treffpunkt 02/22

TRAUMOBJEKT IN SICHT? Schauen Sie sich Wohnung und Anlage genau an.

Das müssen Sie wissen! 1 Unterschrift bindet! Sie finden das Reihenhaus entzückend, möchten sich aber noch weiter umschauen? Dann unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell ein Kaufanbot in der Annahme, das Haus damit nur zu reservieren. Denn damit stimmen Sie verbindlich zu, es zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Davon zurücktreten können Sie nur in Ausnahmefällen. Dasselbe gilt auch beim Mieten von Wohnungen.

2 Kein Alleingang! Sie als Wohnungsbesitzer*in finden Ihre Fenster in die Jahre gekommen und träumen von neuen? Prüfen Sie nach, wie das in Ihrem Wohnhaus geregelt ist. Denn Sie können nur dann neue Fenster im Alleingang einbauen, wenn sich die Eigentümer*innen darauf geeinigt haben, Fenster zur Privatsache zu erklären. Ansonsten zählen sie zu den allgemeinen Teilen des Hauses und die Mehrheit entscheidet.

17 treffpunkt

Powered by