AKtion Dezember 2024

Sozialrecht 3

Dezember 2024

Pflegegeld: AK deckt massive Fehler auf

Pflege ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Was passiert, wenn Pflegebedürftige nicht die Unterstützung erhalten, die ihnen zu- steht? Zwei bewegende Geschichten zeigen, wie wichtig professionelle Hilfe bei der Durchsetzung von Rechten sein kann.

der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Sie reichte um- gehend Klagen beim Landesgericht Feldkirch ein, das unabhängige Gut- achten einholte. Die gerichtlichen Gutachten be- stätigten, dass der Pflegebedarf der Betroffenen bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Begutachtung deutlich höher war. Besonders wich- tig: Im Gegensatz zu den ursprüng- lichen Gutachten wurden bei der ge- richtlichen Begutachtung auch die pflegenden Angehörigen angehört, was zur realistischen Einstufung beitrug. Die Gerichtssachverständi- gen bestätigten vollumfänglich die Einschätzung der AK Referentin. „Das war inakzeptabel“ AK Präsident Heinzle kritisiert die bestehenden Strukturen deutlich:

„Es ist inakzeptabel, dass pflegende Angehörige in den ursprünglichen Gutachten nicht berücksichtigt wurden. Ihre Ein- schätzungen sind oft entscheidend für eine gerechte Einstufung“, unterstreicht der AK Präsident. Pflegetagebuch als Unterstützung Was können Sie als Angehörige und Angehöriger tun? AK Expertin Dr. Katharina Fürweger empfiehlt: Füh- ren Sie ein Pflegetagebuch! „Genaue Aufzeichnungen können im Streit- fall den entscheidenden Unter- schied machen.“ Das AK Pflegetagebuch hilft Ih- nen, Pflegezeiten und -tätigkeiten übersichtlich zu dokumentieren. Es B. Heinzle

kann eine wertvolle Grundlage bei rechtlichen Auseinandersetzungen sein. Weitere Informationen zum AK Pflegetagebuch finden Sie unten.

Das fordert die AK → Verbindliche Einbindung pflegender Angehöriger in Begutachtungsverfahren → Qualitätsverbesserung der Gutachten bei Versicherungsträgern → Bewertung auf Basis objektiver Kriterien, die die Realität des Pflege­ bedarfs berücksichtigen

PFLEGE. Die AK Vorarlberg hat kürzlich zwei bedeutende Fälle auf- gedeckt, die aufzeigen, wie wichtig eine sorgfältige Begutachtung von Pflegebedürftigen ist. Zwei Pflegebe- dürftige – Frau B. und Herr W. – wur- den zunächst fälschlicherweise in die niedrigste Pflegestufe eingeordnet. Gutachten verkennen die Realität „Die Betroffenen und ihre Angehö- rigen wären ohne Unterstützung mit erheblichen finanziellen Ein- bußen belastet worden“, erklärt AK Präsident Bernhard Heinzle. Die

Expertise der AK Referent:innen machte den Unterschied: Durch ge- zielte rechtliche Schritte konnten die Pflegegeldleistungen von Stufe 1 auf Stufe 5 beziehungsweise 6 an- gehoben werden. Die Stimme der Pflegenden zählt In beiden Fällen haben sich die Söh- ne der Betroffenen an die AK Vor- arlberg gewandt. Die zuständige AK Expertin für Sozialrecht, Dr. Katha- rina Fürweger, erkannte sofort die fehlerhaften Bescheide der Pensi- onsversicherungsanstalt (PVA) und

▸ Weitere Infos und Kontakte zum Thema Pflege auf der AK Website

Was gilt bei Pflegeförderung?

HILFE. Viele Pflegebedürftige brauchen eine Unterstützung, die rund um die Uhr für sie da ist. Doch eine 24-Stunden-Pflege ist teuer. Damit Menschen, die Hilfe brau- chen, sie dennoch bekommen kön- nen, gibt es die Pflegeförderung. Betreuungsverhältnis nötig Für eine staatlich geförderte 24-Stunden-Betreuung muss ein Betreuungsverhältnis nach dem Hausbetreuungsgesetz vorliegen. Dies kann durch selbstständige Be- treuer:innen mit Gewerbeschein oder angestellte Betreuungskräfte erfolgen. Bei Überschreitung der Ein- kommensgrenze um weniger als die jeweilige Förderhöhe wird die Der Staat unterstützt Pflegebedürftige bei der 24-Stunden-Betreuung zu Hause mit Förderun- gen bis zu 1.600 Euro monatlich.

gemeinnützige Anbieter wie die Volkshilfe oder die Caritas organi- siert werden.

Differenz als Zuschuss gewährt (ab 50 Euro). Die Betreuung kann durch private Vereinbarung oder über

Das Wichtigste zur Pflegeförderung Förderungsvoraussetzungen → Mindestens Pflegestufe 3 (bei Stufe 3–4 ärztliche Bestätigung nötig) → Ab Stufe 5 wird Betreuungsbedarf automatisch angenommen. → Betreuungszeit mindestens 48 Stunden pro Woche → Betreuungskraft mit Heimhelfer:in-Ausbildung oder 6-monatiger Erfahrung → Monatliches Netto-Einkommen max. 2.500 Euro (ohne Pflegegeld, Familienbeihilfe etc.) → Pro unterhaltsberechtigte Person erhöht sich Einkommensgrenze um 400 Euro (bei Behinderung 600 Euro) Förderhöhe → Eine selbstständige Betreuungskraft: 400 Euro → Eine selbstständige Kraft (28 Tage/Monat): 800 Euro → Eine angestellte Betreuungskraft: 800 Euro

Service für Angehörige: das AK Pflegetagebuch

Berufsaufgabe führt. Das unermüd- liche Engagement der Pflegenden verdient besondere Anerkennung und Unterstützung. Mit dem Pflege- tagebuch werden ihre Leistungen sichtbar gemacht, was den Zugang zu notwendigen Hilfen und zum Pflegegeld erleichtert.

SERVICE. Die Pflege von Fami- lienmitgliedern stellt eine enorme physische, psychische und finan- zielle Belastung dar, die oft zur Re- duzierung der Arbeitszeit oder zu Mit dem AK Pflegetage- buch können pflegende Angehörige ihre Tätig- keiten dokumentieren.

→ Zwei selbstständige Kräfte: 800 Euro → Zwei angestellte Kräfte: 1.600 Euro

▸ Das AK Pflegetagebuch kann auf der AK Website bestellt werden.

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