AKtion März 2022

Konsumentenschutz 13

März 2022

Ist die Schweiz dabei, wird’s kompliziert Fluggästen wurden zahlreiche Entschädigungsrech- te zugesprochen. Sie greifen aber nicht immer.

COMPUTER- TIPP

tifte und Stiftung Waren- enthalten die kriti- sind wegen weiterer llend.

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung der AK Vorarlberg

Jetzt auch hiesige Skigebiete umfasst Aufgrund zahlreicher Beschwer- den erweitert der VKI die Sam- melaktion zur Rückerstattung von Ski-Saisonkarten um acht weitere Karten. Hilfestellung er- halten nun auch jene Betroffene, die für 2019/20 eine der folgen- den Karten erworben haben: KitzSki Jahreskarte, Montafon Brandnertal Card, Tirol Regio Card, Steiermark Joker, Ski Alpin Card, Ski Arlberg, Ski Lungau und SkiWelt Wilder Kaiser Brixental. ▸ Registrierung bis 30. April unter www.verbraucherrecht.at/ skisaisonkarten2019-2020 Sberbank: Einlagen bis 100.000 € gesichert Kund:innen der Österreich- Tochter der russischen Sberbank haben seit 1. März keinen Zugriff mehr auf die für sie dort geführ- ten Konten. Nach der Insolvenz greift die gesetzliche Einlagen- sicherung. ▸ Einlagensicherung: www.ein- lagensicherung.at/sbe_pre.php Kurz gemeldet … • Schnell reagiert haben die drei großen Mobilfunkanbieter: Telefonate und SMS aus der und in die Ukraine sind kostenlos. Vividl Vividl ist ein Video-Down- loader, mit dessen Hilfe Sie von unterschiedlichenWebsites (Youtube, Soundcloud, Vimeo …) Videos herunterladen können. Das Programm ist eigentlich nur eine Benutzeroberfläche für das Kommandozeilenprogramm „youtube-dl“. Es ist sehr einfach aufgebaut – und Sie können nach dem Start des Programms ein Video bei Youtube über den Browser öffnen, den Link oben in der Adressleiste mittels Strg-C kopieren und in Vividl einfügen (zweites Icon von links – Zwi- schenablage-Symbol). Besonders komfortabel finde ich auch die Möglichkeit, dass Sie dieses Werkzeug als portable Version herunterladen kön- nen (https://sourceforge.net/ projects/vividl/files/v.0.6.0/). Das heißt, nach demDownload einfach das Zip entpacken und direkt starten. Wenn das Pro- gramm nicht gefällt, kann dieses Verzeichnis gelöscht werden und alles ist – ohne Spuren zu hinter- lassen – von Ihrem PC entfernt. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at

REISEN. Nach zwei Jahren Pande- mie wollen die Leute endlich wieder verreisen. Für den Sommer 2022 werden bereits fleißig Flugreisen gebucht. Für den Fall einer Überbu- chung, Annullierung oder Verspä- tung (abgesehen von Corona) gibt es seit einigen Jahren die relativ groß- zügige Fluggastrechte-Verordnung der EU. Für Sonderfälle wurde sie jetzt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) „nachgeschärft“. Nicht zu- letzt kann das für Vorarlberger:in- nen, die aus naheliegenden Gründen bekanntlich gerne Zürich nutzen, tückisch werden. Der Anlassfall Der EuGH hatte zu urteilen, ob ei- nem Österreicher von der AUA eine Entschädigung zusteht, weil der ers- te Teil der Reiseroute Moldau–Wien– Thailand ausfiel und er über Istan- bul umgebucht wurde. Die Richter: nein. Die Begründung: 1. Start- und Endpunkt waren EU-Drittstaaten, und weil 2. die Reise Gegenstand einer (wichtig!) einzigen Buchung war, spiele es 3. keine Rolle, dass ur- sprünglich einUmstieg in einemEU- Land vorgesehen war. Eine Gesamt- buchung dürfe allerdings auch nicht künstlich aufgeteilt werden, um in den Anwendungsbereich der EU-Re- gelung zu gelangen, so die Richter. Vereinfacht gesagt gilt die Ver- ordnung für alle Flüge, die in einem

Unionsland starten oder enden und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Sie gilt auch für Fluggesellschaften der EWR-Staaten Norwegen, Island und Schweiz, wenn sie einen Flughafen

in der EU als Ziel haben. Swiss zahlt nicht immer

LIPPENSTIFTE. Das weißende Farbpig- ment Titandioxid steht schon länger im Verdacht, Krebs zu verur-

Gesundheitsrisiken mit sich. 2012 stufte die Europäische Behörde für Lebensmit- telsicherheit (EFSA) die Menge an MOSH, die Menschen über Lebensmittel aufneh- men, als „potenziell besorgniserregend“ ein. Auch über Lippenstift können diese Verbindungen in Organe und Gewebe ge- langen – die Folgen sind noch unklar. Die Hersteller setzen in fast allen Stiften der konventionellenKosmetik imTest bewusst Mineralölbestandteile und MOSH-ähnli- che synthetische Kohlenwasserstoffe ein, weil diese Stoffe für die gewünschte Kon- sistenz und Pflege und den Glanz sorgen. Hohe Belastung Mit ihren besonders hohen Werten kon- frontiert, rechtfertigten sich Chanel und Catrice damit, dass sie sich an die Vorga- ben des Europäischen Kosmetikverbandes halten würden. Die Stifte seien sicher bzw. unproblematisch. Die Tester:innen sehen das anders: Solange nicht feststeht, welche Folgen MOSH-Anreicherungen im Körper haben, stufen sie sie als bedenklich ein. Frei von Mineralölen sind neben dem Lippenstift von Annemarie Börlind alle fünf Produkte mit Naturkosmetik-Siegel. In zertifizierter Naturkosmetik sind die genannten Stoffe verboten. ▸ Alle Details unter www.konsument.at/ lippenstifte22 (kostenpflichtig)

Hier steckt der Teufel im Detail. Die Lufthansa-Tochter Swiss folgt der geltenden Rechtsprechung der Schweiz und zahlt keine Entschädi- gungen bei Verbindungen zwischen der Schweiz und Drittländern – wie seit 2021 übrigens auch zwischen Zürich und Großbritannien. Und wie das EuGH-Urteil zeigt, kann es schnell kompliziert werden, wenn man beispielsweise von Zürich über Frankfurt, Wien oder München in einen Drittstaat reisenmöchte. Zum Drüberstreuen noch zwei weitere Details: Bei Codeshare-Ver- bindungen ist immer ausschlag- gebend, welche Airline tatsächlich geflogen ist. Für Vorarlberger:in- nen wohl weniger relevant, aber dennoch bemerkenswert: Bei Ab- flug oder Ankunft in Basel wäre man immer auf der sicheren Seite der Fluggastrechteverordnung. Weil dieser „Schweizer“ Flughafen in Frankreich liegt und es einen eigenen Staatsvertrag darüber mit Frankreich gibt, gilt französisches, sprich EU-Recht.

sachen. Deshalb hat die EU die Verwendung von Titan- dioxid als Lebensmittelzu- satzstoff ab Mitte 2022 ver- boten. In anderen Produkten, Kosmetika, ist es weiterhin er- vom Testmagazin „Konsument“ ationmit der StiftungWarentest ten Lippenstifte enthalten rund ozent Titandioxid. en am stärksten belasteten Stift von Benecos täglich benutzt, könnte etwa 2,6 Gramm Titandioxid im Jahr auf- nehmen. Zum Ver- gleich: Über Lebens- mittel kommt bisher zwar mehr zusammen – im Mittel 44 Gramm jähr- lich für eine 60 Kilogramm schwere Frau –, doch aus Sicht orgenden Verbraucherschutzes Lippenstift im Test uneinge- schränkt empfohlen werden. Weitere Risiken

Auch Mineral- ölbestandtei le (MOSH) bringen

VOR- UNDNACHTEILE RUNDUMS KLIMATICKET

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Es gibt typische Fragen, die sich Konsument:innen rund ums neue Klimaticket stellen. Der VKI hat die wichtigsten zusam- mengetragen und beantwortet, wie zum Beispiel diese: Ist es sinn- voll, neben dem Klimaticket auch eine ÖBB-Vorteilscard zu kaufen? Eigentlich nicht. Derzeit gibt es allerdings noch einen Fall, in dem eine ÖBB-Vorteilscard neben einem Klimaticket Geld spart: Beim 1.-Klasse- Upgrade von Fahrten mit dem Klimaticket in ÖBB-Fernzügen halbiert die ÖBB-Vorteilscard den Preis des 1.-Klasse-Zuschlags. Dabei handelt es sich allerdings um eine Kulanzlösung der ÖBB im Jahr 1 der Gültig- keit des Klimatickets. Diese Kulanzregelung wird mit 25. Oktober 2022 enden. Ab diesem Zeitpunkt ist ein Upgrade in die 1. Klasse nur mehr zum Standardtarif oder mittels Ganzjahres-ÖBB-Upgrade 1. Klasse zum Klimaticket möglich. ▸ Klimaticket aus Konsumentensicht: https://konsument.at

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Wer Vorfahrt hat im Internet, das bestimmt bei allen Providern die Nutzungsklasse. Beispielsweise hat Marktführer A1 zwölf davon. Bei Engpässen wird die Bandbreite der niedrigsten Nutzungsklasse 33-mal stärker gekürzt als die der höchsten. 33x

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zumOrtstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr

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