Gleichstellung und Arbeitsrecht 5
März 2025
Mehr Arbeit, mehr Geld? Das müssen Sie über Überstunden wissen Ob ein dringendes Projekt oder eine unerwartete Auftragsspitze – Überstunden gehören für viele An- gestellte zum Berufsalltag. Doch wissen Sie, welche Rechte Sie haben? Und wann Sie auch einfach Nein sagen dürfen?
Wie viel Geld gibt es? Jede Überstunde bringt Ihnen min- destens 50 Prozent Zuschlag – egal ob Sie sich für eine Auszahlung oder Zeitausgleich entscheiden. In vielen Branchen gibt es für Nacht-, Feier- tags- oder Sonntagsarbeit sogar noch höhere Zuschläge. Achtung: Überstunden verfallen! Falls Ihnen Überstundenzuschläge nicht bezahlt wurden, können Sie diese nachfordern – aber nur inner- halb der Verfallsfristen. Deshalb: Halten Sie alles schriftlich fest und informieren Sie sich rechtzeitig! Eine große Hilfe dabei ist der Arbeitszeit- kalender der AK Vorarlberg, den Sie online kostenlos bestellen können.
ARBEITSRECHT. Grundsätzlich gilt: Mehr als 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag sind Über- stunden. Bei erhöhtem Arbeits- bedarf sind bis zu 20 Überstunden pro Woche zulässig. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Wo- che. Doch im Durchschnitt von 17 Wochen dürfen Sie nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Darf ich Überstunden ablehnen? Ja! Wenn Sie wichtige Gründe ha- ben – etwa Kinderbetreuung oder einen Arzttermin –, müssen Sie kei- ne Überstunden leisten. Und wenn Sie bereits 50 Stunden in der Woche oder 10 Stunden am Tag gearbeitet haben, können Sie Überstunden sogar ohne Begründung ablehnen. Wichtig: Niemand darf Sie dafür be- nachteiligen!
▸ Ungereimtheiten bei der Überstunden- abrechnung? Die AK Expert:innen helfen.
wie Putzen, Kochen und Einkaufen, sondern gilt auch beim sogenannten Mental Load, bei dem es darum geht, sich um die Organisation des famili- ären Alltags zu kümmern. „Auch er- werbstätige Frauen übernehmen der Studie zufolge deutlich mehr Sorge- und Organisationsarbeiten in Paar- beziehungen – zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit.“ Das heißt: Für viele erwerbstätige Frauen beginnt nach dem Feierabend sofort der nächste Job: Familie und Haushalt. „Auf eine ungleiche Verteilung der unbezahl- ten Arbeit deutet auch unsere Bera- tungserfahrung klar hin“, schildert Kinsperger. Heinzle: „Es ist höchste Zeit!“ AK Präsident Bernhard Heinzle for- dert klare Lösungen: „Es ist höchste Zeit, dass die Politik und die Unter- nehmen endlich konkrete Maßnah- men ergreifen, um den Gender Pay Gap zu schließen. Wir dürfen nicht länger zusehen, wie Frauen auch 2025 noch für das gleiche Arbeits- pensum weniger verdienen.“ Die AK Vorarlberg wird auch weiterhin konkrete Maßnahmen fordern, um endlich für gleiche Bezahlung und Chancengleichheit zu sorgen. Family!Works! – Hilfe der AK Um mehr Chancengleichheit zu schaffen, bietet die AK Vorarlberg mit ihrem Service Family!Works! eine maßgeschneiderte Unterstüt- zung für Eltern, die ihre Karenzzeit planen, ihren Wiedereinstieg in den Beruf organisieren oder Arbeits- zeiten und Kinderbetreuung effizi- ent koordinieren möchten. „Eltern stehen vor vielen Herausforderun- gen, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Fami- ly!Works! hilft dabei, diese Heraus- forderungen zu meistern“, erklärt Eva Fischer-Schweigkofler.
Gender Pay Gap Frauen verdienen in Österreich im Schnitt deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Diese Gehaltslücke wird als Gender Pay Gap bezeichnet. Sie ist seit Jahren in Vorarlberg am höchsten.
Schluss damit! Mit dem kostenlosen AK Kalender 2025 behältst du den Überblick über jede Arbeitsstunde. Deine Über- stunden verschwinden spurlos? AK Kalender 2025
Vorarlberg 20,0 %
Oberösterreich 17,2 %
Tirol 16,4 %
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Salzburg 14,8 %
Kärnten 12,8 %
Burgenland 12,5 %
Österreich 12,18 %
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Quelle: Statistik Austria, Lohnsteuerdaten – Sozialstatistische Auswertungen nach Bundesländern.
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