AKtion März 2022

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März 2022 AK Vorarlberg holt Ihr zu viel bezahltes Geld zurück

Vieles ist neu bei der Arbeitnehmerveranlagung. Es ist zwar korrekt, dass Per- sonenversicherungen und auch Kreditrückzahlungen für die eigene Wohnung nicht mehr absetzbar sind, aber es rentiert sich in denmeisten Fällen dennoch, die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) durchzuführen.

STEUERN. Es sind imWesentlichen vier Dinge, die die Arbeitnehmer- veranlagung (ANV) für 2021 von ih- ren Vorgängerinnen unterscheidet: • auf der positiven Seite neue Re- gelungen und Absetzmöglichkeiten rund ums Homeoffice sowie erhöh- te Obergrenzen der Negativsteuer • auf der anderen Seite der endgültige Wegfall von Ab- schreibungsmöglichkeiten für Personenversicherungen (z. B. Unfallversicherung) und für die Kreditrückzahlungen für die Wohnraumbeschaffung Tatsächlich sind es die beiden letzten Punkte, die viele Steuerzah- ler:innen offensichtlich vermissen, berichtet Eva-Maria Düringer vom Steuerservice der AK Vorarlberg: „Wir bekommen ständig Anrufe, wo sie bei der Arbeitnehmerveranla- gung 2021 die Kennzahlen 455 und 456 finden … die gibt es nicht mehr und ausweichen ist ausgeschlossen.“ Ein unerwartetes Problem Seit 1. März sollte nichts entgegen- stehen, die Arbeitnehmerveran- lagung für das verstrichene Jahr durchzuführen oder dies bequem dem AK-Steuerservice zu überlas- sen (siehe unten). Bis zum 28. Feb- ruar hatten die Arbeitgeber:innen Zeit, die erforderlichen Daten der Beschäftigten dem Finanzamt zu übermitteln. Allerdings hat sich in vielen Fällen, so Düringer, ein für die Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer unerwartetes Problem aufgetan: Bei jenen, die 2021 auch

im Homeoffice waren, fehlt oft der Vermerk, wie viele Tage dies waren: „Ohne Vermerk im Jahreslohnzettel L16 wird die Finanz keine Homeof- ficepauschale berücksichtigen. Der/ die Arbeitnehmer:in kann bei dieser Kennzahl nichts eintragen.“ Einziger Ausweg: Den/die Arbeitgeber:in auf- fordern, diesen Eintrag nachzuholen. Differenz als Werbungskosten Der Ansatz ist, dass sich die zeitwei- lige Arbeit imHomeoffice steuerlich auf jeden Fall positiv auswirken soll. Zahlt der/die Arbeitgeber:in dem/ der Arbeitnehmer:in für den Mehr- aufwand Geld, bleibt dies bis 300 Euro pro Jahr (maximal 100 Tage à 3 Euro) steuerfrei. Bleibt die Zuwen-

können Kosten von bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobili- ar (z. B. Drehstuhl, Schreibtisch oder Beleuchtung) über die Arbeitneh- merveranlagung abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Arbeitnehmer:innen mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbei- ten. Auch hier gibt es einen kleinen Pferdefuß: • Wurde bereits 2020 unter diesem Titel etwas geltend gemacht, wird dies mit den Ausgaben für 2021 zu- sammengerechnet – also werden für beide Jahre insgesamt gemeinsam 300 Euro berücksichtigt. • Andererseits: In 2021 getätigte Ausgaben, die den Höchstbetrag überschreiten, werden 2022 und ggf. 2023 automatisch berücksichtigt. Höhere Negativsteuer für 2021 Die Negativsteuer gibt es zwar schon länger, aber imRahmen der ökosozi- alen Steuerreform wurde diese nun erhöht. Diejenigen, die keine Steuer zahlen (z. B. Wenigverdiener:innen), aber Sozialversicherung, kommen in den Genuss der Negativsteuer. Bis zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 betrug die Negativsteuer für Arbeitnehmer:innen ohne Pend- lerpauschale 400 Euro. Bei der Ver- anlagung 2020 gab es dann schon 800 (bei gleichen Voraussetzungen), und ab der Veranlagung 2021 sind es 1050 Euro! Details rechts in der Tabelle. ▸ AK-Steuerrecht: Telefon +43 (0) 50/258-3100

Hier wurden für denMehraufwand für 141 Tage Homeoffice 120 € bezahlt. Fehlt der Vermerk bei den Tagen, den/die Arbeit- geber:in zumEintrag auffordern: Sonst gibt es keine Pauschale! So viel Negativsteuer gibt es ... bis 2019 für 2020 ab 2021 Anteil max. Anteil max. Anteil max. SV SV SV Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit PP/P€ *) 50% 500 € 50% 900 € 55 % 1150 € Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne PP/P€ *) 50% 400 € 50% 800 € 55% 1150 € Pensionistinnen und Pensionisten 50% 110 € 75% 300 € 80% 550 €

,,

SV = Sozialversicherung *) PP/P€ = Pendlerpauschale/Pendlereuro

Der Antrag rentiert sich in

Die gültigen Steuertarifstufen Einkommen Grenzsteuer-

dung unter diesen 300 Euro, kann der der/die Arbeitnehmer:in die Dif- ferenz als Werbungskosten geltend machen. Deshalb ist die Zahl der Tage im Steuerformular L16 wichtig. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 den meisten Fällen, erst recht, wenn imHome­ office gearbeitet wurde. Eva-Maria Düringer AK-Steuerrecht

Grenzsteuer- satz ab 2020

in Euro

satz 2016 bis 2019

11.000 und darunter 11.001 bis 18.000 18.001 bis 31.000 31.001 bis 60.000 60.001 bis 90.000

0 %

0 %

20 % 1)

25 % 1) 35 % 1) 42 % 48 %

35 % 1) 2)

42 % 48 % 50 %

90.001 bis 1.000.000 50 %

> 1.000.001 55 % 1) kann bei Pensionist:innen in Einschleifregelungen höher sein 2) 30 % ab 1.7.2022 55 %

Wenn ANV Pflicht wird Die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen, ist für denGroßteil der unselbstständig Beschäftigten freiwillig. Es gibt jedoch auchAusnahmen. Wer beispielsweise 2019 das ersteMal den Familienbonus plus erhielt und dieser imLohnzettel stand, der oder diemuss (für denNach- weis) für 2019 eine Pflichtveranlagung durchführen. Exklusiver Service Für alle diejenigen, die sich aufgrund der umfang­ reichen Änderungen nicht über die Arbeitnehmer­ veranlagung hinwegtrauen, bietet die AK Vorarlberg für ihre Mitglieder seit letztem Jahr das exklusive AK-Steuerservice. ▸ Link: https://vbg.arbeiterkammer.at/meine-anv Wichtig! Ohne Zugangskennung für FinanzOnline ist die Nutzung des AK-Steuerservice nicht möglich! Veränderte Steuerstufe Mit Jahresmitte 2022 wird die dritte Steuerstufe ge- senkt. Für das (hochgerechnete) Jahreseinkommen zwischen 18.001 und 31.000 Euro haben Arbeitgeber:in- nen bereits seit dem Jänner-Lohn einen niedrigeren Mischsatz von 32,5 Prozent anzuwenden. Zur Korrektur bleibt Arbeitgeber:innen bis Mai Zeit.

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