AKtion Dezember 2022

12 Konsumentenschutz

Dezember 2022

COMPUTER- TIPP

von Oliver Fink, Leiter der EDV-Abteilung AK Vorarlberg

ShareX Bei diesem Programm handelt es sich um eine Screenshot- und Screenrecordersoftware, die Ihnen um ein Vielfaches mehr Möglichkeiten bietet als die in Windows integrierte „Druck“- taste. Mit dieser Software kön- nen Sie auch nur eine Auswahl Ihres Bildschirms abfotografie- ren und z. B. in die Zwischen- ablage legen. Ein besonders wertvolles Feature ist meiner Meinung nach die Möglichkeit, abfotografierte Bereiche mithilfe einer OCR-Software (Optical Character Recognition – Texterkennung) analysieren zu lassen und somit einen Text aus einem Bild extrahieren zu können. Außerdem ist in dieser Software ein Bildeditor ent- halten, mit dessen Hilfe Sie zum Beispiel gewisse Bereiche Ihres Bildes unkenntlich machen kön- nen, Beschriftungen oder Pfeile einfügen können. Wie immer handelt es sich auch bei ShareX um Open-Source-Software, sie kann frei von der Homepage des Herstellers (https://getsharex. com/) heruntergeladen und auch weitergegeben werden. ▸ Kontakt: oliver.fink@ak- vorarlberg.at „Strompreisbremse“ seit 1.12. in Kraft Mit der sogenannten „Strompreis- bremse“ wird der Strompreis pro Haushalts-Zählpunkt bis zu einem Strom-Grundverbrauch von ma- ximal 2900 kWh gefördert. Der da- rüber hinausgehende Verbrauch muss zum marktüblichen Preis bezahlt werden. Das soll Haus- halte pro Jahr um durchschnitt- lich 500 Euro entlasten, so das Finanzministerium. Die Grenze von 2900 kWh entspricht rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskunden. Die Regelung gilt vorerst bis 30.6.2024. Kurz gemeldet • Labels wie „klimapositiv“ oder „CO 2 -neutral“ auf Lebensmitteln sind oft ein reiner Marketing- schmäh. Foodwatch fordert ein Verbot von Werbung mit irrefüh- renden Klimabegriffen. • Durch die Novelle des Hypothe- kar- und Immobilienkreditgeset- zes erhalten Senior:innen ab April wieder einfacher einen Kredit.

So kommen Internet-Gauner an Ihr Geld Inflationsangst treibt Konsument:innen Betrüger:innen in die Arme

aktuell ist hierbei die österreichi- sche Plattform „Watchlist Internet“ , Achtung! Auch die Domain-Endungen „.at“ oder „.de“ sagen nichts über den Sitz des Unternehmens aus. Mag. Judith Kastlunger AK-Konsumentenschutz (siehe rechts). Und man dürfe sich nicht davon täuschen lassen, dass der Anbieter eine „österreichische“ oder „deutsche“ Internetseite hat.

BETRUG. Shoppen im Internet bie- tet unzählige Möglichkeiten – und birgt gleichzeitig unzählige Gefah- ren. Das sollten sich Konsumen- tinnen und Konsumenten gerade jetzt bewusst machen. Denn auf der einen Seite bewirkt die hohe Infla- tion, dass noch mehr Menschen als sonst auf der Suche nach günstigen Angeboten sind und beim – oft nur vermeintlich – günstigeren Online- handel landen. Auf der anderen Sei- te ist die Zeit vor Weihnachten jene mit den höchsten Handelsumsätzen DRITTLAND. Das Internet holt die ganze Welt nach Hause. Eine feine Sache. Doch beim Konsumenten- schutz der AK Vorarlberg reißen die Beschwerden und Anfragen nicht ab. Neben Betrugsfällen ist es auch immer wieder der Fall, dass sich Konsument:innen unerwartet mit einer Forderung des Zolls konfron- tiert sehen. Diese kann mitunter hö- her als der Kaufpreis sein. Warum eigentlich? Zoll und Ein- fuhrumsatzsteuer, allenfalls auch Verbrauchsteuern auf Waren fallen für die Konsument:innen als End- verbraucher:innen dann an, wenn diese in Drittländern (das sind alle Nicht-EULänder!) eingekauft und nach Österreich eingeführt werden. Zoll muss zusätzlich ab einem Wa- renwert von 150 Euro entrichtet wer- den. Die Höhe der Zollabgaben rich-

„Stellen Sie beim noch so kleinsten Zweifel eine (Google-)Recherche

und im beinharten Wettbewerb um die Kund:innen locken scheinbare Schnäppchen en masse. Genau die- se Situation nutzen Internet-Gauner erst recht für ihre krummen Ge- schäfte aus. Viele Onlineshops sind nämlich sogenannte Fake-Shops. Das heißt: Die Bestellung wird getä- tigt, die Rechnung bezahlt, die Ware wird jedoch nie zugestellt. Es gibt verschiedene Anzeichen dafür, ob es sich um einen seriö- sen Onlinehandel oder einen Fake- Shop handelt (siehe Kasten unten).

über den Onlineshop an!“, rät Mag. Judith Kastlunger vom AK-Konsu- mentenschutz. Besonders hilfreich und immer

Auch die Warenherkunft zählt

7 Indizien dafür, dass es sich um einen Fake-Shop handelt • Fake-Händler inserieren auffällig günstige Produkte. Sie entsprechen nicht den üblichen Angeboten am Markt. • Konsument:innen suchen vergeblich nach einem Impressum. • Auch Kontaktmöglichkeiten sind nicht vorhanden. • Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, fordert der Fake-Händler Sie auf, eine externe E-Mail-Adresse anzuschreiben. • Die Korrespondenz erfolgt über E-Mail-Adressen, die auf den ersten Blick z. B. von Amazon stammen: „bestellbestaetigung@amazon.de-102. com“. Die Domainendung „de-102.com“ zeigt Ihnen jedoch, dass die Nach- richt nicht von dieser Verkaufsplattform stammt. • Die E-Mails der Fake-

tet sich nach der Ware selbst, dem Wert und nach dem Ursprungsland der Ware. Zölle und Einfuhrumsatz- steuer werden üblicherweise direkt bei der Paketzustellung eingehoben. Eine Zollbenachrichtigung wird dann an den oder die Empfänger:in ge- schickt, wenn bei der Verzollung Un- klarheiten auftreten. Dann muss der oder die Empfänger:in angeforderte Nachweise der Bestellung erbringen. Weitere Problematik Ist das Unternehmen nicht erreich- bar, kann auch kein Rücktrittsrecht ausgeübt werden, die Rückzahlung des Kaufpreises wird praktisch un- möglich. Ein weiteres Problem: Oftmals befinden sich Rücksende- adressen im EU-Ausland, was eine Rücksendung erschwert und teuer macht.

Shops sind fehlerhaft, zum Beispiel: „Haben Sie alles Amazon Zahlung und Liefe- rung Informationen erhal- ten ?“ Benachrichtigungen von Amazon sind lektoriert und fehlerfrei. • Kund:innen müssen den Kaufpreis auf das ausländi- sche Konto einer Privatper- son überweisen.

Auflösung des Rätsels von Seite 11

V A G G I N N U N G C P

W E L T E R A

P E R P L E X K B I Z E T

A R E B K H A I R

F I F A I O S Z W

R O B I N I A O R S E L

S P U R M T R O L L N

G I A T O L L E M N U

G A L A N T E R I E S K R

A L L E E S R I L A N K A

U S E I M A S D A K I

N O E O N A I R D A L E

L W E T Z E N O L

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P H I R N

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN

Magenta stellt seinen TV-Service um, dafür müssen die TV-Boxen ausgetauscht werden. Kund:innen haben ein Sonderkündigungsrecht bis 28.2.2023, auch wenn sie sich innerhalb der Mindestvertragsdauer befinden.

Das „Ende der Maklergebühr“ für Konsument:innen h Bundesregierung vollmundig für Anfang 2023 angekü Daraus wird nichts. Die schwarz-grüne Regierungskoa streitet über Details und eine Art Ersatzgebühr.

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