Recht 5
Jänner 2025
Steuern: 2025
Mehr Finanzhilfe für Familien Die Familienbeihilfe und die Mehrkindzuschläge werden erhöht. Außerdem steigen die Zuverdienst- grenze von volljährigen Kindern zur Familienbeihilfe, das Schulstartgeld und der Kinderabsetzbetrag. Die genauen Zahlen finden sich auf der AK Website. Mit dem Familienzeitbonus erhalten Väter im Papa- monat 54,87 Euro täglich.
nach dem Auslaufen der Strompreisbremse neue Kostenstrukturen auf die Haushalte zukommen. In anderen Bereichen gibt es dafür mehr finan- zielle Unterstützung.
▸ Alle Details und genaue Zahlen zu allen Bereichen und Änderungen sind auf der AK Website aufgelistet.
Gegen Smartphone-Schrott Ab 20. Juli gelten EU-weite neue Regelungen für Smartphones. Sie werden künftig langlebiger und reparierfähiger designt sein. Hersteller müssen etwa Updates für fünf Jahre und Reparaturanlei- tungen sowie Ersatzteile für mindestens sieben Jahre verfügbar halten.
Das Einwegpfand kommt Seit 1. Jänner 2025 gibt es in Österreich das neue Einwegpfand in Höhe von je 25 Cent auf alle geschlossenen Getränkeverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einer Füllmen- ge von 0,1 bis 3 Liter. Was bedeutet das für dich und wie funktioniert es? Das erfährst du in unserem Blog. →
Pflegegeld wird erhöht Empfänger:innen von Pflegegeld können im neuen Jahr etwas aufatmen: Die Beträge werden erhöht. Der Anpassungsfaktor beträgt 4,6 Prozent. Die genauen Beträge je Pflegestufe finden sich auf der AK Website. Das AK Pflegetagebuch können Sie kostenlos hier bestellen: →
Steuertarif wird angepasst Im neuen Jahr wird der Steuertarif erneut infla- tionsangepasst. Auch der Alleinerzieher:innen- und Alleinverdiener:innenabsetzbetrag sowie der Unterhaltsabsetzbetrag ändern sich. Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgeld werden erhöht. Auch die Geringfügigkeitsgrenze steigt.
Neuerungen in der Krankenversicherung
Im Bereich der Krankenversicherung steht eine ganze Reihe von Änderungen an. Sie betreffen unter anderem die Selbstversicherung, die Rezept- gebühr und die Zuzahlung bei Rehabilitationsmaß- nahmen. Genaue Zahlen gibt es auf der AK Web- site. Der Kostenanteil für Heilbehelfe beträgt nun mindestens 43 Euro, bei Sehbehelfen mindestens 129 Euro. Für die E-Card werden 14,65 Euro Service-Entgelt fällig.
Alle Details auf der AK Website. Den AK Ratgeber „Steuer sparen 2025“ können Sie kostenlos hier bestellen: →
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