AKtion Oktober 2024

4 Gleichstellung 

Oktober 2024

Rehabilitationsgeld für schwerkranken Arbeiter

Eine Intervention durch die AK Vorarlberg ver- hindert einen langwierigen Gerichtsprozess und sichert finanzielle Unterstützung für einen Krebs- patienten.

solchen Fällen ist eine genaue Prü- fung aller medizinischen Unter- lagen unerlässlich“, erklärt Mag. Jürgen Lehner, AK Experte für So- zialrecht. „Oft zeigt sich erst bei genauerer Betrachtung das wahre Ausmaß der gesundheitlichen Pro- bleme.“ Entscheidende Entdeckung Bei der Überprüfung des Falls durch die Abteilung Sozialrecht der AK Vorarlberg stellte sich heraus, dass der Arbeiter an einem bösartigen Lungentumor leidet. Mag. Lehner, der als zuständiger Referent bei der

Arbeiterkammer für die Menschen im Land ist“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. „Ohne diesen Einsatz hätte der Betroffene einen langwierigen und belastenden Ge- richtsprozess durchstehen müs- sen.“ Durch die erfolgreiche Inter- vention kann sich der Vorarlberger Arbeiter nun finanziell abgesichert auf seine Genesung konzentrieren.

AK mit dem Fall betraut war, han- delte sofort und leitete die relevan- ten medizinischen Befunde an die Pensionsversicherungsanstalt wei- ter. Diese Intervention gab den Aus- schlag zugunsten des Patienten. Positive Wende für Betroffenen Aufgrund der Intervention der Arbeiterkammer durch Mag. Leh- ner reagierte die Pensionsversiche- rungsanstalt umgehend und ge- währte dem Arbeiter rückwirkend Rehabilitationsgeld ab dem ur- sprünglichen Stichtag. „Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die

SOZIALRECHT. Die AK Vorarlberg konnte einem schwerkranken Ar- beiter aus dem Unterland zu seinem Recht verhelfen. Durch eine geziel- te Intervention bei der Pensionsver- sicherungsanstalt (PVA) wurde ihm rückwirkend Rehabilitationsgeld zugesprochen, nachdem sein ur- sprünglicher Antrag auf Invalidi- tätspension abgelehnt worden war.

Der betroffene Arbeiter hatte auf- grund psychischer Beschwerden einen Antrag auf Invaliditätspen- sion gestellt. Die Pensionsversiche- rungsanstalt lehnte diesen ab, da der psychische Zustand als nicht schwerwiegend genug eingestuft wurde. Der Arbeiter wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Arbeiterkammer Vorarlberg. „In

▸ Weitere Infos und Kontakte zu den Expert:innen gibt es auf der AK Website.

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