12 Konsumentenschutz
März 2024
„Big brother“ gleich in der Nachbarschaft
BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von Mag. Sebastian Sturn-Knall Konsumentenschutz der AK Vorarlberg
Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf!
Unterziehen Sie vor dem Kauf nicht nur das Gebrauchtfahr- zeug einer genauen Prüfung, um vorhandene Mängel recht- zeitig zu erkennen, sondern achten Sie auch auf den Inhalt des Kaufvertrages. Kommen nach der Übergabe des Fahrzeuges Mängel hervor, hat der Händler bzw. der Händlerin dafür Gewähr zu leisten. Handelt es sich aber um einen Privatverkauf, kann die gesetz- liche Gewährleistung im Vertrag eingeschränkt, ja sogar aus- geschlossen werden. Ist der/die Verkäufer:in hingegen als Händler:in tätig, so sind die Gewährleistungsrechte der Verbraucher:innen zwingend. Das bedeutet, dass Vereinbarungen, mit denen die Gewährleis- tungspflicht von Händler oder Händlerin eingeschränkt oder ausgeschlossen wird, unwirksam sind. Davon gibt es allerdings eine in der Praxis häufig vorkommende Ausnahme: Wenn seit dem Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges bereits mehr als ein Jahr vergangen ist, kann die nach dem Gesetz zwei Jahre (ab Übergabe) dauernde Gewährleistungsfrist durch eine Vereinbarung auf ein Jahr verkürzt werden. Eine solche Ver- kürzung der Frist ist allerdings nur wirksam, wenn sie Händ- ler:in und Verbraucher:in im Einzelnen ausgehandelt haben. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder ein Standardsatz in vorformulierten Vertragstexten reicht nicht aus.
Sie verheißen Sicherheit rund um die Uhr. Des- halb spähen immer mehr Überwachungsgkame- ras von Hauswänden und Mauervorsprüngen. Überwacht wird praktisch alles: Hauseingänge, Innenhöfe, Aufzüge, Garagen, Kellerabteile und Müllräume. Aber darf, wer sich unsicher fühlt, so einfach Kameras installieren? Der AK Konsu- mentenschutz erläutert die Spielregeln.
Mit Diplom im Verbraucherschutz Dr. Bettina
EU gegen Zwangsarbeit
Die EU will die Einfuhr von Produkten aus Zwangs- arbeit verbieten. Die Un- terhändler:innen von Europaparlament und EU- Ländern einigten sich auf ein Gesetz, nach dem ent- sprechende Produkte an den EU-Grenzen aus dem Verkehr gezogen werden sollen. Damit nimmt die EU unter anderem China ins Visier. Westliche Staaten werfen der Volksrepublik die Ausbeutung der mus- limischen Minderheit der Uiguren vor. Bestätigt sich der Verdacht auf Zwangs- arbeit, sollen Waren an den EU-Grenzen künftig be- schlagnahmt und vom eu- ropäischen Markt zurück- gezogen werden.
Heinzle und Mag. Markus Unterhofer beraten bei- de bei der AK Vorarlberg hilfesuchen- de Konsu- ment:innen. Eben haben sie beim Ver- ein für Konsu- menteninfor- mation (VKI) den Lehrgang Verbraucher-
Bettina Heinzle
und Markus Unterhofer
recht absolviert.Diese neben- berufliche Spezialausbildung dauert ein Jahr und endet mit dem Diplom „Zertifizierte:r Verbraucherberater:in“. Wir gratulieren herzlich!
KAMERA LÄUFT. Die Metropolen die- ser Welt haben schon lange ein scharfes Kamera-Auge auf die stark frequentier- ten Plätze und Straßen. Deshalb sind Tourist:innen gut beraten, nicht im römischen Trevi-Brunnen baden zu ge- hen oder mal eben einer antiken Statue einen Finger abzubrechen fürs Selfie. Und tun es doch immer wieder … Dass vermehrt Private sich mit Vi- deokameras absichern wollen, ist den Jahren der wachsenden Unsicherheit geschuldet. Darf man denn so einfach Kameras in Betrieb nehmen? Nein, sagt der Gesetzgeber und zieht eine klare Grenze: Eine Videoüberwachung ist nur
dann zulässig, wenn man nicht durch gelindere Mittel denselben Zweck errei- chen würde. Pflichten des Überwachenden Ist die Verhältnismäßigkeit gegeben, sind Betreiber:innen von Kameras noch lange nicht aus dem Schneider. Die Videoüberwachung muss nämlich durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden. Hausbesitzer:innen einer Lie- genschaft sind außerdem verpflichtet, über die Identität der überwachenden Person Auskunft zu geben. Diese:r Ver- antwortliche muss die Datensicher- heit gewährleisten. Unbefugte dürfen
keinen Zugang zur Videoüberwachung haben. Zudem muss die Videoaufzeich- nung binnen 72 Stunden nach der Auf- zeichnung gelöscht werden. Werden die Daten länger gespeichert, muss dies verhältnismäßig sein und besonders begründet werden. Nur Kamera-Attrappen Wem das zu viel ist, der kann Attrap- pen anbringen. Die bloße Nachbil- dung einer Videokamera, die gar keine Daten aufzeichnet, fällt nämlich nicht unter das Datenschutzrecht. Kommt es zu einer Beschwerde, muss der/die Inhaber:in allerdings gegenüber der
Falsche Vorladungen per Mail BETRUG. Sie werden immer dreister: Dieser Tage schicken Betrüger:innen „gerichtliche Vorladungen“ an Unbeschol- tene, gezeichnet gleich x-mal mit Justiz, Europol, Polizei, Justizministerium usw. We- gen Pornografie drohen sie mit saftigen Strafen von 75.000 Euro und drei bis fünf Jahren Haft. Die Beschuldig- ten sollen per E-Mail Stellung nehmen. „Tun Sie das bloß nicht“, warnt der AK Konsu- mentenschutz: „Hier sind le- diglich Abzocker am Werk.“
Gebühren für Anrufe ins EU-Ausland sollen erst 2029 fallen GEBÜHR. Die sogenannten Roaming- gebühren für Anrufe und SMS ins EU- Ausland bleiben vorerst gedeckelt. Die Unterhändler:innen von Europaparla- ment und Mitgliedstaaten haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Preis- grenzen von 19 Cent pro Minute für An- rufe und 6 Cent pro SMS geeinigt, die im Mai ausgelaufen wären. Ab 2029 sollen die Roaminggebühren vollständig weg- fallen, dafür ist jedoch ein weiterer Be- schluss der EU-Kommission notwendig. Für die Nutzung mobiler Daten im EU-Ausland dürfen Handyanbie- ter bereits seit 2017 keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangen. Das Glei- che gilt in Island, Liechtenstein und Norwegen. Ein vollständiges Ende der Roamingkosten auch für Anrufe und SMS ist seit Jahren im Gespräch, wurde jedoch mehrmals verschoben. Teil des Gesetzes sind zudem vereinfachte Ge- nehmigungsverfahren für den Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen.
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Der Konsumentenschutz warten, getestet. Zahlrei Zuckergehalt aus. Gesund und kann im späteren Leb Die Ergebnisse im Detail z
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