AKtion Juni 2024

12 Konsumentenschutz

Juni 2024

Was Betroffene nach FTI-Pleite jetzt tun können Rund 63.000 Kund:innen der FTI Touristik GmbH sind bereits unterwegs, tausende stehen erwartungsvoll und erholungsbedürftig vor ihrem Reise- antritt. Genau zu diesem Zeitpunkt geht Europas drittgrößter Reisekonzern pleite. Was Sie nun beachten müssen, sagt der Konsumentenschutz der AK.

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von MMag. Natalie Bertsch Konsumentenschutz der AK Vorarlberg

Kostenvoranschläge: Vergleiche helfen Sie wollen Ihr Bad renovieren, das E-Bike reparieren lassen, eine neue Terrasse errichten? Ein Unternehmen kann im Rahmen der Vertragsfreiheit die Preise grundsätzlich frei festsetzen. Ohne eine Vereinbarung gilt dann ein angemessenes Entgelt als vereinbart. Die Angemessenheit orientiert sich dabei am ortsüblichen Preis. Gerade bei größeren Summen zahlt es sich deshalb aus, Angebote von verschiedenen Unternehmen einzu- holen und Leistungen und Preise miteinander zu vergleichen. Es gibt beispielsweise Angebote in Form eines unverbindlichen oder verbindlichen Kostenvoranschlags: Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf das Unternehmen diesen aus sachlichen und unvermeidlichen Gründen um bis zu 15 Prozent überschreiten. Wenn es zu einer Überschreitung der 15-Prozent-Marke kommt, ist das Unter- nehmen verpflichtet, auf die erhebliche Kostenüberschreitung hinzuweisen. Kommt das Unternehmen dieser Hinweispflicht nicht nach, verliert es jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch. Erfolgt die Anzeige der be- trächtlichen Überschreitung durch das Unternehmen, gibt es zwei Möglichkeiten: ● Man kann unter angemessener Vergütung der vom Unter- nehmen bereits geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten. ● Oder man stimmt der Überschreitung zu und muss für die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag kann das Unter- nehmen nicht mehr als vereinbart verlangen. Der vereinbarte Preis stellt die garantierte Obergrenze des Entgelts dar und kann auch bei unvorhergesehenen Mehrkosten nicht erhöht werden. Ist der Kostenvoranschlag zu hoch angesetzt, kann das Unternehmen nicht den Betrag laut Kostenvoranschlag, sondern nur die tatsächlichen niedrigeren Kosten verrechnen. Woran erkenne ich, ob es sich um einen verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlag handelt? Ein Kostenvor- anschlag ist unverbindlich, wenn ● ihn das Unternehmen ausdrücklich als unverbindlich be- zeichnet oder ● sich die Unverbindlichkeit des Kostenvoranschlags aus den sonstigen gewählten Formulierungen ergibt, wie zum Beispiel „Zirkapreise“, „Schätzpreise“, „Kostenschätzung“, „Abrechnung nach Bedarf“, „Abrechnung nach Naturmaßen“ etc.

INSOLVENT. Der Reisekonzern FTI ist pleite. Die FTI Touristik GmbH, Dachgesellschaft der FTI Group, des drittgrößten europäi- schen Reiseveranstalters, stellte beim Amtsgericht München den Antrag auf Eröffnung eines Insol- venzverfahrens. Was heißt das für Kund:innen? Schon laufen bei der AK die Drähte heiß. Welche Firmen sind betroffen? „Reisende sollten zuallererst prüfen, ob ihr Vertragspartner auch tatsäch- lich von der Insolvenz betroffen ist“, betont Mag. Renate Burtscher vom Konsumentenschutz der AK Vor- arlberg. In Österreich hat FTI eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeiter:innen ver- treten. Generell betroffen sind alle beim Reiseanbieter FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen. Dies beinhaltet ● die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, ● die Marke 5vorFlug in Deutsch- land, ● die BigXtra GmbH sowie ● die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.

Dass die Zahlungsunfähigkeit von FTI unmittelbar zu Beginn der Reisesaison einschlägt, lässt die Zahl der Betroffenen wachsen. Wie viele es genau sind, weiß noch niemand. „Derzeit wird mit Hoch- druck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen auch planmäßig beendet werden kön- nen“, hieß es vom Unternehmen. Eigentlich schien die Zukunft des Unternehmens gesichert, das in der Coronakrise insgesamt 595 Millionen Euro staatliche Hilfe aus dem Wirtschaftsstabilisierungs- fonds (WSF) bekommen hatte. Ein Konsortium unter Führung des US-Finanzinvestor Certares wollte die FTI Group für einen Euro über- nehmen und 125 Millionen Euro frisches Kapital in das Unterneh- men stecken. Die Wettbewerbs- hüter hätten dem Deal noch zu- stimmen müssen. Jedoch sollen die Buchungszahlen zuletzt deutlich zurückgegangen sein, begründet FTI den Gang zum Konkursgericht. „Nicht im Regen stehen lassen“ Jetzt ist der 2021 gestartete Deut- sche Reisesicherungsfonds am

Zug. Dieser hat zugesagt, keine Pauschalurlauber in Zielgebieten, die von der FTI-Insolvenz betrof- fen sind, im Regen stehen zu las- sen. Der von der deutschen Tou- ristikwirtschaft organisierte und vom deutschen Justizministerium beaufsichtigte Fonds war nach der Insolvenz des Reisekonzerns Tho- mas Cook im September 2019 ge- gründet worden. Wer ersetzt Ansprüche? Greift der Deutsche Reisesiche- rungsfonds auch bei Kund:in- nen aus Österreich? „Welche Absicherung greift, finden Betrof- fene in ihren Reiseunterlagen“, sagt Burtscher. „Im Sicherungs­ schein muss die jeweilige Reise­ preisabsicherung für den In- solvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten be- nannt sein.“ Wichtig ist, dass die Ansprüche binnen acht Wochen angemeldet werden müssen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Amtsgericht Mün- chen den Münchner Rechtsanwalt Axel Bierbach.

REPARATURBONUS AUSGEWEITET

Unfallschutz hat Vorrang: Nur gut behütet aufs Bike!

GUTE FAHRT. Das Magazin „Konsument“ hat in einem internationalen Gemein- schaftstest zwölf City-Hel- me für Erwachsene getes- tet. Fazit: Guten Schutz vor Kopfverletzungen bieten nur zwei Produkte. Erstmals standen auch S-Pedelec-Hel- me auf dem Prüfstand. Realistische Bedingungen Die Prüfnorm sieht vor, dass die Helme senkrecht auf eine waagrechte Fläche oder Kante prallen. Im Test wurde strenger vorgegan- gen, indem die Helme auf unterschiedlichen Punkten aufschlugen, um auch die Rotationsbeschleunigung zu simulieren, wenn der Kopf beim Sturz schräg auf- kommt: mit knapp 20 km/h auf einen flachen Sockel und mit 21,6 km/h auf eine 45 Grad schiefe Ebene.

Zum Unfallschutz zäh- len außerdem die Abstreif- sicherheit, die Belastbarkeit von Riemen und Schloss und die Erkennbarkeit im Dun- keln. Nicht alle Helme sind diesbezüglich Vorzeigepro- dukte (siehe Tabelle). Ernüchternde Ergebnisse Für S-Pedelecs, also Fahr- räder mit Elektromotor der Klasse L1-eB, die über Tritt- unterstützung bis zu 45 Stundenkilometer erreichen und rechtlich als Mopeds gelten, besteht Helmpflicht. Für S-Pedelec-Helme gibt es keine EU-Norm. Sie werden nach der niederländischen Norm NTA 8766 zertifiziert. Bei dieser Norm wird der Aufprallschutz mit höherer Geschwindigkeit als bei der EU-Fahrradhelm-Norm ge- prüft. Allerdings: Weder bei höherer Aufprallgeschwin-

Der Fahrradhelm gehört einfach dazu, das sollte man schon den Jüngsten mit auf den Weg geben.

Der Reparaturbonus des Klimaministeriums wird mit frischem Geld bis 2025 verlängert und auf Fahrrä- der ohne elektrische Motorunterstützung erweitert. Bisher galt die Förderung des Bundes nur für Geräte mit elektro- nischen oder elektrischen Bauteilen, E-Bikes waren also

Sicherheitssystem namens Mips (Multi-directional Im- pact Protection System). Der Lazer-Helm verwendet mit Kineticore eine ähnliche im Helm integrierte Vorrich- tung. Die Funktionsweise: Eine im Helm angebrachte bewegliche Kunststoffscha- le reduziert bei einem schrä- gen Aufprall die auf den Kopf wirkende Rotations- energie. ▸ Testergebnisse im Detail gibt es kosten- pflichtig auf

digkeit noch bei der gleichen Geschwindigkeit, bei der die restliche Helme getestet wurden, kamen die S-Pede- lec-Helme über ein „Durch- schnittlich“ hinaus. Radler:innen schätzen das einfache Anpassen der Gurte. Hier schwächelte der S-Pedelec-Helm von Cratoni. Zum Einstellen ist das Kinn- polster zu lösen. Wer es nicht wieder anbringt, riskiert, dass der Helm beim Unfall vom Kopf rutscht. Mips und Kineticore Fünf getestete Helme ver- fügen über ein zusätzliches

dabei, normale Fahrräder nicht. Der Bonus für die Reparatur von Fahrrädern kann ab September beantragt werden. Alle Infos online unter www.reparaturbonus.at

KONSUMENTEN- SCHUTZ

▸ So erreichen Sie uns: Telefon 050/258-3000 zum Ortstarif oder 05522/306-3000, E-Mail konsumentenberatung@ak- vorarlberg.at, Fax 050/258-3001. Unsere Kontaktzeiten sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, sowie am Freitag 8 bis 12 Uhr.

konsument.at/ test/fahrradhel- me-test

Powered by