AKtion Juni 2021

Konsumentenschutz 13

Juni 2021

„China-Shopping“ wird ab Juli teurer Steuerlich werden Lieferungen aus Drittstaaten jenen innerhalb der EU gleich- gestellt. Für Konsumenten fallen höhere Kosten und neue „Gebühren“ an.

ONLINEHANDEL. Man kann sich ärgern, man kann aber auch etwas Positives sehen: Billigwaren (vor allem aus Fernost) werden teurer, dafür wird gleichzeitig der eigene Wirtschaftsraum gestärkt. Denn noch gibt es einUngleichgewicht im Onlinehandel, das mit 1. Juli besei- tigtwird. Bis dahingalt für Lieferan- ten aus Nicht-EU-Ländern de facto eine Steuerfreigrenze von 22 Euro, weil das sogenannte Ursprungs- landprinzip zur Anwendung kam. Ab kommendem Monat gilt in der EU für diese Fälle, dass bei allen, also auch geringfügigen Warenwer- ten, die jeweilige Einfuhrumsatz- steuer des Ziellandes angewendet werden muss – das sogenannte Be- stimmungslandprinzip. Die Auswirkungen für die Kon-

kommen, werden Postler oder an- dere Paketzusteller die Ware nicht mehr einfach vor die Tür legen, son- dern direkt kassieren. Wer nicht zu Hause ist, muss seinem Päckchen nachrennen. Gerade Kleinstbestellungen werden sich für Konsumenten nach dem 1. Juli wohl nicht mehr aus- zahlen. Das ist auch die Absicht der EU. Damit sollen der eigene (Ver- sand-)Handel gestärkt, die Wert- schöpfung innerhalb der EU und die Handelsbilanz insgesamt ver- bessert werden. Wenn dann auch noch Millionen an ökologisch frag- würdigen Pipifax-Frachtaufträgen per Flugzeug unterbleiben, freut sich auch die Umwelt über die neue Steuergerechtigkeit. Zoll ab Warenwert von 150 Euro Die Änderungen betreffen nur die Einfuhrumsatzsteuer, bei den Zoll- grenzen ändert sich nichts. Zoll wird weiterhin ab einem Waren- wert von 150 Euro fällig. Möglich, dass hier in einem Aufwasch in Zukunft noch genauer hinge- schaut wird.

umsatzsteuer bezahlen, in diesem Fall also der Konsument: Zu den 8 Euro kommen 20 Prozent hinzu, macht insgesamt 9,60 Euro. Damit aber nicht genug. Jede Zustellung kostet extra Irgendjemand muss auch kontrol- lieren, ob alles rechtens ist. Die EU hat diese Aufgabe den Zustellern überantwortet. Sie dürfen dafür von den Kunden eine „Bearbei- tungsgebühr“ verlangen. Bei der heimischen Post sind es mindes- tens 5 Euro, ab einem Warenwert inkl. Versandkosten über 150 Euro steigen die Kosten auf bis zu 10 Euro pro Sendung. Um bei unserem Beispiel zu bleiben: Die in Fernost bestellte Handyhülle schlägt nun mit insge- samt 14,60 Euro zu Buche. Neben höheren Kosten wird es für einen Teil der Konsumen- ten auch zusätzlichen Aufwand

sumenten sind beträchtlich. Billigangebote unter Druck

TIPPS ZUR KLANGOPTIMIERUNG • Lautsprecher sollten möglichst viel Abstand zu Wänden und Möbeln haben. • Optimal ist die Platzierung auf Ohrhöhe, z. B. mithilfe von Standfüßen. • Einen einzelnen Lautsprecher (Monobetrieb) am besten frontal vor sich aufstellen. • Bei der Verbindung von zwei Boxen (Stereobetrieb) sollte man auf das sogenannte Stereodreieck achten: Die beiden Boxen seitlich von der Hörposition auf- stellen und etwas nach innen drehen. Wie bei einem gleichseitigen Dreieck sollte der Abstand zwischen den Boxen gleich groß sein wie der Abstand von der jeweiligen Box zur Hörposition.

Nehmen wir ein griffiges Beispiel. Eine chice Handyhülle kostet im Laden 15 Euro. Ein Onlinehändler aus Fernost bietet sie um 8 Euro frei Haus an. Ob die Handyhülle über- haupt ein Original ist, ob der Händ- ler in seiner Heimat Steuern zahlt, wie viel er für den Versand per Flug- zeug bezahlt, ob die (richtige) Ware überhaupt ankommt … all das in- teressiert hier jetzt nicht. 8 zu 15 Euro – der Unterschied ist deutlich und eben nur durch die bisherige EU-(Nicht-)Besteuerungspraxis möglich. Ab 1. Juli muss der Empfän- ger eines Versandhandelspake- tes aus Drittstaaten die Einfuhr-

geben: Um an die „Be- arbeitungsgebühr“ zu

DIE TESTSIEGER Sonos Five

Viele Produkte aus Kinderarbeit

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Klarer Testsieger mit kräftigem, ausgewogenem Klang. Hohe Maximallautstärke. Beste App-Steuerung. Strea- ming von der Netzwerkfestplat-

von Mag. Michael Kühne AK-Konsumentenschutz Augen auf bei der Wohnungsrückgabe

Zwei neue Studien bringen zwei verblüffende Ergebnisse: Ent- gegen allen Bestrebungen und internationaler Abkommen ist die Zahl der Kinder, die arbeiten, weltweit seit 2016 um acht Millio- nen auf 160 Millionen gestiegen. Das hat das UN-Kinderhilfswerk Unicef erhoben. Und erstmals ließ die Fraktion der Grünen/EFA des Europaparlaments den Zu- sammenhang zwischen Kinder- arbeit und der EU-Handelspolitik untersuchen. Demnach gibt jeder EU-Bürger pro Jahr durchschnitt- liche 100 Euro für Waren aus, bei deren Herstellung Kinder mit- arbeitenmussten. Der Löwen- anteil entfällt dabei auf elek­ tronische Artikel aus China und Vietnam, gefolgt von Bekleidung und Schuhen, Schokolade und anderen Produktenmit landwirt- schaftlichemUrsprung.

te über den in die Sonos-App eingebundenen Dienst Plex. Kein Bluetooth. Vertikaler Stereo-Modus: Bei Verbindung zweier Boxen muss man diese hochkant aufstellen.

Immer wieder klagen Konsumenten darüber, dass sie die Mietwohnung ihrer Meinung nach in ordnungsgemäßem Zustand zurückgestellt haben, vom Vermieter jedoch nur einen Teilbetrag oder gar nichts der seinerzeit hinterleg- ten Kaution zurückgezahlt erhalten. Von Vermieterseite werden dann oft bestehende Mängel bei Wohnungsrück- gabe eingewendet. Die Konsumenten stehen oft vor dem Problem, hier kein Beweismaterial zur Verfügung zu haben, da bei der Übergabe vomVermieter noch gesagt wird, dass ohnehin alles in Ordnung sei. Lassen Sie sich bei Rückgabe der Wohnung vomVermieter bestätigen, dass die Übergabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Ist er dazu nicht bereit, sollten die Alarmglocken schrillen und es ist unbedingt notwendig, Fotos zum Zeit- punkt der Übergabe anzufertigen und die Übergabe am besten mit Zeugen vorzunehmen. Sinnvoll ist es auch, ein schriftliches Übergabeprotokoll zu machen. Sollte Ihnen eine Kopie desselben vomVermieter nicht bereits bei Übergabe aus- gehändigt werden, empfiehlt es sich, den Inhalt vor Ort abzufotografieren, damit nachträglich keine Veränderungen am Protokoll ohne Ihr Wissen vor- genommen werden können.

Harman Kardon Citation 500 Ausgewogener Klang mit überzeugenden Höhen und Bässen. Hohe Maximallautstärke. Keine Klangeinstel-

lungsoptionen. Einziger im Test mit Touchscreen. Beste Anzei- ge. Internetradio über Sprach- assistenten nutzbar, Streamen von Netzwerkfestplatte und lokal vomHandy über Zusatz- App. Teuer und schwer.

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zumOrtstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr

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