AKtion April 2022

Konsumentenschutz 13

April 2022

ndwerker: Sie er unterwegs! . Jetzt muss die AK-Konsumentenberatung erneut vor fahrenden uch bei angeblich günstigen Angeboten fahrender Händler geboten.

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Die EU hat Rechtsvorschriften zu Roaming-Gebühren ver- abschiedet. Wie hoch sind die Zusatzkosten, wenn du zum Bei- spiel deine Mutter aus einem an- deren EU-Mitgliedsstaat anrufst? ● 5 Cent pro Minute ● 50 Cent pro Minute ● 5 Cent pro Anruf ● Es entstehen keine Kosten.

Auflösung Seite 16

Sammelaktion für easybank-Kund*innen Ein Gerichtsverfahren gegen die ea- sybankAG (nunmehr BAWAGP.S.K.) hat der Verein für Konsumentenin- formation (VKI) erfolgreich im Sin- ne der Betroffenen abgeschlossen und mit der Bank eine Einigung er- zielt. Es ging dabei um diverse Ent- gelte bei Kreditkarten (co-branded MasterCard), die nicht den gesetz- lichen Vorgaben entsprachen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestä- tigte die Rechtsansicht des VKI und erklärte die Klauseln für unzulässig. Der VKI bietet allen Betroffenen die kostenlose Teilnahme an einer Sam- melaktion zur Rückforderung von verrechneten Gebühren an, die die BAWAG P.S.K. zurückerstatten wird. Es geht um folgende Gebühren, die von 1.7.2016 bis 31.12.2021 verrech- net wurden: • Entgelt für Rechtsfallbearbeitung € 100,00 • Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte € 8,12 • Abrechnungsentgelt Todesfall € 150,00 • Manipulationsentgelte bis 30.6.2020, die für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kredit- kartentransaktionen außerhalb der EU oder in andere Währungen als Euro verrechnet wurden • Für co-branded ÖAMTC-Kredit- karte gibt es eine pauschale Abgel- tung von 40 Euro.

COMPUTER- TIPP

von Christoph Meßner, EDV-Abteilung der AK Vorarlberg

Brave-Browser Der Internetbrowser Brave hat sich zum Ziel gesetzt, den Benutzer:innen etwas mehr Privatsphäre im Internet zu bieten. Er wurde konzipiert, um lästige Werbung und Tracker zu blockieren, und durch diese Blockierungen wird – als sehr angenehmer Nebeneffekt – die Ladezeit der Internetseiten reduziert. Der Umstieg auf diesen Browser ist sehr einfach, da beim ersten Start die Lesezeichen und Pass­ wörter aus den gängigsten Brow- sern importiert werden können. Lauffähig ist die Software unter allen gängigen Betriebssyste- men und es gibt ihn mittlerweile auch für die mobilen Endgeräte, welche auf Android oder iOS basieren. Das Programm ist natürlich Open-Source und kann frei von der Herstellerseite (https:// brave.com/de) heruntergeladen werden. ▸ Kontakt: christoph. messner@ak-vorarlberg.at

Mit Profis auf Nummer sicher: Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung ist ein eigener Lehrberuf. Aus guten Gründen.

ABZOCKE. Der Frühling ist ge- kommen. Es ist ihre Zeit: Wieder ziehen unseriöse Handwerker in ganz Vorarlberg gutgläubigen Haus- besitzern das Geld aus der Tasche. Mit Broschüren und Vorher-nach- her-Bildern „belegen“ sie die Qualität ihrer Sanierungsarbeiten. Und dann wird’s richtig teuer … Fahrende Handwerker haben sich zu einem steten Ärgernis ent- wickelt und nur durch die Pandemie hatten wir in den beiden letzten Jah- ren Ruhe. 2019 waren beispielsweise auffällig viele solcher „Spezialisten“ mit französischem Autokennzei- chen in Vorarlberg unterwegs. Das Muster ist immer gleich Die Erfahrung zeigt, dass es immer gleich abläuft. Die fahrenden „Hand- werker“ bieten Vorplatzreinigungen und Fassadenreinigungen an, auch Malerarbeiten und die Auffrischung der Fensterläden werden von ihnen angepriesen. Dabei treten sie forsch auf, oft zu zweit, und sind scheinbar unschlagbar günstig. Nur sind die angebotenen Leistungen der Pfusch- Handwerker alles andere als profes- sionell. „Denn hinter diesen verlo- ckenden Angeboten steckt meistens nur minderwertige Arbeit, für die weit überhöhte Geldbeträge verlangt werden“, sagt Dr. Karin Hinteregger, die Leiterin des AK-Konsumenten- schutzes. Bei den Personen handelt es sich wahrscheinlich um Schwind- ler ohne Gewerbeberechtigung. Sie kommen unaufgefordert Diese fahrenden „Handwerker“ schneienunangemeldet herein. Des- halb gilt es, sich nicht an der Haus- türe unter Druck setzen zu lassen. „Genehmigen Sie Arbeiten am Haus unter keinen Umständen und leis- ten Sie keine Anzahlungen!“, beto-

nen die AK-Konsumentenschützer: „Holen Sie einen Kostenvoranschlag von ansässigen Unternehmen ein, um das Angebot zu überprüfen.“ Meist sind ältere Personen Opfer. Sie lassen sich offensichtlich leich- ter unter Druck setzen als andere. Karin Hinteregger erinnert sich an einen besonders krassen Fall mit einer Unterländer Pensionistin. Für die schludrige Reinigung ihres Daches hatte sie letztendlich 5000 Euro bezahlt. Als sie stutzig wurde, waren die „Helferlein“ längst über alle Berge. Ärger durch unseriöse Händler Erste Fälle in diesem Jahr gab es be- reits mit zwielichtigen Händlern. Der eine bot auf dem Parkplatz eines Supermarkts „Qualitätsmesser“ aus seinem Kofferraum an. Die Her- kunft war ebenso zweifelhaft wie jene von mehreren Anzügen, für die ein Vorarlberger 1500 Euro bezahlte. Überrumpelt wurde er auf offener Straße: Zuerst fragte ein nobel auf- tretender und wortgewandter Ita- liener nach dem Weg, dann bot er „aus Dankbarkeit“ das angebliche Schnäppchen an.

Wüstenrot: OGH kippt Bauspar-Klauseln

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TELEKOM. Der Oberste Gerichts- hof (OGH) hat nach einer Klage der Arbeiterkammer entschieden, dass Wüstenrot einige Klauseln in Bau- sparverträgen nicht mehr verwen- den darf. Unter anderem geht es um Kontoführungsgebühren, den Ver- waltungskostenbeitrag sowie die Zinsenrückrechnung bei vorzeitiger Kündigung. Betroffene können per Musterbrief ihr Geld zurückfordern. Bausparverträge werden im Regelfall – meist mit monatlicher Sparrate – auf eine Laufzeit von sechs Jahren abgeschlossen. Dabei hat Wüstenrot die Kontoführungs- gebühr für jedes begonnene Kalen- derjahr und somit üblicherweise

sieben Mal verrechnet. Hat man den Bausparvertrag vorzeitig gekündigt oder das Sparziel nicht erreicht, ver- rechnete das Institut einen Verwal- tungskostenbeitrag von 0,5 Prozent der Vertragssumme und die Zin- senrückrechnung ab Beginn auf 0,5 Prozent. Die Arbeiterkammer hat nach Beschwerden von Kund:innen über diese Klauseln eine Unterlassungs- klage eingebracht, die durch alle Ins- tanzenging. DerObersteGerichtshof entschied, dass die beanstandeten Klauseln rechtswidrig seien. ▸ Musterbrief auf der AK-Website arbeiterkammer.at unter „Service“

Holen Sie für derartige Dienst- leistungen immer ein Angebot bei einem heimischen Fachbetrieb ein.

Dr. Karin Hinteregger AK-Konsumentenberatung

lein“ ihre Dienste anbieten. Die äftsanbahnung.

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zumOrtstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN

KONSUMENTEN- SCHUTZ

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