AKtion November 2023

Arbeiterkammer 5

November 2023

Der November bringt einige Neuerungen bei den gesetzlichen Bestimmungen für Karenz und Familie. Die Arbeiterkammer gibt einen Überblick – zum Teil hier im Print und darüber hinaus online auf dem Blog.

Die neue Grünfassade der AK sorgt für gute Luft – im und vor dem Gebäude. Fotos: Jürgen Gorbach / AK

1. WAS GILT JETZT FÜR DIE KARENZ? Für Geburten seit 1. November 2023 gilt: Nimmt nur ein Eltern­ teil Karenz in Anspruch, so be­ steht der gesetzliche Anspruch darauf bis zum Ablauf des 22. Le­ bensmonats des Kindes. Ist der Karenz anmeldende Elternteil Alleinerzieher:in, dann hat er oder sie Anspruch auf Karenz bis zur Vollendung des 24. Lebens­ monats des Kindes. Das ist der Fall, wenn entweder kein ande­ rer Elternteil vorhanden ist (Tod des anderen Elternteils oder kein anderer Elternteil feststellbar) oder der andere Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Hat lediglich ein Elternteil Anspruch auf Karenz, der an­ dere jedoch nicht, weil dieser bspw. selbständig oder ohne Beschäftigung ist, gilt Folgen­ des: Nimmt der Elternteil direkt im Anschluss an die Schutzfrist Karenz in Anspruch, ist dies maximal bis zum vollendeten 22. Lebensmonat des Kindes möglich. Der Karenzanspruch verlängert sich nur dann bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes, wenn der Elternteil eine Karenz frühestens nach Ab­ lauf von zwei Monaten ab Ende der Schutzfrist meldet. In die­ sem Fall ist davon auszugehen, dass der Elternteil ohne Karenz­ anspruch in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes die Kinderbetreuung bis zum Ka­ renzantritt des anderen Eltern­ teils übernommen hat. Teilen die Eltern die Karenz, so besteht wie bisher ein gemein­ samer Karenzanspruch bis zum Ablauf des 24. Lebensmonats des Kindes. Für den Fall einer gleich­ zeitigen Inanspruchnahme der Karenz von beiden Elternteilen in der Dauer von einem Monat verkürzt sich der Gesamtan­ spruch der Karenz ebenfalls wie bisher auf den vollendeten 23. Lebensmonat des Kindes. 2. WAS GILT FÜR DIE AUF- GESCHOBENE KARENZ? Will ein Elternteil aufgeschobe­ ne Karenz in Anspruch nehmen, muss er das dem Dienstgeber spätestens drei Monate vor Ab­ lauf der Karenzzeit bekannt­ geben. Sollte der Arbeitgeber mit der aufgeschobenen Karenz nicht einverstanden sein, muss er das binnen zwei Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der El­ ternteil den Aufschiebe-Wunsch bekanntgegeben hat, schrift­ lich begründen. Der Arbeitgeber muss zudem die Ablehnung des konkreten Antrittszeitpunktes der aufgeschobenen Karenz zwei Wochen ab Bekanntgabe des ge­ wünschten Antrittszeitpunktes schriftlich begründen. Die neuen gesetzlichen Be­ stimmungen sehen außerdem

für die aufgeschobene Karenz einen Motivkündigungsschutz vor. Eine Kündigung wegen einer beabsichtigten oder tat­ sächlich in Anspruch genom­ menen aufgeschobenen Karenz kann bei Gericht angefochten werden. Der Dienstgeber muss auf ein schriftliches Verlangen des Dienstnehmers (Achtung: Das ist nur binnen fünf Kalen­ dertagen ab Zugang der Kündi­ gung möglich) eine schriftliche Begründung der Kündigung binnen fünf Kalendertagen aus­ stellen. Gibt es keine schriftli­ che Begründung, ist dies für die Rechtswirksamkeit der Beendi­ gung allerdings ohne Belang. 3. WAS IST NEU BEIM KINDERBETREUUNGSGELD FÜR GRENZGÄNGER:INNEN? Seit November reicht der tat­ sächliche Bezug einer dem Kinderbetreuungsgeld gleich­ artigen Leistung aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirt­ schaftsraums oder der Schweiz für den Bezug von Kinderbetreu­ ungsgeld. Notwendig ist aber nach wie vor, dass die Eltern und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesge­ biet haben. Grenzgänger:innen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, haben somit auch Anspruch auf pauschales Kinderbetreuungsgeld. 4. WELCHE ÄNDERUNGEN GIBT ES BEIM FAMILIEN- ZEITBONUS? Voraussetzung für den Bezug des Familienzeitbonus ist unter anderem der gemeinsame Haus­ halt des Vaters mit dem anderen Elternteil und dem Kind. Ein sol­ cher fehlt, wenn sich der andere Elternteil und/oder das Kind im Krankenhaus aufhalten. Für die­ se Fälle wurde das Gesetz über­ arbeitet. Der Familienzeitbonus steht nun auch dann zu, wenn sich der andere Elternteil auf­ grund einer medizinisch erfor­ derlichen Behandlung im Kran­ kenhaus aufhält. Dafür muss der eine den anderen Elternteil in Anwesenheit des Kindes im Schnitt mind. zwei Stunden täglich pflegen und betreuen. Bei der bereits bestehenden Regelung betreffend eines er­ forderlichen Krankenhausauf­ enthaltes des Kindes genügt künftig eine durchschnittlich zweistündige tägliche Pflege und Betreuung. Es braucht je­ weils eine Spitals-Bestätigung. Der Familienzeitbonus wird rückwirkend für alle Gebur­ ten ab dem 1. August 2023 auf 47,82 Euro pro Tag verdoppelt.

AK bekommt größte Grünfassade im Land

KLIMA. Blickt man aus der Richtung der Bärenkreuzung auf das Gebäude der AK Vorarlberg, so wird man sich künftig wohl oft fragen, ob man rich­ tig ist – denn dort wird es bald gut alle drei Wochen anders aussehen. Denn an der Fassade – oder besser gesagt, in davorstehenden Kübeln und entlang von meterhohen Rank­ hilfen – wachsen seit Neuestem über 30 verschiedene Pflanzen. Und die sehen naturgemäß immer wieder anders aus. „Wir haben die Pflan­ zensorten so ausgewählt, dass es von März bis September eine kon­ tinuierliche Blühfolge gibt“, erklärt Am Gebäude der Arbei­ terkammer in Feldkirch wächst seit Neuestem ein einmaliges Projekt: die Grüne Wand.

Pflanzen-Experte Conrad Amber, der die Grüne Wand erdacht und gemeinsam mit Architekt Rainer Huchler geplant hat. Umgesetzt wur­ den die Arbeiten nach gut zwei Jah­ ren Planungszeit nun Ende Oktober von Arbeitern der Firma Alex Gar­ tenbau. Sie pflanzten in Handarbeit Blauregen, Wacholder, Felsenbirne und viele weitere Kletter-, Rank- und Buschpflanzen. Bewässert wird kli­ maneutral über auf dem Dach ge­

kühlt die dahinterliegenden Wände um drei bis fünf Grad ab. So kann auf eine Klimaanlage verzichtet und Strom gespart werden.“ Aber auch der Platz vor der Grün­ fassade wird

von ihr profi­ tieren, ist sich Amber sicher: „Die Pflanzen filtern die Luft, sorgen für Küh­ lung und absor­ bieren Schall. Das Klima auf

sammeltes Regenwasser. Mehr als reine Ästhetik

Conrad Amber

dem Platz wird ein völlig anderes sein als gerade einmal 100 Meter weiter an der Bärenkreuzung.“

Doch bei dem Projekt geht es nicht nur um das Aussehen – auch wenn die Wand, wenn sie in gut zwei Jah­ ren erst einmal komplett zugewach­ sen ist, natürlich ein absoluter Blick­ fang sein wird. „Die Grüne Wand dient dem Kli­ maschutz“, erläutert Amber. „Sie

▸ Weitere Fotos und Informationen zur größ- ten Grünfassade im Land gibt es auf dem AK Blog

EHRUNG FÜR ALT-AK PRÄSIDENT HUBERT HÄMMERLE

Das Goldene Ehrenzeichen des Landes Vorarlberg erhielt am Nationalfeier­ tag Alt-AK Präsident Hubert Hämmerle von Landeshauptmann Markus Wallner über­ reicht. Hämmerle wurde 2004 Kammerrat in der AK Vorarlberg und wurde nur zwei Jahre später zum Präsidenten gewählt. Bis zum Oktober 2022 gestaltete er über 16 Jahre hinweg den Lebens- und Arbeits­ raum Vorarlberg tatkräftig mit. In seine Präsidentschafts-Ära fallen die Gründung des Digital Campus Vorarlberg sowie der Ausbilder-Akademie, der Ausbau des über­ betrieblichen Lehrausbildungszentrums, der Verein „Lehre in Vorarlberg“ und das „Schaffarei“-Haus der AK. Mit dem Goldenen Ehrenzeichen dankt das Land ihm für sei­ nen unermüdlichen Einsatz.

▸ Weitere Änderungen etwa zur Elternteilzeit gibt es auf dem Blog.

Powered by