AKtion Juni 2022

Politik 3

Juni 2022

MIT FLEISS allein wird es der kleine Michi dereinst wohl kaum zu einem Eigen- heim bringen. Es sei denn, die Politik findet endlich den Mut, den Immobilienspekulan- ten das Handwerk zu legen.

Privatpersonen eigene Immobilien- gesellschaften gründen. Wenn also eine juristische Person als Käufer:in auftritt, ist der Bedarf naturgemäß nicht an ihrem Wohnbedarf, son- dern an einem konkret vorliegenden Projekt zu messen, das innerhalb von drei Jahren umgesetzt wird. Die- se Voraussetzung für den Kauf von bebauten und unbebauten Grund- stücken durch eine juristische Per- son sollte zudem durch eine spürbar hohe Strafe bei Zuwiderhandeln und der zwangsweise Rückabwicklung bei Nichteinhalten der Vorgaben ab- gesichert werden. Für Gesellschaf- ten wie auch natürliche Personen, die im Land Vorarlberg bereits im Besitz von mehr als 10.000 Quadrat- meter bebautem oder unbebautem Baugrund sind, ist ein Bedarf nach Ansicht der AK Vorarlberg nicht mehr gegeben, eine diesbezügliche Prüfung erübrigt sich.

wiesen wird: Bewilligung nur mehr bei Bedarf! Die an den Prinzipien des landwirtschaftlichen Grund- verkehrs orientierte Bedarfsprü- fung soll gewidmete Betriebsgebiete nicht umfassen. Zeitlich und räumlich befristet „Eine solche Bedarfsprüfung könn- te“ Dir. Rainer Keckeis zufolge „zeit- lich befristet erfolgen und sollte nur für die Ballungsgebiete des Rhein- tals und des Walgaus eingeführt werden.“ Der Vorsorgekauf von Fa-

milien für ihre Kinder soll weiterhin möglich sein, wobei in diesen Fällen die Bedarfsprüfung den bestehen- den Vorbesitz und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. „Der Bedarf im Sinne der AK ist bei natürlichen Personen immer dann gegeben, wenn noch kein Ei- gentum an einem Grundstück oder einer Wohnung besteht oder aber – wie bei der Wohnbauförderung – unter Aufgabe des bisherigen Eigen- tums ein neuer Kauf erfolgen soll“, erklärt Keckeis. Nicht gewünscht ist

hungshandlungen zu unterbinden. Alle Rechtserwerber müssen dem- nach angeben, ob und in welchem Ausmaß sie bereits Rechte an Bau- grundstücken und Wohnungen haben bzw. ob sie über Stiftungen, Fonds und andere Gesellschaften – und sei es über Firmen-Konstrukte – an Grundstücken oder Wohnungen beteiligt sind. So ist es in den letzten Jahren – nicht zuletzt auch wegen der Umgehungsmöglichkeit der Grunderwerbssteuerpflicht – üblich geworden, dass auch vermögende

eine strenge Handhabung der Be- bauungspflicht, weil junge Familien zumeist schon das Problem haben, einen Baugrund zu finanzieren. Auch beim Vorsorgeerwerb für Kin- der macht eine zeitliche Bebauungs- vorgabe wenig Sinn. Sehr wohl aber sollten in einem neuen Grundverkehrsrecht stren- ge Bestimmungen hinsichtlich der Prüfung bereits bestehender Rechte der Familienmitglieder an Grundstücken, Wohnungen etc. eingeführt werden, um Umge-

Wohnungs- und Grundstückspreise2021 Durchschnittliche Quadratmeterpreise und Veränderung zu 2020 in Prozent

Wohnungspreise

Preise für Baugrundstücke

656

522

5082

4573 4630 4905

3889

2787 2960 3100 3113

261 266

2105

87

84

84

68

57 62

ÖST

Vbg Wien

ÖST

Sbg Wien Vbg

Tirol

Sbg

Stmk Ktn

Bgld

Bgld Stmk Ktn NÖ OÖ

Tirol

▸ Download Hier finden Sie das Gutachten von Univ.-Prof. Peter Bußjäger zum Download.

+15,3 +1,8 +8,8 –1,2

+4,8 +15,5 +17,7 +9,9 +28,1 +3,7

+30,7 +11,1 +8,1 +3,8 +6,1

+10,4

+13,6 +10,8 +10,9 +10,3

Rechtsanspruch in Deutschland ein Erfolg Vorarlberger Kinderbildungsgesetz wieder ohne Rechtsanspruch – beim Nachbarn seit 2013 Gesetz

VORBILD. Seit 1. August 2013 gibt es in Deutschland einen Rechts- anspruch auf frühkindliche För- derung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege, und zwar bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Was das ge- bracht hat? „Der Rechtsanspruch in Deutschland hat eine massive Ausbauwelle in Gang gesetzt.“ Das berichtet der renommierte Erzie- hungswissenschaftler Thomas Rauschenbach, ehemaliger Direk- tor des Deutschen Jugendinstituts. Dort forschen hunderte Experten und Professoren rund um das The- ma. Eine vergleichbare Einrich-

wichtig und richtig war. Rauschen- bach betont drei positive Effekte: • Die Beschäftigungsquote von Frauen stieg deutlich an, • es wurden mehr als 300.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und • die Bildungschancen der Kin- der erhöhten sich. Vor allem die wirtschaftlichen Argumente – steigende Kaufkraft und Beschäftigungsquote – hat die Politiker der Bundestagsfrak- tionen letztendlich überzeugt. Seit 2013 werden in Deutschland pro Jahr in etwa 40.000 neue Einrich- tungen gebaut. Der Bund greift den Gemeinden mit signifikanten

Subventionen unter die Arme. Mit einer Ausbildungsoffensive wurde der Beruf der Elementarpädagogik nachhaltig aufgewertet. „Auch die Arbeitsämter rührten ordentlich die Werbetrommel.“ Das half, das notwendige Personal zu finden. Vorarlberg steckt da noch in den Kinderschuhen: Gesellschaftliche Anerkennung, angemessene Be- zahlung oder Personalschlüssel – in all diesen Bereichen herrscht noch deutlich Luft nach oben. Da- bei kommen in Vorarlberg jährlich rund 4000 Kinder zur Welt und hätten eine angemessene Betreu- ung durchaus verdient.

tung fehlt in Österreich bedauer- licherweise. AK und ÖGB luden Rauschenbach gemeinsam zum Impulsreferat und zum Dialog mit der Sozialwissenschaftlerin Eva Häfele nach Feldkirch ein. Heute breiter Konsens Denn einen Rechtsanspruch – auch wenn er von vielen Seiten gefordert wurde – sucht man auch im neuen Vorarlberger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz vergeblich. Gut, auch in Deutschland war der Weg steinig. Aber heute gibt es einen breiten Konsens darüber, dass der 2013 eingeführte Rechtsanspruch

Thomas Rauschenbach: „In Deutschland hat der Rechtsan- spruch eine massive Ausbau- welle in Gang gesetzt.“

▸ Vortrag und Dialog mit Thomas Rauschen- bach finden Sie auf unserem Youtube-Kanal zum Nachsehen.

Powered by