Politik und Arbeit 7
Jänner 2022
Den Firobad mit spannenden Lebensgeschichten beginnen Intimes Erzählformat der Schaffarei lädt zu nachhaltigen Begegnungen ein
Programm 1.9.21 – 28.2.22
schaffarei.at
FIROBAD. Wenn uns die Pandemie keinen Strich durch die Rechnung macht, ist es am22. Februar wieder so weit: Dann nimmt in der Schaffarei eine kleine Runde an Zuhörer:innen Platz und gönnt sich den besonderen Firobad. So wie man das früher gern gemacht hat: nach getaner Arbeit noch für ein Gläschen zusammensit- zen und plaudern. Und staunen! Selber besser machen Die Schaffarei hat zu jedem Firobad jeweils drei Gäste eingeladen. Dies- mal wird u. a. Ibrahim Altundal aus seinem Leben erzählen. Der 31-jäh- rige Dornbirner hat vor 15 Jahren seine Lehre als Maschinenmecha- niker begonnen. So wie eine Lehre eben damals war. Er schwor sich insgeheim, die Mankos von damals eines Tages auszugleichen. Bei Hy- dro Nenzing hat er das nun gemacht und ein eigenes Ausbildungsmodell geschaffen, das die Jungen völlig anders einbindet und im Betrieb
seinem jüngsten „Baby“, einer Aus- bildungsdatenbank, erzählen. Auch Mike Kohler wird am 22. Februar von seinem Werdegang er- zählen. Der Vater Bregenzerwälder, die Mama von den Philippinen, auf- gewachsen in Malaysia, das Koch- handwerk in Schwarzenberg erlernt, sechs Jahre lang ein Surfcamp im portugiesischen Ericeira gemanagt, und heute? Bereinigt er mit seinen Kahuna-Cookies im Ländle so man- che Corona-Depression … Echte Begegnungen Am Firobad werden all diese Ge- schichten lebendig. Hier ist Zeit und Raum zuzuhören. Und vielleicht selber eine kleine Geschichte bei- zusteuern? Denn jeder Mensch hat eine. Und die unscheinbarsten sind oft die spannendsten. ▸ Firobad Erzählcafé am 22. Februar 2022, 17.30 bis 19.30 Uhr, Schaffarei, OG3, Eintritt frei, Anmeldung online unter https://schaffarei.at
Wer schafft ?
Das Haus für Arbeitskultur Widnau 10, Feldkirch
Alle Veranstaltungen finden in der Schaffarei der AK in Feldkirch, Widnau 10, statt / Freier Eintritt / Es gelten die aktuellen Covid-Bestimmungen. Wegen begrenztem Platzangebot bitte frühzeitig reservieren: hey@schaffarei.at
digital und Peer-to-Peer ausbildet. Sorgen um Bewerbungen für Lehr- stellen hat die Firma seither nicht mehr. Gerne wird Ibrahim auch von Mike Kohler in seinemElement: Jedes Cookie ist ein Kunstwerk.
Formate Mittagessen mit meinem Traumjob
Das Format „Mittagessen mit meinem Traumjob“ bietet dir die Chance, dich mit jemandem auszutauschen, der beruflich bereits dort angekom- men ist, wo du gerne hin möchtest. Das Mittagessen geht auf uns! ArbeitsLebensGeschichten Eine Bestärkung, den eigenen Talenten zu vertrauen, Umwege zu nehmen, auszuprobieren. Erzähler:in kann die ehemalige Bankauszubildende sein, die Vorstand geworden ist. Oder der Tischler, der heute ein glücklicherer Drei Erzähler:innen berichten in entspannter Café-Atmosphäre aus ihrem Arbeitsleben: Das intime Format lädt dazu ein, zu lauschen, in andere Arbeitswelten und -kulturen einzutauchen, Arbeit zu reflektieren und zu diskutieren. Exkursion: GutePraxis Ausfahrten zu Teams, von denen man was lernen kann Kindergärtner ist. Firobad Erzählcafé Ein Einblick in innovative Arbeitswelten: In vielen Vorarlberger Unter- nehmen werden bereits Lösungen gelebt, die andere gerade entwickeln wollen. Pro Halbjahr gibt es eine Exkursion zu Teams, die eine GutePraxis realisiert haben und bereit sind, ihre Erfahrungen zu teilen.
MUSEUMDESWANDELS
Die Arbeitswelt hat sich in den letzten 150 Jahren stark verändert. Die Schaffarei zeigt in ihremMuseum des Wandels, wie sich diese Veränderun- gen auf einzelne Menschen ausgewirkt haben. Die erste Ausstellung war dem Schuhmacher Werner Albrecht gewid- met. Der Bregenzerwälder gilt als Pionier des modernen Skischuhs. Werner Al brecht ist neu auch im digitalen Museum des Wandels zu finden. Handy rausholen, QR-Code scannen und
entdecken. Öffnungszei- ten? Rund um die Uhr!
Eine Unterführung gerammt Linienbus bei Bahnunterführung schwer beschädigt – Firma belangt Fahrer
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT
von Dr. Christian Maier AK-Arbeitsrecht Post vomGericht nie einfach ablegen
STREIFSCHADEN. Seinen 49. Geburtstag wird Herr K. nicht so schnell vergessen. Auch an diesem Tag fuhr er als Busfahrer die Halte- stellen der Linie 76 an. Als erfahre- ner Lenker kannte er die Strecke in- und auswendig. Wie groß war daher sein Schre- cken, als er bei der Zufahrt zur Haltestelle Bahnhof Nenzing mit dem Busdach die Decke der Bahnunter- führung in der Gaisstraße streifte. Glücklicherweise wurde niemand verletzt und die Fahrt konnte fort- gesetzt werden. Gleich nach seiner Rückkehr ins Busdepot meldete K. den Schaden seiner Arbeitgeberin. Kurz nach dem Unfall schied K. aus dem Arbeitsverhältnis aus. Ein halbes Jahr später erhielt er aus hei- terem Himmel einen Zahlungsbe- fehl des Landesgerichts Feldkirch. Seine frühere Arbeitgeberin hatte ihnauf dieBezahlungderReparatur- kosten in Höhe von mehr als 26.000 Euro geklagt! Bei demUnfall war die
nicht geeignet ist. Dieser Fehler fiel erst auf, nachdem es zum Unfall ge- kommen war. Auch der Standpunkt der Arbeitgeberin, der erfahrene Buslenker hätte im Wissen um die zu niedrige Bahnunterführung die dafür vorgesehene Umfahrungsste- cke fahren müssen, hielt einer Prü-
komplette Batterieabdeckung samt Halterung zerstört worden. K. hätte den Schaden grob fahrlässig verur- sacht, argumentierte das Busunter- nehmen. Obwohl mit mehreren Verkehrszeichen auf die Höhenbe- schränkung der Bahnunterfüh-
Nehmen Sie Post vom Gericht oder von der Behörde, aber auch von Anwalts- seite nie auf die leichte Schulter! Nutzen Sie eingeräumte Fristen und lassen Sie solche Schreiben immer rasch von einer fachkundigen Seite prüfen. Bei Fragen oder Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich ein- fach an die nächstgelegene AK in Bludenz, Bregenz, Dornbirn oder Feldkirch. Fragen kostet nichts. Nicht zu fragen kann teuer werden. Bei der Arbeit kann auchmal was schiefgehen.Wermuss für einen Schaden aufkommen?Das regelt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, kurzDHG. DieHöhe der Ersatzpflicht hängt vomVerschulden des/der Arbeitnehmer:in ab. Neben dem Vorsatz kennt das DHGauch fahrlässiges Verhalten und als Sonderformdes Ver- schuldens die entschuldbare Fehlleistung. Jeweniger dem/der Arbeitnehmer:in sein oder ihr Fehlverhalten vorzuwerfen ist, umso niedriger fällt der Schaden- ersatz aus. Das Gerichtmäßigt anhand der Umstände, die zumSchaden geführt haben, und der persönlichen Situation des/der Schädiger:in dessen oder deren Ersatzpflicht. Liegt eine entschuldbare Fehlleistung vor, dann trifftden/dieArbeit- nehmer:in überhaupt keineHaftung. Nur bei Vorsatz besteht volle Ersatzpflicht. ▸ Information und Beratung: ak-vorarlberg.at/arbeitsrecht
rung mit 3,2 Meter hin- g e w i e s e n werde, sei K. mit
fung nicht stand. Das hätte nämlich zur Fol- ge gehabt, dass K. eine Haltestation der Linie 76
nicht ange-
dem 3,35 Meter hohen E-Bus in die Unterführung eingefahren. Anderen Bus zugewiesen Der Rechtsschutz der AK Vorarlberg machte sich vor Ort ein Bild. Dabei zeigte sich rasch, dass K. keines- falls eine volle Ersatzpflicht traf und auch demBusunternehmen einMit- verschulden am Unfall anzulasten war. Denn der Fahrzeugdisponent hatte an diesem Tag K. einen Bus zugewiesen, der aufgrund seiner Höhe für die zu fahrende Linie 76
fahren hätte. Die AK gab K. Rechts-
schutz und erhob fristgerecht Ein- spruch gegen den Zahlungsbefehl. Als die Arbeitgeberin dem Gericht die an K. geschickte Zahlungsauffor- derung vorlegte, stellte sich zudem heraus, dass das Busunternehmen die kollektivvertraglich festgelegte Frist für die Erhebung von Schaden- ersatzansprüchennicht eingehalten hatte. Die AK wandte daher den Ver- fall der Klagsforderung ein. Das Bus- unternehmen zog wenige Tage vor der Verhandlung die Klage zurück.
Höhenbeschränkungen sind dabei genauso zu beachten wie Geschwin- digkeitsbeschränkungen oder Be- ladungsvorschriften. Im Falle von K. unterliefen aber auch der Arbeit- geberin mehrere Fehler, die schluss- endlich das Blatt zu seinen Gunsten wendeten.
K. muss seiner früheren Arbeitge- berin nun keine 26.000 Euro zahlen. K. hatte Glück im Unglück. Die Sa- che hätte auch anders ausgehen können. Wer arbeitsbedingt am Straßenverkehr teilnimmt, haftet als Lenker für die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften.
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