AKtion Februar 2021

Konsumentenschutz 13

Februar 2021

Irreführende Angaben für Schutzmasken

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT

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von Mag. Gabriele Bertsch AK-Konsumentenschutz

Bester auf Hartboden, Faser- ufnahme von Teppichboden hr gut. Auf Teppich aller- gs schwach an Ecken und n. Flächenabdeckung nicht ste Handhabung, aber Staub- ig zu reinigen.

Rücksendekosten bei Onlinekäufen Viele Konsumenten bestellen regelmäßigWaren im Internet. Was nicht ge- fällt oder nicht passt, wird an den Verkäufer retourniert. Viele Onlinehändler stellen spezielle Rücksendeetiketten zur Verfügung. Diese klebt der Kunde aufs Paket und gibt die Rücksendung bei der Post oder bei einem anderen Versanddienstleister ab. Meist muss der Kunde dabei für die Retournierung nichts bezahlen. Manche Onlinehändler verlangen vom Kunden die Bezah- lung der Rücksendekosten. Ist das berechtigt? Dieser Themenbereich ist im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) geregelt. Grundsätzlich darf der Onlinehändler vom Kunden die Bezahlung der unmittelbaren Kosten der Rücksendung verlangen. Voraussetzung ist, dass er die Information über diese Retoursendekosten im Zuge des Bestellvor- ganges für den Kunden klar darstellt. Es ist daher empfehlenswert, dass Konsumenten schon vor einer Online- bestellung auf der Website des Onlinehändlers gezielt nach den Infos für die Rücksendekosten suchen und dann entscheiden, ob sich angesichts der Retournierungskosten eine Bestellung lohnt.

COVID-19. Es ist jetzt zwar schon ein paar Wochen her, dass eine MNS-Maske noch ausreichte. Es soll dennoch nicht untergehen, dass auch Schindluder mit der Tragepflicht getrieben wurde, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zog. Das Landesgericht Linz gab dem Verein für Konsu- menteninformation (VKI) mit sei- ner Klage Recht und verbot der Sil- vercare GmbH die Bewerbung der von ihr vertriebenenMNS-Masken mit wissenschaftlich nicht beleg- ten Schutzwirkungen. Nach Auffassung des Gerichte erweckte die oberösterreichische Firma durch die Aufmachung ih-

rer Webseite beim Durchschnitts- konsumenten den Eindruck, die von ihr angebotenen MNS-Mas- ken mit „integriertem Nanosilber“ würden den Träger wirksamgegen eine Infektion mit dem Corona- virus schützen. Derartige gesund- heitsbezogene Angaben dürfe ein Anbieter nur machen, wenn sie nach anerkannten wissenschaftli- chen Grundsätzen erwiesen sind. Das war gegenständlich nicht der Fall. Das LG Linz sah daher einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- recht als verwirklicht an und verurteilte die Silvercare GmbH rechtskräftig wegen irreführender Geschäftspraktiken.

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Das Gerät mit der breitesten Bürste. Gute Saugleistung uf Hartboden, aber laut. Auf ppich schwach an Ecken und en. Punkten kann der Neato r guten Flächenabdeckung er Staubbelastung der Raum-

Ende der gesetzlichen Corona-Kreditstundungen Das gesetzliche Stundungsrecht für Kredite ist leider ausgelaufen. Was das für die Konsumenten bedeutet.

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SCHULDEN. Die Corona-Pandemie hat unterschiedlichste Auswirkun- gen. Der Gesetzgeber hat einige davon zumindest abgefedert. Sowar esmög- lich, Kreditraten, die imZeitraumvon 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 fällig geworden sind, stunden zu lassenund zwar vom Eintritt der Fälligkeit der jeweiligen Raten für einen Zeitraum von zehn Monaten. Vereinfacht ge- sagt: Diese Kreditratenwurden an das Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit angehängt. Voraussetzung war, dass Kreditnehmer aufgrund der Covid-19-Pandemie finanzielle Ein- bußen erlitten haben und die Weiter- zahlung der Kreditraten nicht mehr zumutbar war. Mit 31. Jänner 2021 ist dieser gesetzlich geltende Stundungsan- spruch ausgelaufen. Kreditkunden und Banken konnten aber davon abweichende

Da die Arbeitslosigkeit weiter hoch ist, steht zu befürchten, dass manche weiterhin Probleme haben, ihre Kredite zu bedienen. „Werden Sie in diesem Fall unbedingt von sich aus aktiv und suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank!“, betont Dr. Karin Hinteregger, Leiterin der Konsumentenberatung der AK Vor- arlberg: „Ich erwarte mir, dass es im Interesse beider Seiten ist, hier zu einer individuellen Lösung zu kom- men.“ Übrigens: Bearbeitungsentgelte und Verzugszinsen waren während der gesetzlichen Stundungsphase nicht erlaubt. Ob in dieser Zeit die vertraglichen Sollzinsen anfallen, ist strittig und wird aktuell vomVKI im Auftrag des Sozialministeriums gerichtlich geklärt. Die Zahlung der durch die Zinsen erhöhten Rate, die von den Banken in der Regel vor-

geschrieben wird, kann bis zur Ge- richtsentscheidung unter Vorbehalt gemacht werden. Im Gesetz war außerdem ein Kündigungsverbot enthalten, das sich auf zehn Monate nach der letz- ten gestundeten Rate erstreckt.

Sollten Sie Ihre monatlichen

DIE BROSCHÜRE ZUM THEMA

Vereinbarungen treffen. Wenn nach dem Ende der Stundung keine ein- vernehmliche andere Lösung mit der Bank getroffen wird, dann ver- längert sich der Kreditvertrag von Gesetzes wegen um zehn Monate. Raten nicht mehr bedie- nen können, suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrer Bank! Dr. Karin Hinteregger Leiterin Konsumentenberatung der AK Vorarlberg

Die Kollegen der AKWien haben alles Wissenswerte und Tipps in einer Broschüre zusammenge- fasst. Auf ▸ vbg.arbeiter- kammer.at/ beratung/ konsumenten- schutz/Geld können Sie

n.

sie kostenlos lesen bzw. he- runterladen.

Licht und Schatten bei Reform Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist in die Jahre gekommen undwird grund- legend neugefasst. Die Arbeiterkammer hat dazu zahlreiche Vorschläge gemacht.

TELEKOMMUNIKATION. Seit der Erlassung des TKG 2003 sich durch den technischen Fortschritt vieles verändert. Im Begutachtungsver- fahren hat die Arbeiterkammer des- halb umfangreich Stellung bezogen und mit Blick auf die Konsumenten zahlreiche Änderungen des Geset- zesentwurfs vorgeschlagen. Für Mag. Paul Rusching, Tele- kom-Experte der Konsumentenbe- ratung der AK Vorarlberg, sind drei Punkte besonders wichtig: Kündi- gungsrechte, Informationspflicht

eingerichtet werden kann. • Grundsätzlich positiv ist, dass Anbieter Vertragsinhalte in kurzer und verständlicher Form übermit- telnmüssen. • Wichtig ist demKonsumenten- schutz, dass die derzeit geltenden Schutzvorschriften verankert werden. Diese bewährten Regeln schützen Telekom- und Internet- nutzer derzeit höchst wirksam vor missbräuchlichen Mehrwert- diensten, Kostenexplosionen und Intransparenz.

und Maßnahmen gegen Rufnum- mernmissbrauch. Im Einzelnen: • Kritisch sind Verschlechterun- gen bei vorzeitiger Vertragsauflö- sung. Erfolgt sie durch den Konsu- menten, drohen ungerechtfertigte Abschlagszahlungen. Kündigt der Anbieter, müsste das Handy zurückgegeben bzw. dessen zeitan- teiliger Wert bezahlt werden. • Positiv ist das Kündigungsrecht, wenn bei einemWohnsitzwechsel der vorige Internetanschluss aus technischen Gründen nicht wieder

○ + + ○ + + + ○ + ○ ○ – 2) ○ ++ + ○ + ○ – – 2) ○ ++ – o + o + + + ○ + ○ + ○ + + + + + entf. ○ ○ + ○ ○ ++ + ○ + ○ ○ + + – 2) + entf. + ○ ○ + + ○ + ○ ○ ○ ○ + + ○ ○ – – 2)

hschnittlich (o), weniger zufriedenstellend (–),

Die Reform soll Handy-Kündi- gungsrechte verschlechtern.

Konsumenten-Tipps zum Nachhören!

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN

Welcher Tarif passt zu Ihnen? Mit dem AK- Handytarifrechner simulieren Sie Ihr Telefonverhalten und sehen, mit welchem Angebot Sie am günstigsten fahren. ▸ https://handy.arbeiterkammer.at/

▸ Internet: vbg.arbeiterkammer.at/audiotipps ▸ Spotify: www.ak-vorarlberg.at/spotify

stock.adobe.com/ Frank Lambert, Stiftung Warentest, stock.adobe.com/ luckybusi- ness, AK Vorarlberg /Gorbach

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