegen die Horror-Abrechnung und machte dem Vermieter die Rechtslage klar. Dieser zog es zunächst vor, zu schwei- gen. Bis rund ein Jahr später das Paar direkt gemahnt wurde und letztlich auch vor Gericht geklagt wurde. Wie- der wandten sich die beiden an die AK Vorarlberg, die unverzüglich die Mieterinnen bei der gerichtlichen Abwehr der behaupteten Ansprüche unterstützte und die Ausfallshaftung für die Prozesskosten übernahm. Unterhofer: „Das Ergebnis war über- aus erfolgreich: Die Konsumentinnen mussten statt der eingeklagten 3495 nur 239,27 Euro bezahlen. Besonders erfreulich dabei ist, dass die Rückfor- derung des Langzeitmietrabattes laut mittlerweile rechtskräftigem Urteil unzulässigwar.“
AK-Online-Service Steuerausgleich Mitglieder der AK Vorarlberg können über die ANV zu viel bezahlte Steuern bequem über das On- line-Service zurückholen, wenn sie nur Einkünfte aus einer unselbstständigen Arbeit (keine Ein- künfte aus Vermietung oder Verpachtung) und eine Zugangskennung für FinanzOnline haben. ▸ Steuerausgleich: vbg.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/ ● Steueränderungen aus dem Konsumbereich Einige Änderungen traten mit Jahresbeginn auch im Konsumgüterbereich in Kraft: • Für Produkte im Zusammenhang mit der Monatshygiene aller Art (z. B. hygienische Binden, Tampons, Menstruationstassen) wurde der Umsatzsteuersatz auf 10 Prozent halbiert. • Ebenso wurde die Umsatzsteuer für bestimmte Reparaturdienstleistungen (Fahrräder, Schuhe und Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche) von 20 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. •
tragen hatten, die Spendenfreudigkeit der Menschen dadurch aber nicht geschmälert werden soll. ● Geringwertige Wirtschaftsgüter Wichtig für Anschaffungen zur beruflichen Nutzung (z. B. Com- puter): Seit Anfang 2020 gilt, dass die Abschreibungsgrenze für „geringwertige Wirtschaftsgüter“ von 400 auf 800 Euro erhöht wurde. Achtung: Der Privatanteil muss abgezogen werden! ● Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung Dafür sind das letzteMal für das Kalenderjahr 2020 Sonderaus- gabenmöglich. Die Kosten sind aber nur dann abzugsfähig, wenn der der Zahlung zugrunde liegende Vertrag vor dem01.01.2016 abgeschlossen wurde oder mit demBau vor dem01.01.2016 begonnen wurde. Mit 1. Juli tritt die nicht unumstrittene „Normverbrauchsabgabe Neu“ (NoVA) in Kraft. Sie soll steuerliche Anreize bieten, um CO 2 -freie bzw. emissionsarme Fahrzeuge zu begünstigen. Der Preis für ein und dasselbe Fahrzeug kann sich dadurch zur Jahresmitte beträchtlich erhöhen oder reduzieren.
… wenn es um Sie als Konsument geht
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT Die Gutschein- regelung als Risikoabwälzung auf die Konsumenten ist ein großes Ärgernis! Dr. Karin Hinteregger Leiterin Konsumentenberatung der AK Vorarlberg ,, Am Ende entschied das Gericht über die unzulässigen und unge- rechtfertigten Forderungen eines Vermieters.
● Vorzeitige Kreditrückzahlung Mit Inkrafttreten zum Jahresbeginn hat der Nationalrat das Verbraucher kreditgesetz (VKrG) und das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) geändert. Damit ist für bestimmte Kredite klargestellt, dass Konsumenten bei vorzeitiger Rückzahlung ihrer Kreditverträge sowohl die laufzeitabhängigen als auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet bekommen. Die Gesetzesänderung kommt bei folgenden Krediten zur Anwendung: • Verbraucherkreditverträge nach dem Verbraucherkreditgesetz, die nach dem 11.09.2019 geschlossen wurden und nach dem 31.12.2020 vorzeitig zurückgezahlt werden • Hypothekar- oder Immobilienkredite von Verbrauchern, die nach dem 31.12.2020 abgeschlossen werden. ● Ab Juli müssen alle Drittstaaten-Waren durch den Zoll Für Paketsendungen mit einemWarenwert bis 22 Euro waren bisher keine Vorlage und keine Erfassung durch den Zoll vorgesehen. Diese Regelung wird von Versendern aus China und anderen Drittstaaten durch allerlei Tricks und Betrügereien ausgenutzt. Zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen muss ab Juli unabhängig vomWarenwert eine Zollanmeldung abgegeben und vom Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden. Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an- Privat-Sendungen soll es Ausnahmen geben. ● Veranstaltungen: Gutscheinregelung wird verlängert Ein eigenes Gesetz erlaubt es Veranstaltern von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen, bei coronabedingtem Entfall dieser Veranstaltungen anstelle des rückzuerstattenden Entgelts bis zur Höhe von 70 Euro einen Gutschein auszustellen. Ursprünglich galt dies nur für Veranstaltungen, die im Jahr 2020 entfielen. Durch eine Novelle wird das auch für Veranstaltungen gelten, die im ersten Halbjahr 2021 wegen der Corona- Maßnahmen entfallen, und der Gesetzgeber baute gleich auch für das zweite Halbjahr 2021 vor: Gutschein statt Geld, wenn es eine Ersatzveranstaltung für einen Termin vor dem 30.06.2021 gewesen wäre. ● Früherer Eigentumsübergang von Fundsachen Die Frist für den Eigentumserwerb durch die Finder für Sachen, deren Wert zum Zeitpunkt des Verlustes 100 Euro nicht übersteigt, wird von einem Jahr auf ein halbes Jahr reduziert. Damit verkürzt sich auch die Aufbewahrungspflicht für die Fundämter.
von Dr. Franz Valandro AK-Konsumentenschutz Miete: Einvernehmliche Beendigung
Die einvernehmliche Vertragsauflösung bei Mietverträgen ist für Mieter und Vermieter eine interessante und oft kostensparende Möglichkeit, einen Mietvertrag unabhängig von vertraglich vereinbarten oder gesetzlich vor- gegebenen Fristen vorzeitig aufzulösen. Häufige Anlässe für denWunsch nach einvernehmlichen Auflösungen sind z. B. beruflich rasch und zwingend erforderliche Umzüge innerhalb oder außerhalb Vorarlbergs, die überra- schende Zuteilung einer Genossenschaftswohnung oder auch private Gründe wie Trennungen. Die einvernehmliche Auflösung ist jederzeit möglich und bedeutet, dass Mieter und Vermieter in gemeinsamemÜbereinkommen vereinbaren, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Datum endet. Es müssen dabei grundsätzlich auch keinerlei Fristen oder Termine eingehalten werden. Die Vereinbarung sollte aus Beweisgründen jedenfalls von beiden Vertragspart- nern unterschrieben und somit schriftlich festgehalten werden.
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