AKtion Juni 2021

4 Arbeit und Soziales 

Juni 2021

AK nimmt Eltern an der Hand Gemeinsammit KarenzAktiv findet die AK Vorarl- berg verlässlich benötigte Kinderbetreuungsplätze und begleitet Eltern ganz individuell.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

von Mag. ÖzlemMerdane-Türk AK-Büro für Familien- und Frauenfragen

Elternteilzeit – Welche Varianten gibt es für Väter? Viele Väter wissen nicht, dass sie bei der Elternteilzeit auch Vollzeit arbeiten können. Ein Blick in die Bestimmungen lohnt sich: Was ist Elternteilzeit? Mit einer Elternteilzeit haben Mütter und Väter die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu verringern oder die Arbeitszeiten zu verschieben. Muss etwa die Arbeitszeit anders gelegt werden, damit sie mit den Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtung vereinbar ist (z. B. nur Frühschicht), ist dies im Rahmen der Elternteilzeit möglich. Auch beides gleichzeitig ist möglich: eine reduzierte Arbeitszeit und die Verlegung der Arbeitszeit. Wer hat Anspruch und für wie lange? Mütter und Väter haben Anspruch auf Elternteilzeit bis zum siebten Ge- burtstag des Kindes bzw. gegebenenfalls bis zu einem späteren Schulein- tritt. Die Elternteilzeit kann pro Elternteil und Kind nur einmal in Anspruch genommen werden und muss mindestens zwei Monate dauern. Die Eltern- teilzeit kann frühestens mit dem Ende der Mutterschutzfrist – meist acht Wochen nach der Geburt – beginnen. Beide Elternteile können die Elternteil- zeit auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Arbeitszeit anders legen: Wer hat Anspruch? Sie wollen Ihre Stunden nicht reduzieren, können aber nur zu bestimmten Tageszeiten arbeiten? Dann können Sie auch einfach die Lage der Arbeitszeit verändern – einen Rechtsanspruch darauf gibt es seit 2004, wenn • Sie in einem Betrieb mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind und • Ihr Arbeitsverhältnis bereits drei Jahre ununterbrochen gedauert hat. Zeiten der Karenz zählen übrigens zur Beschäftigungsdauer. • Sie müssen mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben oder die Obsorge für das Kind haben. • Der andere Elternteil darf nicht gleichzeitig für dasselbe Kind in Karenz sein. Sie können beispielsweise eine 38-Stunden-Woche beibehalten, aber den täg- lichen Beginn und das Ende der Arbeitszeit auf eine andere Uhrzeit verlegen – also zum Beispiel nur mehr in der Frühschicht arbeiten. Mit diesemAnspruch genießen Sie denselben Kündigungsschutz, als würden Sie die Arbeitszeit reduzieren. Ich möchte in Elternteilzeit gehen – wie geht das? Sie müssen Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber rechtzeitig darüber informieren, dass Sie die Arbeitszeit reduzieren oder künftig anders einteilen wollen, und zwar schriftlich. Geben Sie dabei Folgendes bekannt: Beginn, Dauer, Lage, Ausmaß der gewünschten Arbeitszeit. Sie möchten direkt im Anschluss an die Elternkarenz in Elternteilzeit gehen oder die Lage der Arbeitszeit ändern? Dann müssen Sie das der Arbeitgeberin bzw. demArbeit- geber spätestens drei Monate vor demWiedereinstieg bekanntgeben. 3000 Euro mehr nach Kontrolle des Gehalts

ECHTE PARTNER. Damit Eltern rasch Kinderbetreuungsplätze fin- den und selber nicht im Dschungel der gesetzlichen Bestimmungen und Förderungen verloren gehen, bietet die AK eine langfristige, indi- viduelle Begleitung an. Denn so vie- le Fragen, so viele Ansprechpartner? Das darf nicht sein. Konkret Plätze finden Deshalb hat die AK Vorarlberg mit KarenzAktiv die zentrale Anlauf- stelle für werdende Eltern geschaf- fen. Die BeraterInnen nehmen sich jedes einzelnen Falles an und finden verlässlich benötigte Kinderbetreu- ungsplätze. Denn Kinder haben ein Recht auf gesicherte Plätze. Brandneu hat die AK zusätzlich einen eigenen digitalen Elternka- lender programmiert. Das Tool, das anonymoder personalisiert verwen- det werden kann, sorgt dafür, dass Eltern in der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum siebten Lebensjahr des Kindes keine wichti-

gen Termine verpassen. „Wir bieten nicht einmalige Beratungen an, son- dern begleiten die Eltern, solange entscheidende Fragen auftauchen“, betont Brigitte Hutterer, die seit 15 Jahren das AK-Büro für Familien- und Frauenfragen leitet. Eltern werden, das ist in den meisten Fällen Familienglück pur. „Wir verbinden damit außerdem auch Begriffe wie Mutterschutz, Wochengeld, Papamonat, Karenz, Kinderbetreuungsgeld, Familien- beihilfe, Kinderbetreuung, Wieder- einstieg und vieles mehr.“ Termine gibt’s per Mausklick. Die neun Be- raterinnen und Berater des AK-Bü- ros für Familien- und Frauenfragen unterstützen gemeinsam mit der unabhängigen Servicestelle Karenz­ Aktiv Eltern auch bei der Planung und Umsetzung von Auszeiten, El- ternteilzeit und Wiedereinstieg in den Beruf. ▸ Infos unter http://www.ak-vorarl- berg.at/berufundfamilie

Die AK Vorarlberg tut alles dafür, dass s

Kinderbetreuungsatla AK schafft Orientierun Schon mehr als 55.000-mal suchten UserInnen online nach wirklich guter Betreuung

DAS LOHNT SICH. Eine junge Frau arbeitete seit einigen Jahren in der Früh- und Spätschicht. Da- für erhielt sie Schichtzulage. Im Sommer 2020 wurde sie schwanger und sagte das dem Dienstgeber. Da die von ihr erbrachte Tätigkeit als Schwangere nicht mehr zulässig war und überdies der Beginn der Frühschicht sowie das Ende der Spätschicht in das Nachtarbeitsver- bot für Schwangere fielen, wurde sie mit einer anderen Tätigkeit be- traut, sie musste nur mehr tagsüber arbeiten. Während des Mutterschutzes nahm die Arbeiterin mit dem AK- Büro für Familien- und Frauenfra- gen Kontakt auf und erkundigte sich hinsichtlich ihrer Möglichkeiten von Karenz und Kinderbetreuungs- geld. Die Beraterin kontrollierte auch ihre Lohnabrechnungen und sah, dass ihr nach Bekanntgabe der Schwangerschaft keine Schichtzu- lage mehr bezahlt worden war. Das Gesetz aber sagt, dass bei einer erforderlichen Änderung der Beschäftigung wegen einer Schwan- gerschaft weiterhin Anspruch auf das Entgelt besteht, das im Durch-

KOMPASS. Orientierung schafft die AK bereits seit Februar 2019 mit dem Kinderbetreuungsatlas. Digital listet dieses Angebot aktuell 252 Kinder- gärten, 214 Kinderbetreuungseinrich- tungen, 152 Angebote für Schülerbe- treuung und 33 Tagesmütter auf. Wer immer sich schlau machen möchte, wo seine Kleinen am besten aufgehoben sind, findet hier per Mausklick erschöp-

schnitt während der letzten 13 Wo- chen vor der Änderung bezogen wurde. Die werdende Mutter hat daher weiterhin Anspruch auf die Schichtzulage. Die AK hat interve- niert. Der Arbeitgeber hat daraufhin die fehlende Schichtzulage nachver- rechnet, die Arbeiterin erhielt rund 800 Euro netto. Gleichzeitig forderte die AK den Arbeitgeber auf, eine be- richtigte Arbeits- und Entgeltbestä- tigung für das Wochengeld an die ÖGK zu schicken. Warum? Die Nachverrechnung der Schichtzulage führt auch zu einem erhöhten Tagsatz beimWochengeld. Auch das hat der Arbeitgeber getan. Seine Mitarbeiterin erhielt für die Zeit des vorgezogenen und des re- gulären Mutterschutzes insgesamt rund 1100 Euro mehr an Wochen- geld. Auch das einkommensabhän- gige Kinderbetreuungsgeld, das sie nach der Geburt ihres Kindes bean- tragt hat, ist nun monatlich um 90 Euro höher ausgefallen. Also: Lohnabrechnungen bei der AK kontrollieren zu lassen lohnt sich! Für die Arbeiterin hat sich’s ausgezahlt, sie hat rund 3000 Euro netto mehr zur Verfügung.

fend Auskunft. „Das klappt verlässlich, weil die AK hier eng mit den Landesab- teilungen für Statistik und Elementar- pädagogik zusammenarbeitet“, betont Gerhard Ouschan, Bereichsleiter der AK-Bildungspolitik. Seit 2019 haben Interessierte mehr als 55.000-mal auf das Angebot zuge- griffen. Die ersten fünfMonate von 2021 waren die bislang mit Abstand zugriff-

stärksten, alleine imApril verzeichnet der Kinderbetreuungsatlas 1977Abrufe Kinderbetreuung und frühe Bildun zählen seit Jahren zu den wichtigs ten Themen der Gesellschaft. Die A Vorarlberg geht den Eltern mit einem umfangreichen Broschürenangebo umfassenden Datenbanken wie dem Kinderbetreuungsatlas und individu eller Beratung zur Hand. Brandaktue

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Die AK bietet aktuelle Broschüren im Internet gratis zur Bestellung oder zumdirekten Download an. ▸ vbg.arbeiter- kammer.at

Der AK-Kinderbetreuungsatlas wi müssen gepflegt werden.

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