6 Arbeitsrecht
Jänner 2025
Krank im Job? Das müssen Sie wissen!
Viele gehen trotz Krank heit zur Arbeit. Dabei ist das gar keine gute Idee. Foto: Serhii / stock.adobe.com
Was tun, wenn die Nase läuft und der Kopf pocht, aber der Job ruft? Dieser Artikel zeigt, welche Rech- te und Pflichten Sie haben, wenn Sie krank sind, und warum es wichtig ist, auf Ihre Gesundheit zu achten – damit Sie fit bleiben und auch stressfrei durch die Erkältungssaison kommen.
office ist die Versuchung groß, trotz Krankheit zu arbeiten – hier sind es sogar 61 Prozent. Pflichten im Krankheitsfall Wenn Sie krank werden, müssen Sie Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in so- fort Bescheid geben. Eine ärztliche Krankmeldung kann ab dem ersten Tag verlangt werden. Viele Unter- nehmen sind aber kulant und war- ten bis zum zweiten oder dritten Tag. Die Krankmeldung muss dann schnell bei Ihrem/Ihrer Arbeitge- ber:in landen. Sprechen Sie recht- zeitig ab, ob es persönlich, per Post oder als Foto per Mail gewünscht ist. Wichtig: Die Diagnose geht Ih- re:n Chef:in nichts an! Rechte während der Krankheit Entgegen vieler Mythen dürfen Sie
während der Krankheit durchaus das Haus verlassen – solange es Ihrer Genesung nicht schadet. Ein Spazier- gang an der frischen Luft kann sogar guttun. Was erlaubt ist und was nicht, entscheidet Ihr:e Arzt/Ärztin. Sie können sich übrigens auch bei Fami- lie oder Freund:innen auskurieren. Teilen Sie das aber Ihrer Kranken- kasse mit. Für Auslandsaufenthalte brauchen Sie deren Zustimmung. Nicht unter Druck setzen lassen Denken Sie dran: Wer krank arbeitet, riskiert nicht nur die eigene Gesund- heit, sondern steckt möglicherweise auch andere an. Von den Menschen, die trotz Krankheit arbeiten, glauben zudem nur 16 Prozent, dass sie kör- perlich sehr leistungsfähig sind. Fast 40 Prozent bezweifeln sogar, dass sie bis zur Pension durchhalten können.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie auf Ih- ren Körper hören und sich die nötige Zeit zur Genesung nehmen. Das gilt im Krankheitsfall → Melden Sie sich gleich bei Ihrem/Ihrer Arbeitgeber:in krank. → Gehen Sie rasch zum Arzt, zur Ärztin. → Senden Sie Ihre Krankmel- dung rechtzeitig zur Arbeit. → Die Diagnose ist Privatsache. → Ob Sie das Haus verlassen dürfen, entscheidet Ihr:e Arzt/Ärztin. → Achtung: Krankenstand schützt nicht vor Kündigung!
Alarmierende Zahlen Fast 60 Prozent aller Beschäftigten gehen auch dann zur Arbeit, wenn sie krank sind. Die Gründe dafür sind vielfältig: Viele wollen ihre Kol- leg:innen nicht im Stich lassen oder haben Angst, dass die Arbeit sonst liegen bleibt. Besonders im Gesund- heitswesen und im Einzelhandel ist dieser Druck hoch. Doch das hat Fol- gen: Menschen, die krank arbeiten, schätzen ihre Gesundheit deutlich schlechter ein als diejenigen, die sich auskurieren. Auch im Home
ARBEITSRECHT. Wie jeden Winter ist es auch heuer wieder das Gleiche: Die Erkältungssaison ist in vollem Gange: Überall wird gehustet und geschnieft, viele Menschen fallen wegen Grippe oder grippaler Infekte aus. Wer krank ist, sollte sich aus- kurieren – doch gerade jetzt stehen viele vor der Frage, wie sie sich im Krankheitsfall richtig verhalten. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie im Krankheitsfall haben und warum Sie auf Ihre Ge- sundheit achten sollten.
Sie haben sich auf Ihren Urlaub gefreut, aber plötzlich macht Ihnen eine Krankheit einen Strich durch die Rechnung? Die AK Vorarlberg erklärt, was in solchen Fällen wichtig ist und welche Rechte Sie haben. Krank im Urlaub: Was gilt?
Die Erkältungssaison hat nicht nur die Erwachsenen, sondern auch die Kinder im Griff. Viele Eltern sind unsicher: Was tun, wenn das Kind krank wird? Was tun, wenn das Kind krank ist?
andere Bezugsperson – diese Entscheidung bleibt in Ihrer Hand. Freistellung aufgebraucht? Haben Sie Ihre Pflegefreistel- lung ausgeschöpft, können Sie Urlaub nehmen – voraus- gesetzt, Sie haben noch Rest- urlaubstage.
sen sie übernehmen. Klären Sie am besten rechtzeitig, was in Ihrem Betrieb üblich ist. Wenn Ihr Kind jünger als zwölf Jahre ist und erneut er- krankt, können Sie eine zwei- te Woche Pflegefreistellung beantragen. Allerdings dür- fen die beiden Wochen nicht am Stück genommen wer- den. Übrigens: Ihr:e Arbeitge- ber:in darf nicht bestimmen, wer die Pflege übernimmt. Ob Mutter, Vater oder eine
Müssen Sie sich um Ihr kran- kes Kind kümmern, können Sie Pflegefreistellung in An- spruch nehmen. Das gilt auch, wenn andere Personen, die in Ihrem Haushalt leben, krank werden. Sogar für nahe An- gehörige, die nicht mit Ihnen zusammenwohnen, können Sie sie beantragen. Pro Ar- beitsjahr haben Sie Anspruch auf eine Woche Pflegefrei- stellung – im Umfang Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Ob Sie diese Woche auf ein- mal, tage- oder stundenweise nehmen, entscheiden Sie. Was müssen Sie tun? Informieren Sie Ihre:n Vor- gesetzte:n sofort, wenn Sie Pflegefreistellung benötigen. Einige Arbeitgeber:innen ver- langen eine ärztliche Bestäti- gung – die Kosten dafür müs-
können Sie sich die Tage nachträglich gutschreiben lassen. Krank im Ausland? Erkranken Sie im Ausland, reicht ein Attest oft nicht aus. In vielen Ländern benötigen Sie zusätzlich eine behörd- liche Bestätigung, die die Zu- lassung der Arztpraxis nach- weist. Eine Ausnahme gibt es bei Behandlungen in öffentli- chen Krankenhäusern – hier genügt deren Beleg. Gegebe- nenfalls müssen Sie die Bestä- tigung übersetzen lassen. E-Card geprüft? Vor Ihrer Reise sollten Sie si- cherstellen, dass Ihre Europäi- sche Krankenversicherungs- karte (EKVK) gültig ist. Das Ablaufdatum finden Sie auf
der Rückseite der E-Card. Mit ihr sind Sie in der EU sowie in Großbritannien, Island, Liech- tenstein, Norwegen und der Schweiz abgesichert. In Bos- nien-Herzegowina, Serbien und Montenegro brauchen Sie zusätzlich einen ortsüblichen Behandlungsschein. Achtung Türkei: Dort gilt die E-Card nicht. Sie benötigen einen Be- treuungsschein Ihrer Kran- kenkasse, den Sie vor Ort um- tauschen müssen – möglichst bei Vertragspartner:innen der Sozialversicherung. Außer- halb der EKVK-Region zahlen Sie die Behandlung selbst. Zu- rück in Österreich erstattet Ih- nen Ihre Krankenkasse später 80 Prozent der vergleichbaren Inlandskosten. Besonders im Krankenhaus können die Kos- ten jedoch hoch ausfallen.
Werden Sie im Urlaub krank, verlängert das Ihren Urlaub nicht automatisch. Nach dem geplanten Ende oder so- bald Sie wieder gesund sind, müssen Sie direkt arbeiten. Achtung: Erst wenn Sie län- ger als drei Tage krank sind, wird Ihr Urlaub unterbrochen. Mit einem ärztlichen Attest
▸ Weitere Infos gibt es auf der AK Website.
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