AKtion Mai 2021

Arbeit 7

Mai 2021



Wir wollen wieder unsere Liebsten treffen.

Weiterhin gilt: √ Maske tragen √ Abstand halten √ Hände desinfizieren √ Testen lassen

#wirwollenwieder

Eine Initiative von

» Ich bin Betriebs- rat geworden, weil es michmotiviert hat, anderen Leuten unter die Arme zu greifen und ihnen bei ihren Problemen helfen zu können. « Kurz gemeldet … • Ein positiver Test darf nicht der Grund für eine Entlassung oder Kündigung sein. Eine Mitar- beiterin oder einMitarbeiter darf deswegen auch nicht beimEnt- gelt, den Aufstiegsmöglichkeiten oder der Versetzung benachtei- ligt werden. • Kann ein Unternehmen eigentlich verlangen, dass die Mitarbeiter für den Covid-19-Test etwas zahlenmüssen? Nein, für die zu testenden Personenmuss der Test auch weiterhin kosten- los bleiben, da es sich um ein staatlich gefördertes Programm handelt.

weist oder trotz Impfung nicht nachweisen will, muss er vomAr- beitgeber als Ungeimpfter behan- delt und angehalten werden, die Anordnungen der jeweils aktuellen Covid-Verordnung einzuhalten. ● Kann der Arbeitgeber sei- ne Mitarbeiter zur Impfung zwingen? Sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, kann ohne eine gesetzliche oder behördliche An- ordnung vomArbeitgeber derzeit nicht verlangt werden, wie ratsam es auch immer seinmag. ● Was genau ist eigentlich der „Grüne Pass“? Als Grünen Pass bezeichnet man den einfa- chen, sicheren und überprüfbaren Nachweis einer Corona-Schutz- impfung, einer durchgemachten Infektionmit SARS-CoV-2 oder eines negativen Testergebnisses. Jedes dieser Zertifikate wird laut Sozialministeriummit einem individuellen QR-Code versehen sein. So kann die jeweils befugte Stelle elektronisch prüfen, ob z. B. der Eintritt fürs Gasthaus, das Kino oder ein Fitnessstudio gewährt werden kann. In Österreich soll der Grüne Pass ab Anfang Juni zum Einsatz kommen, heißt es. Bis dahin gelten die bestehenden Nachweise, also etwa der gelbe Papier-Impfpass, ein Absonde- rungsbescheid, der nicht älter als sechs Monate ist, oder ein Test- nachweis nach dem bestehenden System.

halt leben, zwei Meter Abstand wahren. In Bus und Bahn bleibt die Maskenpflicht ebenso aufrecht wie bei Fahrgemeinschaften oder in Taxis: Dort gelten zwei Personen pro Sitzreihe zudem als „Höchst- besetzung“. ● Kommen wir zur Imp- fung. Kann der Arbeitgeber einen Covid-19-Impfnach- weis verlangen? Solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, besteht auch keine Verpflichtung, seinemArbeitgeber den aktuellen Covid-19 Impfstatus nachzuwei- sen. Wer freilich behauptet, er sei bereits gegen Covid-19 geimpft, der sollte demArbeitgeber auch den amtlichen Impfnachweis vorlegen. ● Die Impfung erleichtert ja einiges und macht seit 19. Mai die Tests überflüssig. Wenn ich meinen Impf- status nicht nachweise … Solange jemand seinen

Impfstatus nicht nach-

Du möchtest dich auch für andere engagieren, weißt nur nicht wie? Dann meld dich doch bei mir! Manfred Rinderer, ÖBB E-Mail: manfred.rinderer@ oebb.at

Bestimmte Berufsgruppen müssen regelmäßig (spätestens alle sieben Tage) einen Antigen- oder PCR-Test machen, um ihren Arbeitsplatz betreten zu dürfen.

Impfpflicht gilt nach wie vor nicht in Österreich, sagt AK-Arbeitsrechtler Christian Maier.

oder ihre/seine Daten aufschei- nen. Könnte das nicht auch ein Auftrag für die Arbeiterkammer sein, zusammen mit anderen Organisationen ein Instrument zu schaffen, damit alle Menschen des Landes abfragen könnten, welche Daten über sie wo gespeichert sind? Auch aufzuzeigen, was zu tun ist, um diese löschen zu lassen Im Sinne von „etwas digital zum Vorzeigen“ ob per App oder Web- site ganz in Ordnung, jedoch sollte es in keiner Weise zu einer Bevor- zugung kommen, falls jemand geimpft ist oder nicht. Auch daten- rechtlich ist es sicherlich nicht ganz ohne, wenn man bedenkt, dass solche Datenbanken sehr oft das Ziel von Hackern sind. Sozial- versicherungsnummer und ge- oder selbst zu löschen. Maria Moritsch, Göfis

sundheitliche Daten fallen meiner Meinung nach unter die sensiblen Daten, dementsprechend sollte man auch mit ihnen umgehen. Nina Hofmann, Frastanz Ich persönlich fände den „Grü- nen Pass“ einen weiteren kleinen Schritt in die Freiheit. Ob es daten- rechtlich bedenklich ist, kann ich nicht beurteilen. Meiner Meinung nach kommt es darauf auch nicht mehr an! Wir sind ja ohnehin schon lange „gläsern“. Christine Sommeregger, Feld- kirch Inwieweit der „Grüne Pass“ seine Gültigkeit und Wertigkeit be- sitzt, ist selbst im europäischen Raum umstritten; dennoch kann der Pass im Land eine bestimm- te Nützlichkeit für den Besitzer darstellen. Aber umstritten ist er

allemal. Warum soll einerseits der Geimpfte und Genesene nicht von gewissen Auflagen befreit werden? Andererseits können nicht alle zu gleicher Zeit geimpft werden. Es wird sich kaum für alle eine ausgleichende Gerechtigkeit finden lassen. LarysaWidenmann, Lochau Ich freue mich auf den Grünen Pass, denn nur so können wir alle wieder unser gewohntes Leben zurückgewinnen! Die Bekämpfung des Corona-Virus schaffen wir nur durch Zusammenhalt, durch Einsicht und Wachwerden unserer Weltbevölkerung, wir sitzen eben nach wie vor in „einem Boot“. Christine Mangold, Bregenz Ich finde den „Grünen Pass“ gut. Aufgrund der aktuellen Covid- 19-maßnahmen ist er wohl die ein-

zige Lösung, die früheren Lebens- umstände, Kontakte, Soziales, Reisen zumindest ansatzweise wieder zu ermöglichen. AntonWinkler, Feldkirch Ich bin sehr für den „Grünen Pass“, weil dadurch der Status jedes Einzelnen sofort erkennbar ist. Er sollte natürlich fälschungssicher und eventuell mit dem Reisepass kombiniert sein. Josef Fromm, Hohenems Ich begrüße den Grünen Pass. Ich habe kaum datenschutzrechtliche Bedenken und freue mich schon darauf, da es für viele verantwor- tungsbewusste Menschen eine große Erleichterung sein wird. Brigitte Mark, Nenzing Da die Impfung noch nicht für alle Impfbereiten verfügbar ist, ist der

Grüne Pass meiner Meinung nach noch etwas utopisch, noch zu früh. Martin Fend, Feldkirch Seit 19. Mai gilt der Impfpass, ab Juni dann der „Grüne Pass“. Die Mehrheit findet das gut.

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