AKtion Juni 2021

Arbeit und Soziales 5

Juni 2021

Ihr Team imAK-Büro für Familien- und Frauenfragen Vor 15 Jahren gründete die AK Vorarlberg ein eigenes Büro für Familien- und Frauenfragen. Inzwischen sind neun Frauen und Männer gerne für Ihre Anliegen da unter Tel. 050/258 2600, E-mail: sozialrecht@ak-vorarl- berg.at

Dr. Brigitte Hutterer

Mag. Alexander Nussbaumer

Mag. Lilian Schreiber

Mag. Özlem Merdane-Türk

Mag. Eva Fischer- Schweigkofler

Mag. Walter Antonietti

Margit Müller

Christina Yüksel

Iris Pintaritsch

Wussten Sie eigentlich, … ● dass eine Elternteilzeit automatisch durch die Inanspruchnahme einer Karenz für ein weiteres Kind endet? ● dass eine Elternteilzeit auch unmittelbar nach Ende des Mutterschutzes in Anspruch genommen werden kann? ● dass eine Elternteilzeit nach Ende einer Karenz, auch wenn diese bereits vor dem 2. Geburtstag des Kindes endet, in Anspruch genommen werden kann? ● dass die Elternteilzeit nicht nur im Anschluss an eine Karenz, sondern auch später beginnen kann? ● dass die Elternteilzeit beide Elternteile zur selben Zeit für dasselbe Kind in Anspruch nehmen können? ● dass es eine Form von Elternteilzeit gibt, bei der die Arbeitszeit nicht reduziert werden muss? ● dass man auch neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld als Konto in Elternteilzeit arbeiten kann, sofern man die Dazuverdienstgrenzen zum Kinderbetreuungsgeld einhält? ● dass eine Elternteilzeit ausgeschlossen ist, wenn der andere Elternteil zur selben Zeit für dasselbe Kind in Karenz ist? ● dass man eine Elternteilzeit für das jüngere Kind auch beantragen muss, wenn man vor der Geburt dieses Kindes bereits in Elternteilzeit für das ältere Kind war? ● dass der Beginn der Elternteilzeit für beide Elternteile unterschiedlich sein kann? ● dass man die Elternteilzeit einmal abändern und auch vorzeitig beenden kann? ● dass bei Antritt der ETZ nach einer Karenz das Gehalt um zwischenzeitlich angefallene Lohnerhöhungen erhöht werden muss? ● dass Sie im Pensionskonto Beiträge für Kindererziehungszeiten bis zum 48. Lebensmonat ihres Kindes gutge- schrieben erhalten und zusätzlich die Gutschriften aufgrund einer in dieser Zeit ausgeübten Erwerbstätigkeit, wenn sie über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?

sich Mama und Kind zu jeder Zeit gut aufgehoben fühlen.

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»Abgemacht, heute holt dich Mama ab.« #berufundfamilie

g für ihre Kleinsten

te e. ng s- AK m ot,

hat sie eine neue Studie der Sozialwis- senschaftlerin Eva Häfele präsentiert, die sich auf mehr als 300 Seiten mit der frühen Bildung auseinandersetzt und klare Anforderungen an das neue Kin- derbildungs- und -betreuungsgesetz stellt.  ▸ Seite 9

m u- ell

▸ Infos finden Interessierte unter https://vbg.arbeiterkammer.at/kba

Für dich ist es Familienglück, für uns Mutterschutz, Wochengeld, Papamonat, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuung, Wiedereinstieg und vieles mehr. Wir machen Beruf und Familie vereinbar. Für alle Mamas und Papas in Vorarlberg. Gefördert vom Land Vorarlberg. Vereinbare jetzt deinen Termin auf www.ak-vorarlberg.at

ird ständig aktuell gehalten, die Daten

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