AKtion März 2025

12 Konsumentenschutz

März 2025

Der Gebrauchtwagenhandel boomt. Gebrauchtwagenplattformen und Händler:innen vor Ort bieten Schnäppchen ohne Ende. Doch in jedem Fall ist Vorsicht geboten. Die AK rät dringend dazu, das Fahr- zeug und den Vertrag genau unter die Lupe zu nehmen. Ungeprüft unterschreiben? Das geht gar nicht! Vor Schnäppchen w

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von Dr. Karin Hinteregger Konsumentenschutz der AK Vorarlberg

KFZ-Haftpflichtversicherung Bei jeder Fahrzeuganmeldung ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend vorgesehen. Diese deckt Sach- und Personenschäden, die vom / von der Versicherten bei anderen Verkehrsteilnehmer:innen verursacht wurden, und wehrt unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners oder der -geg­ nerin (auch vor Gericht) ab. Nicht gedeckt sind durch diese Versicherung alle Schäden an eigenen Wagen, eigenen mitgeführten Sachen oder der eigenen Person. Die KFZ-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kün­ digung muss schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall kann der Vertrag binnen eines Monats, nachdem die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, gekündigt werden. Diese Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämien­ erhöhung. Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bestehen nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles (im Schadensfall) oder bei Verkauf des Fahrzeuges.

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ANKAUFSÜBERPRÜFUNG. Wer den Vertrag in den Ge- schäftsräumlichkeiten des Händlers bzw. der Händlerin unterschreibt, hat kein kostenloses Rücktrittsrecht vom Vertrag. Etwas anderes gilt, wenn der Kaufpreis des Fahrzeuges über Vermittlung des KFZ-Händlers kredit- finanziert wurde oder der Vertragsabschluss online er- folgt ist. Wir empfehlen daher unbedingt, das Fahrzeug vor dem Kauf einer Ankaufsüberprüfung durch eine un- abhängige Stelle zu unterziehen. Solche Überprüfungen werden zum Beispiel von Autotouringclubs angeboten. Wenn sich Verkäufer:innen dagegen wehren, heißt das: Finger weg! Dann sollten Sie vom Vertragsabschluss mit diesem Händler bzw. zdieser Händlerin dringend Ab- stand nehmen.

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Fitness: Vorsicht vor unsportlichen Verträgen Sich fit halten macht Spaß, aber nur zu fairen Bedingungen.

NACHFRAGEN. Erkundigen Sie sich nach möglichen Unfallschä- den des Fahrzeuges und prüfen Sie, ob Veränderungen am Fahrzeug auch eingetragen sind. Prüfen Sie den Kilometerstand und achten Sie darauf, dass auch die wesentli- chen Daten des Fahrzeuges wie die genaue Modelbezeichnung, Bau- jahr, FIN-Nummer (Fahrzeugiden- tifikationsnummer), abgelesener Kilometerstand und Kaufpreis im Vertrag festgehalten sind. Lassen Sie sich auf jeden Fall mündliche Zusagen des Verkäufers oder der Verkäuferin wie z. B. Unfallfrei- heit, gratis Service etc. im Vertrag schriftlich bestätigen. Sollte das Fahrzeug bestenfalls noch eine aufrechte Herstellergarantie ha- ben, wie sie vom Importeur des KFZ freiwillig eingeräumt wird, lassen Sie sich eine lückenlose Dokumentation im Serviceheft (vielfach schon digital) vorweisen, damit Sie im Garantiefall keine Probleme bekommen. Sperren sich Verkäufer:innen, rät die AK auch hier von einem Kauf ab.

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SPORT. Vor dem Sommer drängt es viele in die Fitnessstudios. An- fänger:innen sollten dabei einiges beachten, betont der AK Konsu- mentenschutz. Fragen drängen sich auf: Bietet das Fitnessstudio an, was ich in Anspruch nehmen möchte (z. B. Kurse, Sauna, aber auch hinsichtlich der Öffnungszei- ten)? Oder bietet das Fitnessstudio mehr, als ich tatsächlich brauche? Gibt es günstigere Varianten? Relevant ist auch die Distanz zum Wohnort bzw. Arbeitsplatz. Achtung! Ein Umzug oder Wech- sel des Arbeitsplatzes sind in den meisten Fällen keine Kündigungs- gründe. Daher schauen Sie auch – sofern möglich – in die Zukunft: Je umständlicher der Weg, desto schneller verliert man die Lust am regelmäßigen Training.

Stichwort Kündigung: Viele Ver- träge beinhalten lange Kündigungs- fristen. Auch ist eine Kündigung oft- mals nur zu bestimmten Terminen (z. B. zum Ende des Quartals) mög- lich. Kündigungsgründe werden oft gar keine im Vertrag vereinbart. Umzug, Krankheit, Schwanger- schaft, Einberufung zu Bundesheer oder Zivildienst stellen keine Grün- de für eine Kündigung dar (außer es ist im Vertrag bzw. in den ABG so vereinbart). Die Kündigungsmög- lichkeit sollte unbedingt im Vertrag festgehalten werden. Mündliche Zu- sagen, insbesondere in Abweichung zum Vertragstext, sind nachträglich quasi unmöglich zu beweisen.

▸ Blog Zahlreiche Tipps finden Interessierte im Blog der AK Vorarlberg.

Die AK empfiehlt → Schauen Sie sich verschiedene Fitnessstudios an, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. → Den Vertrag vor Unterzeichnung unbedingt gut durchlesen. → monatlich kündbare Verträge bevorzugen (wenn möglich) → Bindungsdauer so kurz wie möglich – am besten ganz ohne → Preise inklusive Zusatzentgelte vergleichen → Leistungsangebot vergleichen → Auslastung, Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten vorab beobachten oder erfragen → Achtung: Selbst wenn Verträge rechtswidrig sind, beharren man- chen Anbieter hartnäckig auf Einhaltung.

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ZUSTANDSKLASSE. Viele Gebrauchtwagenhändler bedienen sich im Vertrag einer Zustandsklassenbewertung des Fahrzeu- ges. Die Bewertung wird in der Regel in vier Klassen eingeteilt und beschreibt den Zustand des Autos zum Zeitpunkt des Kaufs. Neu- fahrzeuge werden in der Klasse 1 eingestuft, Klasse 2 beschreibt einen guten Fahrzeugzustand, in der Klasse 3 ist je nach Kilome- terstand mit Reparatur -und Servicearbeiten zu rechnen. In Klas- se 4 werden Fahrzeuge klassifiziert, die nicht mehr verkehrs- und betriebssicher sind. Achten Sie daher besonders auf diese Bewer- tung, sofern sich der Händler bzw. die Händlerin einer solchen bedient, denn je schlechter das Fahrzeug beim Kauf vom / von der Verkaufenden bewertet wird, als desto schwieriger wird sich die Prüfung Ihrer Gewährleistungsansprüche erweisen.

KONSUMENTEN- SCHUTZ

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak-vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.

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