14 Konsumentenschutz, Steuer
Jänner 2023
Winter bringt Haftung Mit Schnee stellt sich die Frage, wer für die Räumung verantwortlich ist und was bei Unfällen zu tun ist.
COMPUTER- TIPP
von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung AK Vorarlberg
RECHT. Die Pflicht zur Schneeräu- mung trifft zunächst alle Hausei- gentümer im Ortsgebiet. Diese müs- sen Gehsteige und Gehwege, die nicht weiter als drei Meter entfernt sind, vom Schnee säubern und bei Glatteis bestreuen. Diese Verpflichtung be- steht zwischen 6 und 22 Uhr. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter entsprechend zu säubern. Hauseigentümer:innen können diese Verpflichtung nach der Stra- ßenverkehrsordnung auf andere Personen übertragen. Durch einen Vertrag kann etwa ein Schneeräu- munternehmen damit beauftragt werden, diese Säuberungspflicht wahrzunehmen und damit alle Ver- pflichtungen zu übernehmen. Aber aufgepasst: Nicht jeder Vertrag mit einem Schneeräumunternehmen führt automatisch dazu, dass diese
Firma alle gesetzlichen Verpflich- tungen übernimmt und der Hausei- gentümer mit Sicherheit von seiner Pflicht befreit ist. Wenn das Unter- nehmen nur gewisse beschränkte Räumungsdienste übernimmt, be- freit dies den Hauseigentümer nicht von seiner Haftung. Außergerichtliche Regelung Ist ein Weg nicht geräumt und ver- letzt sich ein:e Passant:in deswegen bei einem Sturz, heißt es handeln (siehe Kasten). Bieten Schädiger:in oder Versicherung außergerichtlich Zahlungen an, hat dies den Vorteil einer raschen Lösung. Sind Folge- schäden jedoch nicht auszuschlie- ßen, sollte man auf eine Erklärung dringen, dass die Haftung dem Grunde nach anerkannt wird, und keine Abfindungserklärung unter- zeichnen.
OpenBoard Bei OpenBoard handelt es sich um eine Whiteboard-Software. Mithilfe dieses Programms können Sie ein elektronisches Whiteboard simulieren (mit Stift, Radiergummi und Marker). Natürlich sind auch eine virtu- elle Tastatur und verschiedenste Anwendungen mit an Board, wie, zum Beispiel ein Zirkel, ein Lineal oder ein Taschenrech- ner, um nur einige zu nennen. Außerdem lässt sich Open- Board erweitern. So gibt es zum Beispiel eine Erweiterung für Laboraufbauten. Das Programm ist unter Windows, Linux und MacOS lauffähig. Wie immer handelt es sich auch bei dieser Software um Open- Source, sie kann frei von der Website des Herstellers (https:// openboard.org/index.de.html) heruntergeladen werden. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at Versicherung I: Donau muss Klausel streichen Schon in der Vergangenheit be- schäftigten Dauerrabattklauseln die Gerichte. Viele beanstandete Klauseln wurden dabei als gröb- lich benachteiligend (§ 879 Abs 3 ABGB) und daher unzulässig beurteilt. Nunmehr hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) über die Klausel „R10 – Laufzeitvor- teil“ der Donau Versicherung zu entscheiden. Sie sieht vor, dass Versicherungsnehmer, wenn sie den Vertrag innerhalb von neun Jahren ab Vertragsbeginn oder -verlängerung vorzeitig auflösen, eine „Nachschussprämie“ zu leis- ten haben, die zwischen 90 und 10 Prozent der aktuellen Jahresprä- mie beträgt. Der OGH: unzulässig. Versicherung II: einen Riegel vorgeschoben Die Wiener Städtische Versiche- rung nahm es mit dem Daten- schutz nicht so genau, urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) und erklärte sechs entsprechende Klauseln für unzulässig. Unter anderem schob er damit der Pra- xis einen Riegel vor, dass Daten ohne konkrete Zustimmung der Kund:innen innerhalb der Ver- sicherungsgruppe weitergegeben werden dürfen. Kurz gemeldet • Stiftung Warentest prüfte 14 Haarföhne. Fünf fielen durch, ein 23-Euro-Gerät (Koenic) konnte mit dem 380 Euro teuren Testsie- ger von Dyson mithalten. • Vor Auslandsfahrten infor- mieren: In der Schweiz und in Deutschland sind Radarwarn-Apps am Handy verboten, in Österreich und in Italien hingegen nicht.
Es kommt zu Unfall – was tun, wenn was passiert? Zunächst ist – für beide Seiten – jedenfalls zu empfehlen, die Situation vor Ort für spätere Streitigkeiten festzuhalten. Fotos können helfen. Primärer Ansprechpartner bei einem Sturz auf dem Gehsteig ist der Eigentümer des jeweiligen Hauses. Er sollte aufgefordert werden, seine Haftpflichtversicherung mit Polizzennummer bekanntzugeben, damit sich der oder die Geschädigte direkt an die Versicherung wenden kann. Sollte die Streupflicht an eine Firma übertragen worden sein, muss der Hauseigentümer die betreffende Firma bekanntgeben, damit diese bzw. deren Haftpflichtversicherung den Schaden abwickeln kann. Gemeinden können durch Verordnung abweichende Regelungen er- lassen, beispielsweise den Zeitraum betreffend. Bei vermieteten Objekten gehen die Pflichten der Eigentümer:innen nicht automatisch auf die Mieter:innen über. Sie müssen extra (z. B. im Mietvertrag) übertragen werden.
Hauseigentümer:innen sind zur Wegefreihaltung verpflichtet.
AK-Erfolg: Unsportliche Klauseln bei „Clever fit“ wurden untersagt
Alles übers Steuersparen für 2022 und 2023 Der aktuelle Leitfaden ist erschienen.
KLAUSELN. Die Arbeiterkammer ist wegen zahlreicher Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen gegen mehrere große Fitnesscenterket- ten gerichtlich vorge- gangen. Jetzt liegen die ersten Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Unternehmen der Fitnesscenterkette „Clever fit“ vor. Das Resultat: Der OGH hat der AK in allen Punkten Recht gegeben. Sämtliche Zusatzkosten (Pauscha- len) sind rechtswidrig! Fitnesscenter verrechnen ihren Kund:innen oft zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen weitere Entgel- te. All diese Zusatzentgelte haben gemeinsam, dass die Kund:innen in der Regel keine oder keine wert- haltigen Gegenleistungen dafür be- kommen. „Clever fit“ hat zusätzlich zu den monatlich anfallenden Mit- gliedsbeiträgen gleich drei verschie- dene Beträge verrechnet – alle drei Zusatzentgelte wurden vom OGH als rechtswidrig beurteilt: • 19,90 € Verwaltungspauschale • 19,90 € Chipgebühr • sowie zweimal jährlich 19,90 € Servicepauschale. AK hilft bei Rückzahlung Die Arbeiterkammer hat die Be- treiber der Fitnesscenter der Marke
STEUER. Was kann ich für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 berücksichtigen? Welche Unterlagen braucht es überhaupt für die Arbeitneh- merveranlagung 2022? Was kann ich tun, damit ich im neu- en Jahr Steuern spare? Diese und alle wesentlichen anderen Fragen rund um Steuern, Fi- nanzOnline, Familienbonus+, Homeoffice, Werbungskosten, Pendlerpauschale und Co beant- wortet leicht verständlich der aktuelle Leitfaden zum Steuer-
Die finanzielle Situation vieler Arbeitnehmer:innen und Familien hat sich zuletzt zuge- spitzt. „Wir merken es extrem, dass die Arbeitnehmer:innen mit dem Geld kalkulieren, das sie aus der Steuer zurückbekom- men“, berichtet Düringer. Daher: „Verschenken Sie nichts! Wir können doch alle jeden Cent brauchen“, lautet das Motto der Steuerspar-Kampag- ne, das selten so aktuell war wie jetzt. Die AK Vorarlberg hilft Ih- nen dabei.
sparen der AK Vorarlberg. Kostenloser AK-Service
Gewonnen! Gericht gab dem Konsumentenschutz Recht.
Natürlich können Mitglieder der AK Vorarlberg ihre Arbeitneh- merveranlagung für unselbst- ständige Einkünfte wie schon in den vergangenen Jahren bequem online den Steuerexpertinnen der AK Vorarlberg überlassen: Unterlagen hochladen, um den Rest kümmert sich die AK Vor- arlberg! Es kostet nichts und spart Zeit. „Nutzen Sie diesen Service, vor allem dann, wenn Sie wollen, dass alles passt! Wir kennen uns bei der aktuellen Rechtslage aus“, sagt Eva-Maria Düringer, Steuerrechtsexpertin der AK Vorarlberg.
„Clever fit“ (es handelt sich um Fran- chisenehmer) bereits aufgefordert, die zu Unrecht kassierten Beträge zurückzuzahlen. Sind Sie Kundin oder Kunde von „Clever fit“, können Sie Ihre Daten in ein Kontaktformu- lar eingeben. Die AK informiert Sie per E-Mail, wenn es eine Lösung für die Rückerstattung gibt.
▸ Den Steuerspar-Leitfaden der AK Vorarlberg gibt es kostenlos bei Ihrer AK-Geschäftsstelle oder zum Herunterladen unter „Ser- vice“ auf ak-vorarlberg.at
▸ Kontaktformu- lar der Arbeiter- kammer auf vbg. arbeiterkammer.at/ beratung oder mit diesem QR-Code
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