AKtion Juni 2024

4 Arbeit 

Juni 2024

Endabrechnung stimmte nicht: AK verhalf Vorarlberger zu 6.000 Euro

„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Dass dieses Sprich- wort durchaus einiges an Wahrheit enthält, musste ein Vorarlberger Produktionsmitarbeiter am eigenen Leib er- fahren. Sein Arbeitgeber hatte bei seiner Abfertigung gleich mehrere Fehler gemacht.

ARBEITSRECHT. Mehr als 30 Jahre lang hatte Herr S. in der Produktion eines großen Vorarlberger Industrieunternehmens gearbeitet, als er schließ- lich mit seinem Dienstge- ber die einvernehmliche Auflösung seines Arbeits- verhältnisses vereinbarte. Teil dieser Vereinbarung war eine freiwillige Abfer- tigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern, zusätzlich zur gesetz- lichen Abfertigung von zwölf Monatsentgelten. Eine stattliche Summe, die Herrn S. zustand – doch die er beinahe nicht vollständig bekommen hätte, gäbe es die AK Vor- arlberg nicht. Mehrere Fehler Herr S. legte den Arbeits- rechtsexpert:innen der AK Vorarlberg die End- abrechnung vor. Und die fanden auch schnell gleich mehrere Fehler in der Berechnung. „So wurde etwa die freiwillige Abfertigung

von über 10.000 Euro brutto statt mit 6 Prozent mit der vollen laufenden Steuer belastet“, berichtet AK Arbeitsrechtsexperte Andreas Kickl. Darüber hinaus wurde die gesetzliche Abferti- gung nicht mit dem letz-

grunde gelegt. Daraus ergaben sich an Urlaubs- ersatzleistung und ge- setzlicher Abfertigung Differenzansprüche von insgesamt über 3.000 Euro brutto. Zusammen mit der Korrektur der Ver- steuerung der freiwilligen Abfertigung kam es zu einer Nachzahlung von mehr als 6.000 Euro netto an Herrn S. Stets prüfen lassen „Es bewahrheitet sich hier wieder einmal das Sprichwort: ,Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser‘“, unterstreicht AK Exper- te Kickl. „Gerade im Falle von Endabrechnungen – insbesondere wegen der Sonderzahlungen, der Urlaubsersatzleistung, der Abfertigung und ähn- lichen Punkten – sollten Sie also immer eine Prü- fung durch uns vorneh- men lassen!“

ten Bezug berechnet. „Für die anteiligen Sonde r - zahlungen wu r d e n Werte aus

A. Kickl

dem Jahr 2023 herange- zogen, obwohl das Dienst- verhältnis erst Ende Jänner 2024 endete“, kri- tisiert Kickl. „Es wurden auch nicht die korrek- ten durchschnittlichen Schichtzulagen sowie weitere durchschnittliche Entgeltbestandteile her- angezogen.“ Nachzahlung erwirkt Zu guter Letzt wurde auch für die Urlaubsersatzleis- tung nicht der korrekte Durchschnittsbezug zu-

Mehr als 30 Jahre lang arbeitete Herr S. bei der Vorarlberger Firma. Als sein Dienstvertrag einvernehm- lich endete, ließ er seine Endab- rechnung prüfen – zum Glück. Fotos: Pavel Chernonogov / Pexels, AK Vorarlberg

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Kenne deine Rechte: Freier Tag für die Jobsuche

Dein Arbeitgeber hat dir gekündigt und du musst nun die Kündigungs- frist abwarten. Wusstest du schon, dass du in die- ser Zeit einen Anspruch auf extra Freizeit hast, um einen neuen Job zu suchen? RECHT. Du willst oder musst einen neuen Job suchen, bist aber noch im Unternehmen beschäftigt und hast deswegen wenig Zeit dafür? Einen Termin für ein Vorstellungsge- spräch zu finden ist aufgrund deiner Arbeitszeit schwierig? Das ist aber zumindest ein wenig leichter, als du denkst. Denn für die Jobsuche steht dir durchaus freie Zeit zu, so ist es im Arbeitsrecht festgelegt. Ein Fünf- tel deiner wöchentlichen Arbeits- zeit – also z. B. einen ganzen Acht- Stunden-Tag pro Woche bei einer 40-Stunden-Anstellung – kannst du demnach als sogenannten Posten- suchtag freinehmen. Aber Achtung: Du musst diese Postensuchtage ak- tiv von deinem Arbeitgeber verlan- gen!

Zeit für Vorstellungs- gespräche steht dir zu. Foto: Edmomd Dantès / Pexels

deiner Kündigungsfrist zu.

Deine Kündigung wurde früh- zeitig ausgesprochen, aber deine Kündigungsfrist beginnt erst spä- ter? Dann hast du zunächst einmal keinen Anspruch auf Postensuch- tage. Die stehen dir nur während

dings nur bei zwingenden betrieb- lichen Gründen ablehnen. Wenn du allerdings beispielsweise für eine ganze Woche Urlaub vereinbart hast, steht dir für diese Woche kein Postensuchtag zu.

Ein Freifahrtsschein sind die Pos- tensuchtage aber natürlich nicht. Wann du die Postensuchzeit konkret verbrauchst, musst du mit deinem/ deiner Arbeitgeber:in vereinbaren. Er/sie darf deinen Vorschlag aller-

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