Konsumentenschutz 17
Juni 2022
n Urlaub! ub verdient wie schon lange nicht mehr! Und „wenn jemand eine Reise dius im 18. Jahrhundert, aber hoffentlich nur Gutes. Hier die wichtigsten bösen Überraschungen gibt. Und wenn doch: Die AK Vorarlberg hilft!
tät mit nach Hause nehmen. Doch Vorsicht: Fleisch(produkte), Milch und Käse aus Nicht-EU-Staaten sind als Mitbringsel verboten. Manche Staaten wie die Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, die Faröer-Inseln und Island sind allerdings der EU gleich- gestellt. Käse aus der Schweiz darf man also mitnehmen – aus Georgien oder Serbien nicht. Das sind tier- seuchenrechtliche Bestimmungen. Da gibt es keine Ausnahmen für noch so geringe Kleinmengen! Wird man am Zoll erwischt, muss man ein Strafe und eine Entsorgungs- gebühr bezahlen. Kommt nicht vor? Mich erwischt keiner? Allein am Flughafen in Wien werden jedes Jahr rund sechs Tonnen tierische Produkte vom Zoll beschlag- nahmt und entsorgt …
minderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel: verschmutzter Pool – zehn bis 20 Prozent. Was tun bei Flug- Stornierung? Das Problem betraf zu Beginn der Coronapandemie unzählige Passa- giere, jetzt kehrt es in anderer Form zurück, weil zu wenig verfügbares Personal am Boden und in der Luft immer stärker zu Flugausfällen führt. Viele Fluglinien bieten ihren Kunden bei annullierten Flügen nur Umbuchungen oder Reisegutschei- ne an. Fluglinien müssen bei gestri- chenen (gecancelten) Flügen den vollen Ticketpreis erstatten (Artikel 8 der Europäischen Fluggastrechte- Verordnung). Bei der Streichung von Flügen wegen der Coronavirus-Pandemie ist die Ausstellung eines Gutscheins oder eine Umbuchung anstelle einer Rückerstattung nur dann zulässig, wenn Sie dieser Lösung zustimmen. Wenn Sie also einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehnen, muss Ihnen das Unternehmen den Ticket- preis erstatten. Versichern, aber richtig Gegen fast alles ist ein Kraut ge- wachsen. Damit werben auch die Reiseversicherungen. Diese bieten nicht nur die Versicherungen selbst an, sondern auch Kreditkarten- unternehmen, Autofahrerclubs und Reiseveranstalter. Achten Sie nicht alleine auf die Prämie, sondern auch auf die Versicherungssummen in den einzelnen Bausteinen, Aus- schlüsse und Einschränkungen. Schauen Sie auch, ob die Versich erung europa- oder weltweit gilt, und ob sie nur für die Reise selbst oder etwa ein Jahr lang zutrifft. Bei einer Reisestornoversicherung sollten Sie die Stornogründe genau ansehen: Es gibt übliche (etwa unerwartet schwere Erkrankung) und erweiterte Stornogründe (etwa Absage). Sie sind von Versicherung zu Versicherung verschieden. Ist ein Reiseabbruch versichert? Prüfen Sie, ob in Ihrem Tarif eine Reiseab bruchversicherung, also ein Ersatz für die nicht genutzten Reiseleist ungen, enthalten ist. Schauen Sie auch, was die Leistungen bei Reise- abbruch inkludieren.
So reklamieren Sie richtig! Der Urlaub soll bekanntlich die schönste Zeit im Jahr sein. Aber nicht jede:r hat schöne Erinnerun- gen mit im Gepäck. Die AK-Konsu- mentenschützer geben Tipps, was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können: • Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist Ihr Reisever- anstalter. Bei extra Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durch- führen sollen oder durchgeführt hat. Nutzen Sie dazu einfach den AK-Musterbrief für Reisereklama- tionen! Diesen und andere Muster- briefe finden Sie auf www.arbeiter- kammer.at • Lassen Sie sich bei Ihren be- rechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveran stalter in bar zu leisten. • Orientierung zur Höhe der Preis-
Es hat so toll geschmeckt!
Stein aus einer bedeutenden Ge- gend kann einiges an Problemen be- reiten, auch wenn man selbst nicht wissen kann, wie alt der gefundene Stein oder die Tonscherbe ist.
Gewährleistung. Deshalb: In einem solchen Fall sollte der Reisende in erster Linie gleich am Urlaubs- ort die Verbesserung des Mangels verlangen. Gelingt dies nicht, dann ist es wichtig, dass der Reisende die Beweise sichert, indem Fotos oder Videos gemacht werden. Vorsicht bei Modeschnäppchen! Mit viel Ärger verbunden ist der Kauf von gefälschter Markenware. In Italien, Spanien oder Griechenland werden Käufer:innen solcher Waren – also die Tourist:innen – sogar direkt empfindlich bestraft. Und wer bei der Einreise nach Österreich mit solchen Waren entdeckt wird, be- kommt Probleme mit dem Zoll. Ein Scherben als Verhängnis In manchen Ländern, speziell in Griechenland, Ägypten und in der Türkei, gilt es auch besonders bei Antiquitäten aufzupassen. Ein alter
Urlaub ist und soll ja mit kulinari- schen Erlebnissen verbunden sein. Da will man so manche Speziali-
Mein Urlaub und das liebe Geld
Grundsätzlich empfiehlt sich ein Mix aus Bargeld, Bankomatkarte (heißt neuerdings offiziell Debitkarte) und Kreditkarte als Reise- kasse. Besonders bei Aufenthalten in Nicht-Euro- Ländern gibt es doch einiges rund ums Bezah- len und Geldabheben zu beachten. Als Faustregel gilt: Benötigt man Bargeld in einer Fremdwährung, so empfiehlt es sich, diese noch vor Urlaubsantritt bei der Haus- bank zu besorgen, weil die Wechselstuben in den Urlaubsdestinationen meist einen schlechteren Wechselkurs bieten und hohe Spesen verlangen. Es gibt freilich Länder, die eine Ausnahme bilden. Tipp: Erkundigen Sie
sich bei Bekannten, die schon einmal das be- treffende Land bereist haben. In den meisten Ländern kann man problemlos bargeldlos bezahlen. Doch ist es oft sinnvoll, für kleinere Ausgaben wie Taxifahrten, einen Snack zwischendurch oder Eintritte ein wenig Bargeld – vor allem in kleinen Scheinen – mit sich zu führen, wenn das kontaktlose Bezah- len mit der Karte nicht überall möglich ist. Beachten Sie jedoch eventuelle Obergrenzen für Bargeld im Urlaubsland! Wenn in Nicht-Euro-Ländern mit der Karte bezahlt wird, empfiehlt es sich, in Landeswäh- rung zu bezahlen.
Grundsätzlich gilt für Bargeldbehebungen, das diese in Urlaubsländern außerhalb des Euroraumes mit einer Bankomatkarte am günstigsten sind. Oft werden jedoch von den Geldausgabeautomatenbetreibern zusätz- liche Entgelte verrechnet, auf die allerdings schon vor der Behebung hingewiesen werden muss. Hier genau aufpassen – das gilt auch im Euroraum, wo keine Zusatzkosten entstehen sollten, außer es sind auch hier Automaten von Drittanbietern, also von keiner klassi- schen Bank. Zu guter Letzt: Wollen Sie Ihre Bankomat- karte außerhalb Europas verwenden, muss Geocontrol freigeschaltet werden.
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