2 Arbeitsrecht und Konsumentenschutz
März 2025
Weiterbildungen helfen beim beruflichen Fortkommen. Wich- tig ist, genau zu wissen, was man zahlen muss – und was nicht. Fotos: contrastwerkstatt / stock.adobe.com, Gorbach / AK
Kosten für betriebliche Fort- und Weiterbildungen – wer zahlt was?
Das sagt das Arbeitsrecht
→ Laut österreichischem Recht muss eine Rück- zahlungsvereinbarung vor Beginn der Ausbildung unterzeichnet werden, um gültig zu sein. → Eine nachträglich unter- zeichnete Vereinbarung ist nicht bindend: Arbeitgeber:innen dürfen Arbeitnehmer:innen nicht im Nachhinein zu Rück- zahlungen verpflichten. → Ist die Aus-, Fort- oder Weiterbildung Grund- voraussetzung für die Ausübung des Berufs, durch Verordnung, Gesetz oder Kollektivvertrag vor- geschrieben oder mit dem Arbeitgeber vereinbart, hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen.
Viele Unternehmen übernehmen die Kosten für Fort- und Weiterbildungen. Doch was passiert, wenn Sie nach der Ausbildung das Unternehmen verlassen? Müssen Sie dann die Kosten zurückzah- len? Das forderte kürzlich eine Firma von einem Mitglied der AK Vorarlberg.
der Fall war, hatte die Forderung des Arbeitgebers keine rechtliche Grundlage.“ Dank des Einschreitens der AK musste Herr M. keinen Cent zurückzahlen. Das sollten Sie wissen Eine Rückzahlungsvereinbarung muss immer vor Beginn der Fortbil- dung schriftlich fixiert werden. Ar- beitgeber:innen dürfen Sie nicht im Nachhinein zu einer Rückzahlung verpflichten. Außerdem: Wenn die Ausbildung für Ihre Berufsaus- übung gesetzlich oder kollektivver- traglich vorgeschrieben ist, hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen.
Als Herr M. kündigte, forderte sein Arbeitgeber so den entspre- chenden Teil der mehr als 11.000 Euro zurück. Eine saftige Forde- rung! Herr M. war sich unsicher, ob er tatsächlich zahlen musste, und wandte sich an die Expert:innen der AK Vorarlberg. AK Hilfe ersparte Zahlung Die klare Antwort: Nein! „Denn eine
ARBEITSRECHT. Sie wollen sich beruflich weiterentwickeln, neue Fähigkeiten erlernen oder einfach Ihre Karrierechancen verbessern? Fort- und Weiterbildungen ermög- lichen all das – und werden zudem oft von den Unternehmen gezahlt. Doch hin und wieder fordern die das Geld zurück, wenn die Angestellten später das Unternehmen verlassen. Aber: Dürfen sie das? Ein konkreter Fall aus Vorarl- berg zeigt, worauf Sie achten sollten:
Herr M. nahm im April, Mai, August und Oktober des vergangenen Jah- res an einer beruflichen Fortbildung teil. Sein Arbeitgeber übernahm die Kosten in Höhe von 11.277 Euro. Doch nach Abschluss der Ausbildung leg- te ihm das Unternehmen eine Rück- zahlungsvereinbarung vor: Sollte er innerhalb von vier Jahren kündigen, müsse er die Ausbildungskosten er- statten. Pro Monat, den er weiter im Unternehmen bliebe, würde ihm 1/48 der Summe erlassen.
solche Vereinba- rung ist nur dann gültig, wenn sie vor Beginn der Ausbildung ab- geschlossen wur- de“, erklärt Dr. Christian Maier,
Ch. Maier
▸ Fragen zum Arbeitsrecht?
Leiter der Abteilung Arbeitsrecht der AK Vorarlberg. „Da dies nicht
Hier geht es direkt zu den AK Expert:innen.
Schnelles Geld im Internet? AK warnt vor Job-Abzocke
KONSUMENTENSCHUTZ. Ein junger Vorarlberger dachte, er habe die perfekte Nebeneinkunft gefun- den: Hotels online bewerten und dafür bezahlt werden. Das tat er – und anfangs sogar mit Erfolg: Nach den ersten Bewertungen bekam der Mann tatsächlich kleinere Beträge ausgezahlt. Doch um weiter mitma- chen zu können und neue Aufträge zu bekommen, sollte er plötzlich en Welle von Online- Betrugsmaschen. Ein Vorarlberger verlor mehrere tausend Euro. Ein paar Klicks und schon fließt das Geld? Klingt verlockend, doch leider stecken oft Betrü- ger:innen dahinter. Die AK warnt vor einer neu-
selbst Geld einzahlen. Angespornt vom ersten Erfolg tat er das – leider.
Damit Sie nicht in die Falle tappen, sollten Sie auf einige typi- sche Warnzeichen achten, erklärt AK Experte Valandro. „Achten Sie auf ungewöhnliche Absender-Adres- sen: Unseriöse Angebote kommen oft von seltsamen oder anonymen E-Mail- und Social-Media-Kon- ten.“ Auch bei schlechtem Deutsch, Rechtschreib- und Grammatik- fehlern sollten die Alarmglocken läuten, rät der Konsumentenschüt- zer. „Bleiben Sie skeptisch – und wenn Sie misstrauisch sind, fra- gen Sie lieber nach!“, unterstreicht Valandro. Sind Sie sich unsicher oder be- reits in die Falle getappt? Die AK Konsumentenschützer:innen hel- fen Ihnen kostenlos weiter.
Denn am Ende verlor er mehrere tausend Euro. Ein Einzelfall? Lei-
F. Valandro der nicht. „Solche Betrugsmaschen nehmen massiv zu“, bestätigt AK Konsumentenschützer Dr. Franz Va- landro. Perfide Masche Das Geld geht schließlich an die Be- trüger:innen verloren. Zudem ver- suchen die Täter, an private Daten wie Adressen, Bankverbindungen oder Informationen zu gelangen. „Der Fall des jungen Mannes steht nur exemplarisch für eine Vielzahl von ähnlichen Fällen“, weiß Valan- dro. „Die Anfragen an uns nehmen diesbezüglich stetig zu.“
Die wichtigsten Tipps im Überblick → Hinterfragen Sie unbekannte Jobangebote kritisch. → Leisten Sie keine Zahlungen für die Aufnahme einer Tätigkeit. → Klicken Sie keine Links in unerwarteten E-Mails oder Messenger-Nachrichten an. → Kontaktieren Sie im Zweifel die Konsumentenschutzabteilung der AK Vorarlberg.
▸ Direkter Kontakt zu den Expert:innen auf der AK Website
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