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WIR BRAUCHEN: Leistbaren Wohnraum für alle! 3V

WOHNEN

BITTE WAS EIGENES ! Sie wollen eine Wohnung oder ein Reihenhaus kaufen? Das bringt Rechte und Pflichten mit sich, von denen Sie vielleicht noch nie gehört haben!

AUF DER SUCHE. Makler*innen liefern Ihnen alle Fakten zu Ihrer Wunsch­ immobilie.

Makler*in – was bringt’s?

Text: Carina Karas, presse@aknoe.at I n Sachen Eigenheimmacht das Gesetz Unterschiede. Eigen- tumswohnungen fallen unter das Wohnungseigentumsgesetz, genau wie Reihenhäuser oder Doppelhaushälften – und zwar, wenn mehrere Häuser auf einem gemein- samen Grundstück gebaut wurden. Das bedeutet für Sie, anders als beim Einfamilienhaus kaufen Sie nicht nur eine Immobilie, sondern werden Miteigentümer*in an der gesamten Liegenschaft. Allgemeine Teile wie Fassade, Balkone oder Fenster gehören allen. Und: Alle gemeinsam sind dafür verantwortlich. Zwei Verträge Deshalb gibt es neben dem Kaufvertrag noch den Wohnungseigentumsvertrag. Darin ist das Zusammenleben der Eigentümer*innen geregelt. Wer darf den Garten nutzen? Wer reinigt das Stiegenhaus? Wer ist für die Fenster zuständig – jede*r für die eigenen oder alle gemeinsam? Das macht einen großen Unterschied, wenn sie ge- tauscht werden sollen (siehe Box rechts). Vertrag prüfen Bevor Sie kaufen, werfen Sie unbe- dingt einen Blick in diesen Vertrag.

So erfahren Sie, welche Pflichten und Einschränkungen auf Sie zukommen. Einsehen können Sie ihn in der Grund- buchsammlung beim Bezirksgericht. Überprüfen Sie dabei auch, ob die Wohnung schuldenfrei ist. Sowird verwaltet Mit dem Kauf einer Wohnung, eines Reihen- oder Doppelhauses werden Sie automatisch Teil der Wohnungsei- gentümergemeinschaft. Die beauftragt eine Hausverwaltung. Deren Aufgabe ist unter anderem, Notwendiges repa- rieren und renovieren zu lassen. Finan- ziert wird das aus den Rücklagen der Eigentümer*innen. Das bedeutet: Alle zahlen dafür monatlich einen Beitrag ein, zusätzlich zu den Betriebskosten. Steht ein größeres Vorhaben an – etwa ein neues Dach –, kann auch schon mal ein Kredit nötig werden, an dem Sie sich beteiligen müssen. Zustand erfragen Bevor Sie kaufen, machen Sie sich ein genaues Bild. Und zwar nicht nur vom Zustand Ihres Wunschheims, sondern von der ganzen Anlage. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach! Werden bald größere Renovierungen anfallen? Die sollten Sie in Ihrer Finanzplanung unbedingt mitdenken.

Sicherheit. Am Maklerbüro führt meist kein Weg vorbei. Das kostet Geld, bringt aber auch Sicherheiten. Sie können erwarten, von ihm oder ihr mit allen bekannten Informationen zur Immobilie versorgt zu werden und korrekte Auskünfte zu erhalten. Provision. Für die Vermittlung einer Immobilie darf Provision verlangt werden. Kaufen Sie eine Wohnung oder ein Haus, sind das drei Prozent des Kaufpreises. Mieten Sie eine Wohnung unbefristet, fallen zwei Mo­ natsmieten Provision an. Bei Befristung bis zu drei Jahren ist es eine Monatsmiete. AK-Erfolg. Ab dem kommenden Jahr zahlen nicht mehr automatisch Mieter*innen die Provision, sondern jene, die Makler*innen beauftragen. Damit ist eine jahrelange Forderung der AK umgesetzt. WEBINAR: Darf’s ein bisserl mehr Information sein? Melden Sie sich zum Online-Webinar am 17. Mai um 15.30 Uhr mit AK-Wohnrechts­ expertin Mag. Monika Stork an und erfahren Sie, was Sie vor einem Wohnungskauf wissen müssen. Online-Veranstaltung: noe.arbeiterkammer.at > Wohnungseigentum

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