Einkommen:
Reallohnentwicklung steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Lebenshaltungskosten!
→ Zumutbarkeitsbestimmungen verbessern, nicht verschärfen!
In Vorarlberg ist die Verteilung von Lohneinkommen und unternehmerischen Gewinnen (Lohnquote) ungleicher als in anderen Bundesländern verteilt. Im Jahr 2020 waren es knapp 47 Cent pro erwirtschafteten Euro (2015 waren es 43 Cent) die in Lohneinkommen fließen, aber im Ver- gleich dazu: In Wien sind es knapp über 53 Cent, im Öster- reichdurchschnitt 50 Cent. Eine gewinn- und produktivi- tätsorientierte Lohnpolitik muss sich am mittelfristigen Wachstum der realen gesamtwirtschaftlichen Arbeits- produktivität und an der Teuerung des letzten Jahres orientieren (Benya-Formel). In Anbetracht der heraus- ragenden Stundenproduktivität (erster Platz im Bundes- ländervergleich) des Wirtschaftsstandorts Vorarlberg von durchschnittlich knapp 63 Euro realem Bruttoregional- produkt pro Stunde, haben sich die Beschäftigten einen fairen Anteil am Wachstum verdient. Die Realität: Die durchschnittlichen Häuserpreise (+73 Prozent) und Wohnungspreise (+73 Prozent) sind in den letzten sechs Jahren (2015-2021) in keinem anderen Bundesland so stark gestiegen wie in Vorarlberg. Miet- preise sind nur in Salzburg teurer und sowohl laut Erhe- bungen der Statistik Austria als auch unserer AK Wohn- umfrage 2023 sind 20 bis 35 Prozent aller Haushalte durch die Wohnkosten stark belastet. Mehr als ein Drittel der Befragten (AK Wohnumfrage 2023, n=2.000) gaben an, sich die aktuelle Teuerung nicht oder nicht mehr lange leisten zu können. Und während der (österreich- weite) HPI-Gesamtindex von 2015 bis 2021 um fast 53 Prozent gestiegen ist, sind die Bruttomedianeinkommen der Vorarlberger:innen von 2015 bis 2021 um lediglich 18 Prozent gestiegen, bei einer Inflation von elf Prozent. Im Jahr 2022 haben sich diese Entwicklungen weiter verschärft, die Inflation alleine in diesem Jahr lag bei 8,6 Prozent. Mindestlohn 1.700 Euro netto durchsetzen und Sozialleistungen krisenfest und treffsicher gestalten! Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn von 1.700 Euro netto bei Vollzeit ist notwendig um der Stagnation der Löhne in Niedriglohnbranchen und Beschäftigten in pre- kärer Arbeit zu helfen. Gerade in den Berufen der zuletzt lautstark gefeierten Systemerhalter:innen, braucht es eine angemessene Entlohnung.
Statt einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmun- gen, um Arbeitslose noch mehr unter Druck zu setzen, sollte eine Reform der Arbeitslosenversicherung den Fokus haben, nur noch in gute Beschäftigungen zu vermitteln. Die Vermittlungsdauer sollte höchstens gleichgestellt sein, aber nicht wichtiger als Kriterien wie Arbeitsbedin- gungen und Nachhaltigkeit der Beschäftigung. Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit, sollte der Wiedereinstieg (min- destens) da anschließen, wo man ausgestiegen ist.
→ Qualifizierungsoffensive, unabhängig von der Konjunktur!
Der wirtschaftliche Strukturwandel erfordert einen Rechtsanspruch auf sozial gut abgesicherte und umfas- sende arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildung mit einer eigenständigen Wahl des Ausbildungsinhaltes auf Grundlage einer Bildungsberatung für Arbeitsuchende und Beschäftigte. Die kurzfristige, konjunkturelle Situ- ation darf auf die Verwendungsbestimmungen und die Dotierung des AMS-Qualifikationsbudget keine Auswir- kungen haben. Es braucht ein nicht konjunkturabhän- giges AMS-Bildungsbudget für die Förderung von Arbeits- losen, die sich während der Arbeitslosigkeit weiterbilden, und die konsequente Umsetzung von themenspezifischen Stiftungen (Umwelt, Verkehr, Pflege usw.).
FORDERUNGEN DER AK VORARLBERG
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