Konsumentenschutz 13
Dezember 2022
„Watchlist Internet“ ist die erste Adresse für Ihre Überprüfung
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT
von Mag. Matthias Konzett AK-Konsumentenschutz
INFORMATION. Sie haben im In- ternet eingekauft. Das bestellte Pro- dukt kommt aber nicht an, E-Mails an den vermeintlichen Shop bleiben unbeantwortet. Dann sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Opfer ei- nes Fake-Shop-Betrügers geworden. Das hätte sich durch eine Abfrage bei „Watchlist Internet“ vermutlich verhindern lassen. Watchlist Internet ist der Name für ein Service eines unab- hängigen österreichischen Instituts, das Konsument:in- nen kostenlos zur Verfügung steht und um die uns das Ausland beneidet. Watchlist Internet ist stets auf dem aktuellen Stand. Bereits auf der Startseite gibt es den Button „Online-Shops überprüfen“. Mit ei- nem Klick kommt man zum „Fake- Shop Detector“: einfach die Online- shop-Adresse eingeben und sicherer einkaufen. Nach wenigen Sekunden erfährt man beispielsweise, dass der eingegebene Onlineshop ver- trauenswürdig ist und das Österrei- chische E-Commerce-Gütezeichen trägt. Oder nicht. Viele Facetten von Fake-Shops Sogenannte Fake-Shops zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie trotz Zahlung keine oder völlig
falsche Ware liefern. Sie verkaufen aber auch Markenfälschungen oder sind „nur“ auf Daten aus. Es ist sehr schwierig, bereits bezahltes Geld zurückzubekom- men. Versuchen Sie es dennoch, rät Watchlist Internet und hat auch dazu eine Reihe von nützlichen Hin- weisen. Ist eine Rückzahlung nicht möglich, bleibt leider nur eine Be- trugsanzeige bei der Polizei. Gehen Sie dafür zur nächsten Polizeidienst- stelle und erzählen Sie, was passiert ist. Nehmen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis sowie alle Unterla- gen mit, die den Betrug belegen! AK hinter der Umsetzung Die Watchlist Internet wird vom Österreichischen Institut für ange- wandte Telekommunikation (ÖIAT) in enger Zusammenarbeit mit der Internet-Ombudsstelle umgesetzt, deren Träger wiederum das Konsu- mentenschutzministerium und die Arbeiterkammer sind. So hat die Arbeiterkammer auch die Finanzie- rung der App für Watchlist Internet übernommen: Die App steht sowohl im App Store für iOS als auch auf Google Play kostenlos zum Down- load zur Verfügung. Sie warnt lau- fend vor neu entdeckten Fallen und Betrugsmethoden im Internet.
Was Sie der Versicherung sagen müssen Versicherer sind neugierig bei Abschluss einer privaten (Zusatz-)Krankenver- sicherung oder einer Lebensversicherung. Bevor sie mit Neukund:innen einen Vertrag eingehen, verlangen sie in aller Regel Auskunft über die Gesundheit. Stellt sich im Rahmen der Prüfung eines Leistungsfalles heraus, dass im Gesundheitsfragebogen nicht alle Angaben korrekt bzw. vollständig gemacht wurden, drohen fatale Konsequenzen: Die Versicherung kann vom Vertrag zurücktreten, der oder die Kund:in erhält keine Leistung und (jahrelang) eingezahlte Beiträge sind weg. Bei privaten Krankenversicherungen inklusive Sonderklassetarifen kann dies auch zu einer hohen Arzt- bzw. Krankenhaus- rechnung führen, die von der Versicherung nicht übernommen wird. Deshalb empfiehlt es sich, bei Ausfüllen eines Fragebogens zum Abschluss einer Versicherung alle Fragen gewissenhaft durchzugehen, sich ausreichend Zeit zu nehmen und sich nicht drängen lassen. Bei Erinnerungslücken emp- fehlen wir auch, selber Abklärungen vorzunehmen. Denn auch versehentliche Falschangaben können dieselben nachteiligen Folgen haben. Gemäß § 16 Abs 1 Versicherungsvertragsgesetz hat der oder die Versiche- rungsnehmer:in nämlich beim Abschluss des Vertrages alle bekannten Um- stände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer an- zuzeigen. Im Zweifel sind alle Umstände für die Versicherung relevant, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und in geschriebener Form gefragt hat (sprich Gesundheitsfragebogen).
Rückzahlung der Santander- Zinsen: Frist läuft am 31.12. ab
AK fordert Anpassung der Sparzinsen Obwohl der Leitzins der Europäi- schen Zentralbank (EZB) zuletzt massiv angezogen hat, kommen die Zinsen nach wie vor nur sehr schleppend auch bei den heimi- schen Sparer:innen an. Das zeigt ein Sparzinsentest der Arbeiterkammer unter 28 Banken. Die Arbeiterkam- mer forderte die heimischen Ban- ken auf, die höheren Leitzinsen auch an Sparer:innen weiterzugeben. Die AK untermauert ihre Forderung mit einem Überblick über die Sparzin- sen bei Instituten in Österreich. Be- sonders die Zinsen für täglich fällige Sparbücher, Sparcards und Sparkon- ten schrammen noch immer an der Null-Prozent-Grenze. VERGLEICH. Der Verein für Kon- sumenteninformation (VKI) konn- te sich mit Santander Consumer Bank GmbH (Santander) über die Rückerstattung von zu Unrecht bezahlten Sollzinsen während der Pandemie einigen. Es geht um den Stundungszeitraum von 1.4.2020 bis 31.1.2021. Betroffene Kredit- und Leasingkund:innen erhalten Geld zurück. Durchschnittlich waren das bei bisherigen Fällen rund 1300 Euro.
Eine kostenlose Anmeldung ist nur noch bis 31.12.2022 möglich. Der Einigung vorausgegangen war ein ähnlicher Fall bei einer ande- ren Bank. Auch diese hatte im ge- setzlichen Stundungszeitraum von 1.4.2020 bis 31.1.2021 Sollzinsen verrechnet. Der VKI bietet allen betroffenen Konsument:innen an, sich kosten- los dem Vergleich anzuschließen. ▸ Details auf www.verbraucher- recht.at/santander
▸ Checks, Listen und Hintergrundinformationen zu allen Spielarten von Internet-Betrug finden Sie auf www.watchlist-internet.at
Zum Schluss noch zwei Hinweise für alle Geschäfte mit seriösen On- lineshops: • Die berühmte „Klick“-Schaltflä- che muss Kostenpflicht ausdrücken – z. B. „jetzt kaufen“. Sonst kommt der Kaufvertrag nicht zustande und Konsument:innen sind nicht daran gebunden (= Buttonlösung). • Sie können bei Online-Bestellun- gen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurücktreten. Es gibt Aus- nahmen , z. B. entsiegelte oder auch individuell für Sie gefertigte Waren.
place, über den auch Drittanbieter ihre Waren verkaufen, eine eigene Si- cherheitsstruktur“, sagt Kastlunger: „Es ist auf keinen Fall nötig, einen Betrag an die Verkäufer:innen zu überweisen. Sämtliche Zahlungen werden über das jeweilige Amazon- Kundenkonto abgewickelt.“ Deshalb lautet der wichtigste Rat der Konsu- mentenschützerin in diesem Zu- sammenhang: „Nicht überweisen!“ Leisten Sie auch keine Vorauskasse, wenn selbst der leiseste Zweifel an der Seriosität des Shops besteht.
Betrüger gibt es auch hierzulande: „Domain-Endungen ‚.at‘ oder ‚.de‘ sagen nichts über den Sitz des Unter- nehmens aus.“ Besonders perfider Betrug Als relativ neue Gefahrenquelle sind in letzter Zeit besonders perfide Fake- Shops hinzugekommen: Kriminel- le kapern reale Händlerkonten auf Amazon und veranlassen Kund:in- nen, das Geld auf ein abweichendes Konto zu überweisen. „Amazon hat für seinen sogenannten Market-
Im „Weihnachtsstress“ nicht vergessen … • Wer sich bei Geschenken nicht ganz sicher ist, sollte unbedingt die Rechnung aufheben. Doch: Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Viele Händ- ler gewähren jedoch freiwillig einen Umtausch. • Falls der Umtausch nicht auf der Rechnung steht, darauf vermerken lassen. Wer etwas umtauscht, kann sich in der Regel eine andere Ware aussuchen. Findet man nichts, erhält man einen Gutschein. Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. • Das Christkind bringt einen Gutschein für einen Urlaub am Bauernhof? Achten Sie auf die Fristen! Der Oberste Gerichtshof bestätigte: Gutscheine sind generell 30 Jahre lang gültig. Eine Verkürzung ist zwar möglich – aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmens. • Achtung, wenn der Gutschein über Online- Plattformen bestellt wird. Oft ist die Plattform nur der Vermittler. Ansprechpartner und Verant- wortlicher für die Einlösung ist der Aussteller des Gutscheins. Werden Unternehmen geschlossen, ist es schwierig, den Gutscheinwert zurückzu- erhalten. Gutscheine daher immer rasch einlösen!
Positive Zinsbewegungen am Sparkonto müssen noch immer mit der Lupe gesucht werden.
Land unterstützt AK-Service
BEITRAG. Auch heuer fördert das Land die Konsumentenberatung der AK Vorarlberg mit einem Beitrag in Höhe von 190.000 Euro. „Durch die Landesunterstützung ist gewähr- leistet, dass die kompetente Bera- tung allen Landesbürgerinnen und -bürgern offen steht“, so der ressort- zuständige Landesrat Marco Tittler. Seit 2009 können nämlich auch Nicht-AK-Mitglieder die bewährte Dienstleistung kostenlos in An- spruch nehmen. Schwerpunkte der Tätigkeiten des Konsumentenschutzes der AK
Vorarlberg sind die Konsumenten- rechtsberatung und die Aufklä- rungs- und Informationsarbeit, nicht zuletzt zu Qualitäts- und Preiserhebungen. Auch die Begut- achtung von einschlägigen Geset- zen zählt zu den Aufgaben. Die AK Vorarlberg trage wesent- lich dazu bei, negativen Entwicklun- gen für die Konsument:innen recht- zeitig entgegenzuwirken, erklärt Tittler: „Sie leistet daher einen wich- tigen volkswirtschaftlichen Beitrag im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten.“
▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.
KONSUMENTEN- SCHUTZ
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