AKtion April 2021

Konsumentenschutz 13

April 2021

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Betrug 1: Forderungen statt Lottogewinn

KOSTENFALLE. 95.631,40 Euro im Lotto gewonnen! Derartige Ge- winnbenachrichtigungen landen derzeit in den E-Mail-Postfächern. Der Konsumentenschutz der AK Vorarlberg mahnt zur Vorsicht: Die frohe Botschaft entpuppt sich als plumper Betrugsversuch. Auch eine verblüffte Luste- nauerin dürfe sich über eine an- sehnliche Summe freuen, die sie bei „Eurolotto“ gewonnen habe. Dass ihr die Gewinnzahlen fremd erschienen, entkräftete ein ge- wisser Richard Wagner höchst fantasievoll. Sie sei durch einen Mitarbeiter für eine kostenlose Sonderverlosung ausgewählt wor- den. Wer möchte das nicht … Das Geld sei quasi schon unter- wegs. Man habe es der Firma F-

ängig vom Einsatzbereich hat jede Ausführung Stärken und Schwächen.

Line-Transport anvertraut, denn steuerliche Hemmnisse stünden einer schnöden Überweisung im Wege. Noch amselben Tagwird die vermeintliche Firma F-Line-Trans- port per Mail vorstellig. Alles sei in Butter, das Geld sogar für den Transport versichert. Dafür falle lediglich die bescheidene Summe von 286 Euro an. Den Gewinn gibt es nicht Wer bis dahin mitspielt und Geld bezahlt, darf sich auf weitere For- derungen freuen. Nur den Ge- winn, den gibt es nicht. Die AK Vorarlberg warnt grundsätzlich vor dubiosen Gewinnbenach- richtigungen, die seit der Covid- 19-Pandemie noch zahlreicher ge- worden sind.

BODENSTAUBSAUGER bei gleicher Punktezahl Reihung alphabetisch

TESTURTEIL erreichte von 100 Prozentpunkten

2,80 gut (68)

49,– 39,– 50,– 29,– 30,– 99,– 90,– 60,–

+ + + o ++ – + ++ – + ++ ++ ++ ++ o o + + ++ – – ++ – o + ++ + ++

2,50 durchschnittlich (56) 3,80 durchschnittlich (50)

o o ++ + ++ – – –

+ – + + ++ + ++

entf. gut (66) entf. gut (60)

+ + ++ ++ ++ o + ++ o o + ++ ++ ++ + + + o ++ o + ++ o o o ++ ++ ++ o + + o ++ – o o – o o ++ o ++ o + ++ o ++ – – – – – o + ++ ++ ++ o o + ++ ++ – – – ++ – + – ++ ++ ++

entf. durchschnittlich (58) entf. durchschnittlich (56) entf. durchschnittlich (44)

Betrug 2: Der Zolltrick ist wieder aufgeblüht Vor der angeblichenWarenlieferung solle erst ein- mal die anstehende Zollgebühr bezahlt werden.

19,– 6,– + + ++ + ++ o + ++ + + o ++ ++ ++ en: sehr gut (++), gut (+), durchschnittlich (o), weniger zufriedenstellend (–), nicht zufriedenstellend (– –) Prozentangaben = Anteil am Endurteil gut (70)

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AKKUSTAUBSAUGER bei gleicher Punktezahl Reihung alphabetisch

ZOLLGEBÜHR. Falls Sie keine Warenlieferung aus der Schweiz erwarten, dann ziehen Sie E-Mails wie diese am besten sofort in den Papierkorb und sperren Sie den Ab- sender: „Sehr geehrter Kunde, Ihr am 13.02.2021 versendetes Paket wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Impor- teur die Mehrwertsteuerkosten in Rechnung gestellt. Gemäß den gel- tenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 25 CHF unabhängig von der Art derWaren steuerpflichtig…“ Als Absender wird einmal „Kundendienst@schweiz-zol l. ch“ angeben, ein anderes Mal „Be- nachrichtigung@schweiz-zoll.ch“ oder so ähnlich. Umdie Zustellung des Pakets zu ermöglichen, müsse zuerst die fällige Zollgebühr ent- richtet werden. Mal sind es 75 Franken, mal 120 Franken, jeden- falls stattliche Summen, die etwas umständlich über das Paysafe- System beglichen werden sollen.

Dort erwirbt man ein Guthaben, das durch einen 16-stelligen PIN- Code aktiviert werden kann. Der Betrug läuft so ab, dass der PIN-Code an eine bestimmte E- Mail-Adresse gesendet wird, des- sen Hintermann dann damit das Geld einstreift. Konsument erhielt vier E-Mails Der sogenannte Zolltrick beschäf- tigt die Konsumentenschützer immer wieder. Momentan feiert er gerade eine neues Hoch. So hat ein Konsument aus Feldkirch al- lein dieses Jahr bereits vier dieser einschlägigen E-Mails erhalten. Die Summen unterschieden sich, auch die angeblichen Lieferdiens- te. Einmal war es UPS, dann wie- der DHL. Auch die Namen solcher Zustelldienste können in den Ab- senderadressen bzw. im Betreff missbraucht werden. Eigentlich überflüssig zu er- wähnen, dass die vom Zolltrick Betroffenen gar kein Paket aus der Schweiz (oder einem anderen Nicht-EU-Land) erwarten …

TESTURTEIL Erreichte von 100 Prozentpunkten

699,– gut (66) 649,– gut (66)

+ + + + ++ o ++ ++ + o + o ++ + ++ ++ ++ + o ++ o + ++ + o o o + + ++ o o o + ++ – + + + + o o ++ + ++

699,– durchschnittlich (56) 350,– durchschnittlich (40)

o o o o + – – – + – – o + + ++ + o 270,– weniger zufriedenstellend (24) – o o ++ – – – + – + + o – – ++ + ++ 0 499,– weniger zufriedenstellend (20) – – – – – – – – – – – – – o + – ++ – ++ 250,– weniger zufriedenstellend (20) – – – – o o – – – – – o + – – ++ + ++ 253,– weniger zufriedenstellend (20) – – – o o + – o + o o + – + + ++ 349,– nicht zufriedenstellend (16) – – – – – – – – – + o – – – + – ++ + ++ 174,– nicht zufriedenstellend (16) – – – – o + – – – – entf. – – + o + ++ + ++ en: sehr gut (++), gut (+), durchschnittlich (o), weniger zufriedenstellend (–), nicht zufriedenstellend (– –) Prozentangaben = Anteil am Endurteil ©

Frist beachten: Geld zurück von Vkw & Co Privatkunden erhalten imSchnitt 50 Euro zurück.

WizzAir muss Geld zurückzahlen COVID-19. Da WizzAir auch von Memmingen aus startet, hat die ungarische Billigfluglinie auch in Vorarlberg zahlreiche Kunden. Der Verein für Konsumenteninforma- tion (VKI) hatte für zwei Konsu- menten WizzAir geklagt. Diese hat- ten im Februar 2020 einen Flug für Mai 2020 nach Lissabon gebucht, stornierten diesen aber schließlich wegen der Pandemie. WizzAir ver- weigerte eine Rückzahlung. Das Be- zirksgericht Schwechat bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI, wo- nach die Geschäftsgrundlage weg- gefallen sei und WizzAir den Reise- preis zurückerstattenmuss. Aus diesem Urteil lässt sich ableiten, dass der Durchschnitts- reisende mit einer Pandemie und den folgenden Beschränkungen zum Zeitpunkt vor (!) den ersten Reisewarnungen des Außenmi- nisteriums nicht rechnen konnte.

ENERGIEVERSORGER. Der Obers- te Gerichtshof (OGH) erklärte eine Preisanpassungsklausel für unzu- lässig, deshalb erhalten Konsumen- ten Geld zurück. Zwar betraf das OGH-Urteil die EVNEnergievertrieb GmbH&Co KG, doch zahlreiche an- dere Energieversorger verwendeten sie ebenfalls, darunter die Illwer- ke Vkw, die Stadtwerke Feldkirch, Stadtwerke Bregenz GmbH, Elektri- zitätswerke Frastanz GmbH und die Montafonerbahn AG. Der Verein für Konsumentenschutz (VKI) brachte

eine Verbandsklage ein und konn- te sich rasch mit den betroffenen Energieversorgen einigen. Es gilt jedoch eine Frist, wonach die Rückforderung bis 31. Mai 2021 angemeldet werdenmuss. Das ist sehr einfach und kos- tenlos für alle genannten Energie- versorger über die Website des VKI möglich, bei der Illwerke Vkw geht es auch direkt über deren Home- page. ▸ Anmeldung beimVKI: https://verbraucherrecht.at

Strom- und Gasverbrauch: Auch für Vorarlberger Kunden gibt es Geld zurück.

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zumOrtstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr

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