AKtion November 2021

Arbeit 9

November 2021

Gerechte Löhne fallen nicht vom Himmel KOLLEKTIVVERTRÄGE sorgen jährlich neu für gerechte Arbeitsbedingungen und Löhne

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Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie viel sie dem Einsatz der Ge- werkschaften in den jährlichen Kollektivvertrags- verhandlungen verdanken, u. a. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Hubert Hämmerle AK-Präsident

RITUAL. Diesmal standen die Zei- chen auf Streik. Heftig gerieten sich die Verhandler in die Haare. Doch dann mündete ein erneuter Ver- handlungsmarathon weit nach Mit- ternacht in eine friedliche Lösung. Gewerkschaft und Arbeitgeber:in- nen hatten sich auf die Erhöhung der Ist-Löhne und -Gehälter für 130.000 Arbeitsnehmer:innen und Industrieangestellte um 3,55 Pro- zent geeinigt. Also alles paletti? 2,75 Prozent hatten die Arbeit- geber:innen geboten, 4,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt die Arbeit- nehmer:innen gefordert. Das Er- gebnis liegt nun über der aktuellen Inflationsrate von 3,2 Prozent. „Gibst du mir, geb ich dir“ – seit über 150 Jahren geht das schon so. Doch die Routine ist gefährlich. Sie schläfert ein. Denn gäbe es die Kollektivver- träge nicht, sähe die Arbeitswelt düster aus. Der Willkür ausgesetzt Die Arbeitnehmer:innen müssten sich dann mit ihrem Betrieb selber die Spielregelnausschnapsen. 50Pro- zent der Deutschen müssen das so hinkriegen, denn beim nördlichen

Weil die Unternehmerseite kein faires Angebot auf den Tisch legte, antworteten die Gewerkschaften auch in Vorarlberg mit Warnstreiks.

Nachbarn stützen sich nur die Hälfte aller Beschäftigten auf eine kollek- tive Regelung, die dort Tarifvertrag heißt. Manche Firmenleitung ist sich ihrer Verantwortung bewusst, ande- re Arbeitgeber:innen regieren nach Gutsherrenart. Ohne den Schutz von

Tarifverträgen sind die Belegschaf- ten ihrer Willkür ausgeliefert. Das zeigen die Löhne. Der Linzer Wirt- schaftsgeograf Christof Parnreiter findet in Osteuropa besonders dras- tische Beispiele. In Polen verdienen Arbeiter:innen ziemlich genau ein Drittel (33,2 Prozent) dessen, was Arbeiter:innen in Österreich ver- dienen. In Polen sind auch nur noch 15 Prozent der Beschäftigten durch Kollektivverträge geschützt, die restlichen Löhne werden individu- ell ausgehandelt. Kollektivverträge setzen Min- deststandards fest. Österreichs Gesetze verbieten, diese Standards zu unterlaufen. Sie regeln viele An- sprüche, die nicht gesetzlich ver- ankert sind. In jährlichen Kollektiv- vertragsverhandlungen vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitneh- mer:innen abseits der Lohnerhö- hungen auch die sozialen Rahmen-

bedingungen, unter denen Arbeit geleistet wird. Dazu zählen u. a. ● Sonderzahlungen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld ● Zulagen und Zuschläge, Prämien, Reisegebühren, Taggelder usw. ● bezahlte freie Tage, etwa für die Hochzeit oder eine Übersiedelung ● individuelle Freiräume bei der Arbeitszeitgestaltung ● die Dienstkleidung ● integrative Berufsausbildung, die für alle Vertragspartner:innen bindend festgelegt wird. Gesetzlich festgelegte Lohn- und Gehaltserhöhungen gibt es nicht. Auch Weihnachts- und Ur- laubsgeld fallen nicht vomHimmel. All das muss in Kollektivvertrags- verhandlungen festgelegt werden. Die Metaller:innen eröffnen Jahr für Jahr die Herbstlohnrunden. Am Ergebnis orientieren sich andere Branchen.

Weltweit Spitze Praktisch alle Arbeitnehmer:in- nen in Österreich – 98 Prozent – können sich laut OECD auf einen Kollektivvertrag verlassen. Das ist Weltspitze. Derzeit werden in Österreich an die 450 Kol- lektivverträge, rund 30 Heim- arbeitstarife, ein Heimarbeits- gesamtvertrag, eine behördliche Festsetzung der Lehrlingsent- schädigung, fünf Satzungen und 30 Mindestlohntarife zwischen Arbeitgeber:innen- und Arbeit- nehmer:innenvereinigungen jährlich neu verhandelt.

Metallerabschluss imDetail – Laufzeit 12 Monate Ist-Löhne und -Gehälter +3,55 Prozent KV-Löhne und -Gehälter +3 Prozent Mindestlohn/Mindestgrundgehalt neu 2089,87 Euro Zulagen +3,55 Prozent Zulage für die 2. Schicht + 100 Prozent (in Etappen bis November 2023) Zulage für die 3. Schicht + 58,5 Prozent (in Etappen bis November 2027) Aufwandsentschädigungen +2,5 Prozent Lehrlingseinkommen

+6,74 Prozent (1. Lehrjahr) +4,27 Prozent (2. Lehrjahr) +5,61 Prozent (3. Lehrjahr) +5,63 Prozent (4. Lehrjahr)

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