AKtion Juni 2024

Soziales und Familie 5

Juni 2024

Rechtzeitig über die Pen- sion nachzudenken kann sich im Alter auszahlen. Fotos: Mikhail Nilov / Pexels, AK Vorarlberg

Aus „KarenzAktiv“ wird „Family!Works!“ FAMILIE. Anlässlich des zehnjäh- rigen Jubiläums präsentierten die Projektpartner einen Rückblick und einen Ausblick: Aus „Karenz­ Aktiv“ wird „Family!Works!“. Ziel des neuen Namens ist es, die kommunikative Wirkung zu ver- stärken, die Sichtbarkeit in den digitalen Medien zu erhöhen und neue sowie jüngere Zielgruppen anzusprechen. In einer sich schnell verändern- den Welt sind zehn Jahre eine lan- ge Zeit. Die Nutzung der Medien hat sich besonders bei jüngeren Generationen stark in Richtung digitale Kanäle verschoben. Selbst die sogenannten Digital Natives, die um 1980 geboren wurden und jünger sind, befinden sich zuneh- mend in einer Lebensphase, in der Themen wie Erwerbsarbeit und Elternschaft eine wichtige Rolle spielen. Unter dem neuen Titel „Fami- ly!Works!“ soll das Projekt junge Zielgruppen ermutigen, beraten und organisieren. Ein zentrales Anliegen ist es, traditionelle Rol- lenbilder zu hinterfragen: Väter sollen mehr Verantwortung in der Kinderbetreuung übernehmen, Mütter mehr Verantwortung abgeben. Beide sollen ein neues Verständnis von geteilter Ver- antwortung entwickeln. Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, die Elternschaft partnerschaftlich zu planen und umzusetzen, um so die Karrierechancen beider zu erhalten. Ein Hauptziel von Family!Works! ist es, Eltern einen besseren und schnelleren Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. Dazu gehört die konkrete Unterstüt- zung bei der Suche nach geeigne- ter Kinderbetreuung im Einzel- fall. Ist die Kinderbetreuung gut organisiert, können mehr Frauen schneller wieder in den Beruf einsteigen – möglicherweise sogar mit einer längeren Arbeitszeit. Da- durch stehen mehr Arbeitskräfte zur Verfügung und das bereits erworbene Know-how der Eltern kann im Betrieb erhalten und weiter ausgebaut werden. Die Angebote von Family!Works! richten sich aber nicht nur an Eltern, sondern auch an Unter- nehmen. In Talks und Workshops werden diese über Wiedereinstieg, Karenzmanagement, betriebliche Kinderbetreuung, Homeoffice und ähnliche Themen informiert und sensibilisiert. Ein gutes Karenzmanagement kommt letztlich allen zugute: den Eltern, den Unternehmen und dem Wirt- schaftsstandort insgesamt.

Pensionssplitting: Wie, warum, wofür?

Schon mal vom Pensionssplitting gehört? Was genau steckt hinter dem Modell? Und wem nützt es? Die AK Sozialrechts- expert:innen klären die wichtigsten Fragen.

Geburt und die sieben Folge- jahre, bei mehreren Kindern maximal 14 Jahre. ▪ Was muss man tun, um das Pensionssplitting in Anspruch zu nehmen? Entschließt sich ein Paar zum Pensionssplitting, muss es das bei der Pen- sionsversicherungsan- stalt beantragen. Auf de- ren Homepage findet sich ein Formular dafür. Aber Achtung: Die schriftliche Vereinbarung über das Pensionssplitting ist unwi- derruflich.

individuellen Part seiner Pensionsgutschrift an den anderen“, erklärt AK Sozial- rechtsexpertin Olivia See- bacher. „Dabei können pro Jahr bis zu 50 Prozent der

erwerbstätigen Elternteiles um den entsprechenden Prozentsatz vermindert. ▪ Was muss man beim Pensionssplitting beach- ten? „Zu beachten gilt es, dass beispielsweise keine Zeiten einer Arbeitslosigkeit oder eines Krankengeldbezuges berücksichtigt werden. Das Pensionssplitting ist nur bis zum vollendeten 10. Lebens- jahr des jüngsten Kindes bei der Pensionsversicherung beantragbar. Die Geburten der gemeinsamen Kinder dürfen dafür aber nicht mehr als zehn Jahre ausei- nander liegen. Übertragbar sind das Kalenderjahr der

Tei lgut- s ch r i f t des er- werbstä- tigen El- ternteils bis zur jeweiligen J a h r e s -

VORSORGE. Man arbeitet, sammelt damit Gutschrif- ten am Pensionskonto, und irgendwann geht man in Pension: So jedenfalls die Vorstellung. Dabei lohnt es sich, genauer zu überlegen und frühzeitig zu planen. ▪ Was ist das Pensions- splitting? Ist ein Elternteil überwie- gend für die Erziehung der Kinder zuständig und des-

halb nicht (voll) berufstätig, so erwirtschaftet er weniger Gutschriften am Pensions- konto und erhält im Alter weniger Geld. Um den- oder diejenige:n vor diesem Nachteil zu schützen, wur- de die Möglichkeit des Pen- sionssplittings geschaffen. ▪ Wie funktioniert das Pensionssplitting?

O. Seebacher

höchstbeitragsgrundlage auf das Pensionskonto des anderen mittels Gutschrift übertragen werden. Für das Jahr 2024 sind es 6.060 Euro monatlich.“ Damit wird die Pension des erziehenden El- ternteiles erhöht und die des

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„Vereinfacht gesagt über- trägt ein Elternteil einen

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