AKtion Juni 2022

16 Konsumentenschutz 

Juni 2022 Schönen Nach mehr als zwei Jahren Pandemie haben wir uns erholsamen Urlau tut, so kann er was erzählen …“, so der deutsche Dichter Matthias Claud Tipps der Konsumentenschützer der AK Vorarlberg, damit es keine b

COMPUTER- TIPP

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung AK Vorarlberg

FreeCAD Bei diesem Programm handelt es sich um eine CAD-Software, die hauptsächlich im Maschinen- bau und Produktdesign zum Einsatz kommt. CAD steht für „Computer aided design“, auf deutsch: computerunterstütztes Konstruieren. FreeCAD ist gerade in einer neu- en Version V 0.20 erschienen, die einige Neuerungen mitbringt. Besonders interessant ist dieses Programm, wenn Sie einen 3D-Drucker oder eine CNC-Fräse haben. Aber Sie können damit auch Ihre Möbel konstruieren oder auch Architekturmodelle erstellen. Die Software ist ver- gleichbar mit Autodesk Inventor beziehungsweise AutoCad und unterstützt die wichtigsten Dateiformate wie DXF, SVG, STEP, IGES, IFC U3D und noch einige mehr. Wie immer handelt es sich auch bei dieser Software um ein Open-Source-Programm, das von der Homepage des Herstel- lers (https://www.freecadweb. org/) frei heruntergeladen und weitergegeben werden kann. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at Hotelkosten: Opodo lenkt nach Klage ein Eine Klage des Vereins für Konsu- menteninformation (VKI) war gegen Opodo gerichtet, da eine Kombination aus Hotel und Flug vorlag und Opodo somit als Reise- veranstalter zu qualifizieren war. (Bei einer Nur-Flug-Buchung ist es hingegen ratsam, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden). Eine Familie hatte Urlaub auf Mal- lorca gebucht, Corona zur Annul- lierung geführt. Opodo hatte sich lange gegen die Rückzahlung der Hotelkosten gewehrt, dann aber bezahlt, bevor es zur Gerichtsver- handlung kam. Kurz gemeldet • Handys und zahlreiche andere Elektrogeräte müssen in der EU ab Mitte 2024 eine einheitliche Lade- buchse haben. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparla- ments einigten sich auf USB-C als Standardladebuchse. Apple lehnt den Vorstoß weiterhin ab und will an seinem Lightning-Anschluss festhalten. • Achtung, Italien-Zugreisen- de: Die Eurocity-Züge über den Brenner laufen mit neun Wagen und können wegen der Bahnsteig- längen an den Haltebahnhöfen in Italien nicht verlängert werden. Damit sind automatisch Engpässe verbunden, Sitzplatzreservierun- gen gerade für die Brenner-Route unabdingbar. • Alle 40 vom VKI eingeklagten Klauseln zum PlayStation-Net- work (PSN) sind vom Oberlandes- gericht in Wien als gesetzwidrig beurteilt worden.

Irrglaube bei Online-Buchung Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass es bei online gebuchten Reisen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt. Deshalb als erster Rat: Lassen Sie sich Zeit beim Buchen! Kontrollieren Sie Ihre Eingaben genau und dokumentieren Sie jede Buchungsseite durch Screenshots. Machen Sie sich schlau Vor der Buchung einer Reise ist es jedenfalls wichtig, sich über die Bestimmungen im Zielland zu informieren. Es ist dabei wichtig, zu schauen, ob es keine Beeinträchti- gungen oder Gefahren im Zielland gibt, die zu beachten wären. Weiters ist es wichtig, sich darüber zu informieren, was für Einreisebe- stimmungen das jeweilige Zielland hat – auch vor allem bezüglich Corona, ob es hier eine Testpflicht gibt bei der Einreise oder ob eine Impfung Voraussetzung ist. Auch sonstige Bestimmungen wie beispielsweise Visabestimmungen sollte man checken, bevor man in das Zielland fliegt. Kein generelles Recht auf Rücktritt Egal, ob Sie im Reisebüro oder on- line buchen, es gibt kein gesetzlich verankertes Rücktrittsrecht. Nach- trägliches Umbuchen kann hohe Kosten verursachen, teilweise ist es sogar unmöglich. Es gibt Flugtickets, die nicht umbuchbar sind. E-Mail-Bestätigung als Um und Auf Bei online gebuchten Reisen werden oft die Buchungsbestätigungen per E-Mail versendet. Es ist daher wichtig, die E-Mail-Adresse da­ rauf zu überprüfen, ob sie korrekt eingegeben wurde, und auch den Spam-Ordner auf die Buchungsbe- stätigung hin zu überprüfen. Wenn die Buchungsbestätigung angekom- men ist, sollte man die Angaben im Nachhinein nochmals überprüfen, ob alles korrekt angegeben wurde, und ansonsten den Reiseveranstal- ter nochmals kontaktieren. Storno der Pauschalreise? Grundsätzlich kann ich meine Pauschalreise schon stornieren, es ist jedoch mit Kosten verbunden. Ich sollte mich daher vor der Buchung bei meinem Pauschalreiseveranstal- ter erkundigen, wie hoch die Storno- gebühren sind. Diese finden sich meist in den Geschäftsbedingungen. Je näher die Reise rückt, desto höher sind meine Stornokosten. Storno der Hotelbuchung? Beispielsweise wäre es möglich, bei einer reinen Hotelbuchung ein kostenfreies Storno mit dem Hotel zu vereinbaren. Dieses sollte man sich jedoch schriftlich geben lassen,

Bestimmte Dinge müssen gesagt sein Reiseveranstalter und Reisevermitt- ler haben die Pflicht, vor Vertrags- abschluss eine Vielzahl an Informa- tionen zu erteilen: • Der Reisende muss über die we- sentlichen Eigenschaften der Reise informiert werden. Dazu zählen zum Beispiel die Reiseroute und die Auf- enthaltsdauer, inkludierte Leistun- gen sowie der Gesamtpreis. • Prospektwahrheit: Letztlich gilt alles, was im Katalog/Prospekt oder im Internet beschrieben wird und mit Fotos dokumentiert wird, als zugesagte Eigenschaft. Der Reise- veranstalter muss daher mit den Leistungsbeschreibungen samt Fotos ein realistisches Bild von der Wirklichkeit vermitteln. Da die Kata- loge schon lange Zeit im Voraus er- stellt werden, kann es – etwa durch Umbauarbeiten – zu Abweichungen kommen. Darüber muss der Reisen- de jedoch aufgeklärt werden. • Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht wer- den, liegt ein Mangel vor und der Reisende hat einen – vom Verschul- den unabhängigen – Anspruch auf

um sich nachher darauf berufen zu können. Vergleichen Sie Preise für den Flug Bei reinen Flugbuchungen ist es rat- sam, direkt bei der Fluglinie zu bu- chen – vergleichen Sie die Preise, oft sind diese sogar günstiger. Bei Pro- blemen haben Sie dann nur einen Ansprechpartner. Buchungsplatt­ formen bieten nur wenig oder keine Unterstützung und verrechnen mitunter hohe Gebühren. Kennen Sie den Vertragspartner? Buchen Sie nicht bei einem unbe- kannten Internetanbieter. Seien Sie vorsichtig, wenn der Gesamtpreis lange vor dem Reiseantritt bezahlt werden muss! Nichts ohne Absicherung! Österreichische und deutsche Reise­ veranstalter müssen bei Pauschal-

reisen eine Kundengeldabsicherung vorweisen. Die Angaben zur Absi- cherung müssen in den Buchungs- unterlagen aufscheinen. Diese Versicherung übernimmt bei einer Veranstalterinsolvenz die Rückzah- lung oder springt ein, wenn wegen der Insolvenz zusätzliche Kosten für die Rückreise anfallen. Welches Recht im Fall des Falles gilt Bei einem Anbieter aus Österreich oder einem inländischen Reisebüro kommen österreichische Gesetze zur Anwendung. Bei Buchung im Reisebüro haben Kunden zudem individuelle Beratung und Ansprech­ personen bei Problemen. Wird eine Unterkunft online oder über eine Plattform im Ausland gebucht, kommt der Vertrag in der Regel nach dem jeweiligen Landes­ recht zustande. Die Plattform ist nur der Vermittler. Die geltenden Gesetze können sich von den öster- reichischen Regelungen unterschei- den und die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß schwierig.

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