AKtion Dezember 2022

Politik und Soziales 3

Dezember 2022

Weiterbildung ist der beste Schlüssel zum Arbeitsmarkt

ARBEITSMINISTER KOCHER IN DER AK

FASTLANE. 4814 offene Stellen bot das AMS Vorarlberg im No- vember an. Dass sie nicht besetzt werden können, hat viele Gründe. Einer davon ist mangelnde Qua- lifikation, betont AK-Präsident Bernhard Heinzle. 45,7 Prozent (oder 4441 Perso- nen) der vorgemerkten Arbeitslo- sen haben nur einen Pflichtschul- abschluss vorzuweisen. „Gerade deshalb ist es so wichtig, Weiter- bildung zu fördern“, unterstreicht der AK-Präsident. Die AK ist für das AMS hier ein wichtiger Part- ner. „Mit unserem kostenlosen Bil- dungsgutschein ersparen sich AK- Mitglieder bei 195 Kursen des BFI der AK Vorarlberg und des Digital Campus Vorarlberg 25 Prozent der Kosten.“ Das Stipendium für AK- Mitglieder macht umfassendere berufliche Aus- und Weiterbildun- gen so leistbar wie noch nie – mit

bis zu 50 Prozent Bildungsförde- rung! Orientierung mit der FastLane Und wer nicht weiß, welche Aus- bildung für ihn am besten passt, der wendet sich an die Plattform FastLane: Die FastLane vernetzt die am Arbeitsmarkt gefragtes- ten Kompetenzen mit den bes- ten Weiterbildungsangeboten in Vorarlberg. Derzeit sind auf der Bildungsplattform der AK Vorarl- berg mehr als 1800 Kurse für die Berufsbildung gelistet, die zeigen: Die Weiterbildungsmöglichkeiten in Vorarlberg sind umfangreich und vielfältig: ob Weiterbildung als Bürofachkraft, Kinderbetreu- er:in, Pflegeassistent:in usw. ▸ Orientierung bei der Suche nach dem passenden Kurs schafft die FastLane online unter fastlane. ak-vorarlberg.at

Zu Besuch Die vom Land Vorarlberg zusammen mit der AK gegründete Fördergesellschaft für den Arbeitsmarkt Vorarlberg (FAV) stand im Mittelpunkt des ersten Treffens von Arbeitsminister Martin Kocher und dem neuen AK-Präsidenten Bernhard Heinzle. Kocher zeigte sich erfreut über die von Landesrat Marco Tittler und dem AK-Präsidenten angestoßene Initiative und unterstrich die Bedeutung der beruflichen Aus- und Weiterbildung für den Wirtschaftsstandort Vorarlberg. Ziel ist für AK-Präsident Heinzle eine möglichst vollständige Entwicklung und Arbeitsmarktteilnahme aller verfügbaren Talente in Vorarlberg. Und davon gibt es viele, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn die Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie das leistbare Weiterbildungsangebot verbessert werden können. Pflegende Angehörige endlich anstellen! AK-Präsident Heinzle: Auch Tirol und Südtirol gehen in diese Richtung – in Vorarlberg liegt AK-Modell seit Jahren beim Land

Neuerungen beim Bundespflegegeld ab 1. Jänner 2023 Mit Jänner 2023 wird das Pflegegeld in allen Stufen um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht und beträgt daher ab 1.1.2023: Pflegestufe 1 175,00 Euro Pflegestufe 2 322,70 Euro Pflegestufe 3 502,80 Euro Pflegestufe 4 754,00 Euro Pflegestufe 5 1024,30 Euro Pflegestufe 6 1430,20 Euro Pflegestufe 7 1879,50 Euro Ab 1.1.2023 entfällt die Anrechnung von 60 Euro von der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. Die damit verbundene Erhöhung des Auszahlungsbetrages erfolgt von Amts wegen. Ab 1.1.2023 können pflegende Angehörige, die Kurse im Bereich Pflege und Betreuung besuchen , beim Sozialministeriumservice einen Antrag auf (teilweise) Kostenübernahme stellen. Unterstüt- zungswürdig sind z. B. Kurse, die sich mit pflegerischem Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit demenziellen Beeinträchtigungen usw. befassen. Nähere Infos erhalten Sie bei Ihrem Sozialministeri- umservice (www.sozialministeriumservice.at). Ab 1.1.2023 ist auch neu, dass es für pflegende Angehörige bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatz- pflege gibt, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonsti- gen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert sind. Bisher war dies erst nach sieben Tagen der Fall. Nähere Infos hierzu erhalten Sie beim Sozialministeriumservice (www.sozialministeriumservice.at). Für Menschen mit einer schweren psychischen Behinderung oder Demenz wird bei Ermittlung des Pflegebedarfes ein Erschwernis- zuschlag von derzeit 25 Stunden angesetzt. Ab 1.1.2023 wird dieser Erschwerniszuschlag auf 45 Stunden pro Monat erhöht . Bezieht je- mand bereits Pflegegeld und wurde bei der Einstufung der Erschwer- niszuschlag von 25 Stunden berücksichtigt, so ist es nicht notwendig, einen Antrag auf Neueinstufung zu stellen. Ergibt sich nämlich aus der Erhöhung des Erschwerniszuschlags eine Höherstufung, so erfolgt diese grundsätzlich von Amts wegen und ohne neuerliche Begutachtung. Nur wenn durch die Erhöhung des Zeitwertes um 20 Stunden die Pflegestufen 5 bis 7 erreicht werden, kann es zu einer neuerlichen Begutachtung kommen. Bei Neubemessung des Pflege- geldes im Falle einer Erhöhung der Pflegestufe aufgrund des höheren Erschwerniszuschlages wird ein Bescheid erlassen. Wie bereits ausgeführt, erfolgt die Prüfung durch das Amt. Es be- steht jedoch auch die Möglichkeit, bis 31.12.2023 einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes aufgrund der Erhöhung des Erschwernis- zuschlags zu stellen. Ergibt die Erhöhung des Erschwerniszuschlages dann eine höhere Pflegegeldeinstufung, so wird diese Einstufung rückwirkend ab 1.1.2023 zuerkannt. Sollten Sie von der Erhöhung des Pflegegeldes aufgrund einer höhe- ren Einstufung betroffen sein, so erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid und brauchen selbst nicht tätig werden. Sollten Sie jedoch bis Mitte des Jahres 2023 keinen entsprechenden Bescheid erhalten, so empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir prüfen gerne für Sie, ob Sie durch die Änderung der gesetzlichen Be- stimmungen Anspruch auf eine Höhereinstufung haben. In Aussicht gestellt wurde auch ein Angehörigenbonus in der Höhe von 1500 Euro jährlich für Personen, die den größten Teil der Pflege zu Hause leisten und selbst- oder weiterversichert sind. Leider lässt die- ser noch auf sich warten, sollte jedoch noch im Dezember beschlos- sen werden. Gerne informieren wir Sie in der nächsten AKtion. ▸ Kontakt Bei Fragen sind wir für Sie unter Tel. 050/258-2200 (Sozialrecht) gerne erreichbar!

• Pflegestufe V bis VII – 40 Wochenstunden

MODELL. Das Modell zur Anstel- lung pflegender Angehöriger findet außerhalb Vorarlbergs große Beach- tung. Auch Südtirol plant nun einen solchen Schritt, die Tiroler Gesund- heitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) will die Anstellung pflegender Angehöriger beim Land ernsthaft prüfen. In Vorarlberg liegt ein ent- sprechendes Modell der AK seit Jah-

Netto würden sie je nach Inten- sität zwischen 1050 und 1700 Euro verdienen. Die Zielgruppe des AK- Modells umfasst einerseits jene Menschen, die Pflege und Betreu- ung so lange wie möglich zu Hause im Rahmen der Familie in Anspruch nehmen wollen, als auch die pfle- genden Angehörigen im erwerbsfä- higen Alter, die keine Alterspension beziehen. Qualifizierte Pflegekräfte stünden den pflegenden Angehöri- gen beratend zur Seite und gewähr- leisten die Qualitätssicherung. Die pflegenden/betreuenden Angehöri- gen ihrerseits erklärten sich bereit, die Ausbildung „Heimhilfe“ zu ab- solvieren. „Müssen neue Wege gehen!“ „Dieses Modell haben wir in allen Eckpunkten ausgearbeitet und den Wünschen des Landes angepasst, betont AK-Präsident Heinzle. „Aber jetzt brauchen wir endlich eine Ant- wort!“ Dass Südtirol denselben Weg gehen will und Tirol sich das ernst- haft überlegt, zeigt deutlich, dass es keine Alternativen gibt: „Wir müs- sen neue, innovative Wege gehen, wenn wir den Pflege-Karren nicht an die Wand fahren wollen!“

ren zur Prüfung beim Land. Vor allem Frauen gefordert

In Österreich pflegen knapp eine Mil- lion Menschen ihre Angehörigen – Tendenz steigend. Und diese Pflege übernehmen sehr oft Familienmit- glieder – vor allem Frauen. „Pfle- ge“, betont AK-Präsident Bernhard Heinzle, „wird an Bedeutung stetig zulegen.“ Ein Blick auf Altersstruk- tur und Geburtenzahlen genügt: Be- darf und Kapazitäten klaffen dabei immer weiter auseinander. „Die An- stellung und Ausbildung pflegen- der Angehöriger ist dabei nur ein Schritt, aber ein ganz wesentlicher“, unterstreicht Heinzle. AK-Modell für 100 Betroffene Wie kann das gehen? Das AK-Modell „Pflege daheim fördern“ stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, Pflege und Betreuung zu Hause zu fördern Personalia Die stellvertretende Direktorin der AK, MMag. Eva King, MSc , wird mit Jahreswechsel Aufsichtsrats- vorsitzende im BFI der AK. Mag. Gerold Kaufmann kommt neu zur AK und übernimmt mit 1. Jänner 2023 die Abteilung Zent- rale Verwaltung, da Andreas Lam- pert ab Jänner 2023 das Wahlbüro leiten wird. Sein Team wird für die Arbeiterkammerwahl Anfang 2024 verantwortlich zeichnen.

bzw. in Zukunft in vielen Fällen überhaupt noch zu ermöglichen. In einem Pilotzeitraum von zwei Jah- ren sollen zunächst 100 pflegende Angehörige erfasst werden. Diese Frauen und Männer würden von der Arge MOHI im Rahmen eines Dienstverhältnisses je nach Höhe der Pflegestufe Vollzeit oder Teilzeit angestellt: • Pflegestufe III – 20 Wochen­ stunden • Pflegestufe IV – 30 Wochen­ stunden „Dieses Modell haben wir in al- len Eckpunkten den Wünschen des Landes angepasst“, betont AK-Präsident Heinzle. „Jetzt brauchen wir eine Antwort!“

Thomas Berchtold als Executive Director am Campus tätig und führte zusammen mit Eva King die strategische Ausrichtung des Start- ups durch.

Auch beim Digital Campus Vorarl- berg gibt’s Neuigkeiten: Ende No- vember 2022 übernahm Thomas Berchtold die Geschäftsführung. In den letzten beiden Jahren war

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