AKtion Mai 2021

12 Konsumentenschutz, Steuer 

Mai 2021

Seit Monatsbeginn neues Reifenlabel Das Reifenlabel sieht seit 1. Mai anders aus. Es gibt nur noch fünf (A bis E) statt sieben Klassen zumRollwiderstand und damit zumKraftstoffverbrauch. Neu ist unter anderem auch das sogenann- te 3PMSF-Zeichen, das einen Berg mit einer Schneeflocke zeigt. Nur Reifenmit dieser Darstellung auf demReifenlabel oder der Reifenflanke sind zulässige Winterreifen.

EU stuft Farbstoff als „nicht sicher“ ein Die Europäische Behörde für Le- bensmittelsicherheit (EFSA) stuft den weißen Farbstoff Titandioxid (E171) als „nicht sicher“ ein. Par- tikel könnten Veränderungen im Zellmaterial bewirken und Krebs kann die Folge sein. Die Substanz ist häufig in Dragees, Kaugum- mis, Backzutaten und in weißen Überzügen zu finden.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

von Mag. Lisa Natter AK-Konsumentenschutz

Achtung Falle! Der Verkauf von gebrauchtenWaren über Kleinanzeigenportale wie willha- ben.at, shpock.com oder ebay.at boomt. Hier ist Vorsicht geboten: Betrüger haben derzeit vor allem auf Kleinanzeigenportalen Hochsaison! Besondere Vorsicht ist geboten, wenn: • Interessenten um einen Kontaktwechsel auf Whatsapp, SMS oder E-Mail bitten und nicht über die Plattform selbst kommunizieren möchten, • die vermeintlichen Käufer imAusland sitzen, • Käufer den Kauf über „seriöse Speditionen“ abwickeln wollen. Es gibt die unterschiedlichsten Betrugsmaschen, welche jedoch immer das Ziel verfolgen, den Verkäufer um seine Ware oder sein Geld zu bringen. Grundsätzlich sollte man als Verkäufer nie in Vorleistung gehen oder irgend- welche Beträge zur Sicherheit des Käufers oder für Speditionsgebühren bezahlen. Im Zweifel lieber eine Abholung vor Ort mit gleichzeitiger Zahlung vereinbaren. ▸ Schutz vor Kleinanzeigenbetrug wird detailliert auf unserer Home- page erklärt: vbg.arbeiterkammer.at/beratung/Konsumentenschutz/ AchtungFalle/Betrug_mit_Kleinanzeigen.html

Auf Sicht gebuch REISEN. Prospekte, Inserate, TV- Spots sind zurück: Die Tourismus- branche wirft dieWerbemaschinerie wieder kräftig an. Die angekündig- ten oder in manchen (Reise-)Län- dern schon vollzogenen Öffnungs- schritte haben in den vergangenen Wochen sehr schnell die Hoffnung auf ein fast „normales“ Urlaubsver- gnügen geweckt. Die Reisebüros verzeichnen eine stark gestiegene Nachfrage nach Tapetenwechsel. Dabei ist sicher: Auch auf noch nicht absehbare Zeit wird die Pandemie Reisen und Urlaub erschweren. Dem versuchen Reiseanbieter gilt generell: Unter den Vorzeichen dieser weltweiten und schon lange andauernden Pandemie gibt es kein „Das konnte ich ja nicht ahnen!“. Buchungsmodalitäten neu Wie schnell sich die Lage in einem Land oder in einer Region ändern kann, haben uns die vergangenen 15 Monate eindrücklich gezeigt. Daher kommt den Rücktritts- und Storno- bedingungen eine noch größere Be- deutung als früher zu. Nachdem der Tourismus prak- ganz egal, ob Pau- schal-, Indi- vidual-, I n - lands- oder Aus- landsreise: Informieren Sie sich gründlich über die Reise- und Versicherungsbestimmungen vor Vertragsabschluss und las- sen Sie sich (unklare) Details genau erklä- us Sicht des Konsumentens hutzes gilt es bei der wiedergewonnenen „Reisefreih die konkreten Bedingungen für den Fall einer Reiseabsage zu beachten.

Weiterhin unsinnige Warnungen im Handel

BARGELD. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden sukzessive gelockert. Hin- gegen hält sich in der Wirtschaft hartnäckig die unverhohlene Auf- forderung, aus Sicherheitsgründen mit Karte anstelle bar zu bezahlen. Dabei hat sich diese „Empfehlung“, längst als Unsinn herausgestellt. Von Geldscheinen und Mün- zen gehe kein erhöhtes Infektions- risiko aus, heißt es auf der Website der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Man könnte argwöhnen, wer wie sie mit Bargeld sein Geld verdient, muss das wohl behaupten. Doch die OeNB kann sich auf medi- zinische Studien berufen. Und die unverdächtigere Weltgesundheits- organisation WHO sah sich schon 2020 zu einem klaren Dementi ver- anlasst: Meldungen, wonach sie vor dem Bezahlen mit Bargeld warnen würde, seien „Fake News“. Zu kei- ner Zeit habe es Statements in diese Richtung gegeben, so die WHO.

Die Angst vor einer – angebli- chen – Covid-19-Übertragung durch Banknoten und Münzen resultiert daraus, dass vor 15 Monaten noch vieles rund um Corona unbekannt und ungeklärt war. So stieg die Zahl der mit einer heimischen Banko- matkarte getätigten Einkäufe 2020 in Österreich um 16 Prozent auf 886 Millionen. Recht auf Barzahlung Diese Entwicklung ist Wasser auf die Mühlen derer, die das Bargeld abschaffen wollen. Davor warnt die Arbeiterkammer seit Jahren aus ver- schiedenen Gründen. Auch im Jahr II der Pandemie gilt: Jeder Konsument hat das Recht auf Barzahlung im stationären Handel – auch wenn in fast allen Geschäften nach wie vor entspre- chende Schilder hängen und in den Supermärkten die Aufforderung aus den Lautsprechern plärrt, „besser“ mit Karte zu bezahlen.

tisch weltweit ein Jahr lang mehr oder weniger ausgefallen ist, muss- tenAnbieter, vor allemaber auch die einschlägigen Versicherungsunter- nehmen reagieren und sich den ver- änderten Bedingungen anpassen. So gibt es neue „Sorglos-Pakete“, „Flexpakete“, „Flex Tarif Upgrade“ und andere Buchungsmodalitäten, die im Vergleich zur Vor-Corona- Zeit den Konsumenten tatsächlich bessere Konditionen bieten. So wird bei Pauschalreisen die Möglichkeit eines kostenfreien Rücktritts bis 14 Tage vor Reiseantritt durchaus ange- boten. Doch

ren. Fragen Sie zu Ihrer Sicherheit bei Zweifeln nach.

mit verschiedenen Maßnahmen zu begegnen, zum Beispiel mit aus- gefeilten Hygiene- und Sicherheits- konzepten für jene Bereiche, wo zahlreiche Menschen zusammen- kommen oder einander nicht aus- weichen können, etwa in Verkehrs- mitteln. Pandemie keine Ausrede mehr Ob oder in welchem Ausmaß einem längeres Maskentragen die Urlaubs- freude vergällt, muss jeder für sich entscheiden – wichtig ist, sich vor- zeitigüber alle geltendenCorona-Be- stimmungen am Zielort sowie über den Weg dorthin und zurück einge- hend zu informieren. Denn, und das

Damit Sie zumin- dest gegen böse Überraschungen menschlicher Natur „geimpft“ sind. ▸ Im regelmäßig aktualisierten Reise-Guide beantwortet die AK Vorarlberg die wichtigsten Fragen zum Thema. Gratis-Download auf der AK-Website

Verloren im Steuer-Dschungel? Wir holen Sie da raus. Kurzarbeit und Zuverdienst: Tücke ab 475,86 Euro STEUER. Weil pandemiebedingt manche in Kurzarbeit ihre Einkom- menseinbußen mit einem Neben- job auszugleichen versuchen, sind Anfragen zum Thema Geringfügig- keit gestiegen. Sie hat verschiedene Auswirkungen. Da das monatliche Gesamteinkommen der Betroffe- nen über der Geringfügigkeitsgren- ze (2021 bei 475,86 €) liegt, müssen für den geringfügigen Zuverdienst knapp 15 % Sozialversicherungsbei- trag nachbezahlt werden. Die Bei- tragsvorschreibung durch die ÖGK erfolgt im Folgejahr automatisch. Diese Nachforderung an Sozial- den es nur im Sozialversicherungs- recht, nicht aber imSteuerrecht gibt. Für die Berechnung der Einkom- mensteuer ist immer das Gesamt- einkommen im Jahr maßgeblich. Wenn das steuerpflichtige Jahres- einkommen 12.000 Euro übersteigt, muss bis zum 30.9. des Folgejahres eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt eingereicht werden (= Pflichtveranlagung). Als Einkom- men zählen nur die laufenden Bezü- ge ohne Weihnachts- und Urlaubs- geld. Wenn schon mit dem Hauptein-

kommen die Steuerfreigrenze von 11.000 € erreicht wird, muss auch für den Zuverdienst Steuer bezahlt werden. Die Höhe des Prozentsatzes, mit dem der Zuverdienst steuerlich belastet wird, ist abhängig von der Höhe des Hauptverdienstes und be- ginnt bei zumindest 20 Prozent. ▸ AK-Steuerrecht: Telefon 050/258- 3100

versicherungsbeiträgen kann dann allerdings in dem Jahr, in dem sie bezahlt wird, bei der Arbeitneh- merveranlagung steuermindernd bei den Werbungskosten unter der Kennzahl 274 „Pflichtbeiträge auf Grund einer geringfügigen Beschäf- tigung“ geltend gemacht werden. Die Geringfügigkeit ist ein Begriff,

Ihr AK-Steuerservice. Homeoffice, Kurzarbeit, Familienbonus, Freibeträge, Pendlerpauschale –die Steuerrechtexpert*innen der AK Vorarlberg machen für Sie die Arbeitnehmer- veranlagung. Einfach, kostenlos und zuverlässig. Wir holen zurück, was Ihnen zusteht!

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