4 Politik und Arbeit
Jänner 2022
Damit auf dem W Pension nichts s Mehr als 80.000 Vorarl-
WICHTIGE NEUIGKEITEN IM ARBEITS- UND SOZIALRECHT
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Geringfügig Beschäftigte (Monatslohn bis 485,85 Euro), die sonst nicht pflichtversichert sind, können sich auf Antrag in der
Kranken-und Pensionsversicherung zu einem Pauschalbetrag selbst versichern. Das kostet sie 2022 einmalig 68,59 Euro. Sie haben dann auch Anspruch auf Krankengeld undWochengeld.
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Für das Jahr 2023 beträgt das E-Card-Serviceentgelt 12,95 Euro. Es wird imNovember 2022 eingehoben.
Für Zeiten der Kinderziehung, des Präsenz- und Zivildienstes sowie für die Pflege naher Angehöriger gibt es eine fixe Bei-
berger:innen sind in Pension. Vergangenes Jahr kamen rund 4200 hinzu. Manche schmie- den lange vorher schon Pläne. Die reichen vom Aufbau der Modelleisen- bahn bis zur Weltumse- gelung. Andere vermei- den das Thema. Angst vor demPensions- schock? Oder wissen sie gar nicht, wie das formal geht? Die AK ist da gerne behilflich. BERATUNG. Die AK Vorarlberg macht angehende Pensionist:innen gerne sanft mit dem rechtlichen Rahmen des Übertritts vertraut. Das tun wir tagtäglich in der Beratung und rund umdie Uhr mit einemgro- ßen Online-Angebot. Am 13. Jänner 2022 widmeten sich Dr. Brigitte Hut- terer, Franz Beck und Jürgen Lehner in einem Live-Talk den Fragen der User:innen. Die Leiterin der Sozialrechtsab- teilung in der AK steht selbst an der Schwelle zur Pensionierung. „Wenn man mich fragt, sag ich immer, mein Ablaufdatum ist ungewiss“, verrät Brigitte Hutterer und schickt ein verschmitztes Lachen hinterher. Tatsächlich dürfte der gebürtigen Oberösterreicherin mit einer Groß- familie im Rücken und ihren zahl- losen kulturellen Interessen kaum langweilig werden. Beim Live-Talk
4 tragsgrundlage imPensionskonto . Sie beträgt im Jahr 2022monat- lich 2027,75 Euro. Daraus resultiert pro Jahr dieser Versicherungszeit einmonatlicher Pensionsanspruch von 30,94 Euro. Die telefonische Krankmeldung bleibt vorerst. Dafür haben die Arbeitnehmervertreter:innen gekämpft. Patient:innen können per Telefon krankgeschrieben werden und müssen nicht persönlich in der Ordination erscheinen. Dies gilt vorerst bis Ende Februar 2022.
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Bei der Wiederaufnahme einer gesundheitsberuflichen Er- werbstätigkeit ab dem11. März 2020 ausschließlich zur Bewälti-
6 gung der Coronavirus-Pandemie fällt die Korridor-, Schwerarbeits- oder vorzeitige Alterspension nicht weg, wenn ein entsprechender Antrag oder eine schriftliche Mitteilung des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin der PVA übermittelt wird. Dies gilt für Personen, die be- reits in Pension sind, auch für Zeiträume im Jahr 2022. Die Dazuverdienstgrenze zum einkommensabhängigen Kin- derbetreuungsgeld beträgt seit 1. Jänner 2022 pro Kalender- jahr 7600 Euro. Eine geringfügige Beschäftigung neben demBezug ist möglich. 8 Auch bei der Beihilfe zumKinderbetreuungsgeld wurde für den beziehenden Elternteil mit 1. Jänner 2022 die Dazuver- dienstgrenze auf 7600 Euro bezogen auf das Kalenderjahr erhöht Personen, die im Dezember 2021 eine Ausgleichszulage zu ihrer Pension bezogen haben, erhalten eine Einmalzahlung von 150 Euro. Diese wird gemeinsammit der Pensionszahlung zum1. März 2022 ausbezahlt. Eine Antragstellung ist daher nicht nötig. 7
Nach einem langen Arbeitsleben die Pension genießen –das gelingt a aus demArbeitsleben reibungslos vonstatten geht.
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Auch Studierende, die für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, erhalten ohne Antrag
• Invaliditätspension wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen gewährt. • verschiedene vorzeitige Wege in die Pension wie Korridor- und Schwerarbeitspension Doch zurück zur Regelpension. Wenn ich meine Pensionierung be- antragt habe, endet dann wenigs- tens mein Dienstverhältnis auto- matisch? Nein, sagt Jürgen Lehner, auch hier bedarf es der formalen Kündigung. Und was, wenn ich’s verbockt habe? „Im ungünstigsten Fall fällst du um einen Monat oder mehr an Pensionsleistung um“, be- kräftigt Lehner. Manmuss übrigens nicht in Pen- sion gehen, das steht nirgendwo ge- schrieben. „Wenn ich mein Dienst- verhältnis nicht beendet habe und dann quasi zwei Einkommen be- ziehe, muss ich natürlich auch beide versteuern.“ Ob sich das lohnt? Das muss jede:r für sich selber ausrech- nen oder die AK-Expert:innen zu Rate ziehen. Nicht alle halten durch Beim Live-Talk hat das AK-Team auch ein Verfahren zur Berufsun- fähigkeitspension Revue passieren lassen. Schließlich sind nicht alle Erwerbstätigen in der Lage, bis zum Stichtag ihrer regulären Alterspen- sion durchzuhalten. Der Antrag auf
zusätzlich eine Einmalzahlung von 150 Euro.
galt es für sie und ihre Kollegen vor allem, Begriffe zu klären und Irrtü- mer zu beseitigen. Ein Antrag muss schon sein Zum Beispiel die Mär vom Auto- matismus: 27.3., so steht’s rot einge- kringelt im Kalender. Dann beginnt das süße Leben! Ab in die Pension! Am nächsten Tag schon ausschla- fen, Sektfrühstück usw. Tatsächlich verstreichen die letzten Wochen am Arbeitsplatz wie im Flug. Plötzlich ist da noch so viel zu erledigen. Aber dann folgt das böse Erwachen, wenn die oder der Glückliche schlichtweg vergessen hat, die Pensionierung zu beantragen. „Das geschieht nämlich nicht von selbst“, sagt Hutterer. Den Antrag selber würde sie übrigens zwei bis vier Monate im voraus stel- len. Mehrere Arten der Pension Wer in Österreich arbeitet, leistet Beiträge ins Pensionssystem und hat damit auch Anspruch auf eine Pension. 2020 wurden in der Pen- sionsversicherungsanstalt öster- reichweit 189.151 Anträge auf Pen- sionierungen bearbeitet. Dabei geht es um ganz verschiedene Formen von Pension. • Regelpension: Derzeit gehen Männer mit 65, Frauenmit 60 Jahren in Pension.
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Erhöhung des monatlichen Pflegegeldes ab 1.1.2022:
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
165,40 Euro 305,00 Euro 475,20 Euro 712,70 Euro 968,10 Euro 1351,80 Euro 1776,50 Euro
Neu: Frühstarterbonus
ERSATZ. Ende 2021 ist die Mög- lichkeit ausgelaufen, vor dem Re- gelpensionsalter ohne Abschläge in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es seit 1.1.2022 den Frühstar- terbonus, einen Zuschuss für Men- schen, die sehr früh zu arbeiten begonnen haben. Wenn Sie zwi- schen dem 15. und 20. Geburtstag bereits gearbeitet und in dieser Zeit mindestens zwölf Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit in der Pensionsversicherung er- worben haben sowie im Laufe Ihres Erwerbslebens 25 Beitragsjahre aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, dann haben Sie Anspruch auf den Frühstarterbo- nus. Der Bonus beträgt 1 Euro für je- den Beitragsmonat aufgrund einer
Erwerbstätigkeit vor dem 20. Le bensjahr, maximal 60 Euro. Dieser Frühstarterbonus wird bei Zuerkennung einer Pension be- rechnet und ist Teil der Pensionsleis- tung. Der Frühstarterbonus ersetzt die bis Ende 2021 geltende Möglich- keit, unter gewissen Voraussetzun- gen vor dem Regelpensionsalter ohne Abschläge in Pension gehen zu können. Aber Achtung: Wer am 31. Dezember 2021 die 45 Erwerbsjah- re für die Abschlagsfreiheit erfüllt, aber noch nicht das 62. Lebensjahr erreicht hat, kann trotz Auslaufen der Regelung später abschlagsfrei in Pension gehen. Die abschlagsfreie Pension vor dem Regelpensionsalter schließt jedoch den Anspruch auf den Frühstarterbonus aus.
PENSIONEN IN VORARLBERG Jahr Neuzugänge 2017 2000 2018 3300 2019 3800 2021 4261 2022 4270 2023 4340 2024 3600 2025 3600 2026 3600
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