2 Sozialrecht
Jänner 2025
Was ist die Invaliditätspension? → für all jene gedacht, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten können → Bei Angestellten heißt es Berufsunfähigkeitspension. → Besteht Invalidität oder Berufsunfähigkeit nur vor übergehend, besteht Anspruch auf Rehabilitationsgeld. → Pensionsversicherungsan- stalt (PVA) prüft vorab, ob genügend Versicherungs monate vorhanden sind → anschließend folgt ärztliche Begutachtung → Zuerkennung oder Ablehnung erfolgt mittels Bescheid. → Bei Ablehnung kann innerhalb von drei Monaten Klage eingebracht werden. → mehr Infos und Kontakt:
Ausgleichszulage gestrichen: AK machte sich für Invaliditätspensionistin stark
Die Auseinandersetzung mit Behörden kann manchmal zur Zerreißprobe werden – besonders wenn es um existenzsichernde Leistungen geht. Dieser Erfahrungsbericht zeigt, wie wichtig profes- sionelle Unterstützung im Kampf um Ihre Rechte sein kann und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
mehr erbracht werden können, weil der entsprechende Kontoauszug, der die Ausgleichszahlung belegt, kurze Zeit später unwiederbringlich gelöscht gewesen wäre.“ Der Durchbruch kam, als die AK Expertin die PVA erneut auf die Dringlichkeit einer Lösung hinwies und eine außergerichtliche Lösung gefunden werden konnte. Wenige Stunden später erging daher ein neuer Bescheid: Die Mandantin hat ihre Ausgleichszulage zurückbe- kommen, rückwirkend ab August 2023, einschließlich Nachzahlung – ein Happy End, das ohne professio- nelle Unterstützung kaum möglich gewesen wäre. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Betroffene wie unsere Mandan- tin monatelang um ihre Existenz- grundlage bangen müssen, obwohl die Sachlage eindeutig ist.“ Die AK
Bernhard Heinzle. „Selbst als Bewei- se vorgelegt wurden, zeigte die PVA keine Bereitschaft, den Fehler ein- zugestehen. Stattdessen beharrte sie auf ihrem Standpunkt und verlangte
Vorarlberg wird auch weiterhin konsequent für die Rechte ihrer Mit- glieder eintreten und sich gegen jede Form von Ungerechtigkeit wehren. Rat an Betroffene Geraten Sie in eine ähnliche Situ- ation? Bleiben Sie ruhig, aber han- deln Sie schnell. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und holen Sie sich Unterstützung von Fachleu- ten. Je früher Sie aktiv werden, desto größer sind Ihre Chancen auf Erfolg. Ihr gutes Recht Vergessen Sie nie: Eine Ausgleichs- zulage zur Invaliditätspension ist kein Almosen, sondern Ihr gesetz- licher Anspruch. Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Behörden zunächst abblocken. Mit der richti- gen Unterstützung können Sie Ihre Rechte durchsetzen.
weitere Nachweise.“ In letzter Sekunde
Die zuständige AK Expertin für So- zialrecht, Dr. Katharina Fürweger, nahm sich der Sache an und bewies dabei einen langen Atem. Beson- ders wichtig: Sie sicherte rechtzei- tig die entscheidenden Beweise – alte Kontoauszüge, die sonst für immer verloren gegangen wären. „Dr. Fürweger sorgte dafür, dass ihre Mandantin den entscheidenden Nachweis über die Zahlung der Aus- gleichszahlung erbringen konnte“, hebt AK Präsident Heinzle hervor. „Ohne die Unterstützung der AK Expertin hätte der Nachweis nicht
FALL. Stellen Sie sich vor: Sie be- ziehen eine Invaliditätspension mit Ausgleichszulage und plötzlich streicht die Pensionsversicherungs- anstalt (PVA) Ihre Leistungen. Ein Albtraum? Für eine Versicherte und Mitglied der AK Vorarlberg leider bittere Realität. Ihr Fall zeigt, dass sich Hartnäckigkeit auszahlt. David gegen Goliath Die Geschichte beginnt mit einem Bescheid der PVA, der die Welt der
Betroffenen auf den Kopf stellte. Der Vorwurf: Sie hätte Anspruch auf Unterhalt aus ihrer lange zurücklie- genden Scheidung. Dass längst eine Ausgleichszahlung geleistet wurde? Für die Behörde zunächst kein Argu- ment: Die PVA glaubte der Betroffe- nen nicht und verlangte Nachweise, die nur mit Kosten für die Betroffe- ne zu erbringen waren. „Es entsteht der Eindruck, dass nach Gründen gesucht wird, um Leistungen zu verweigern“, kritisiert AK Präsident
Deshalb muss die AK in den Wohnbauförderungsbeirat
POLITIK. Wohnen ist in Vorarlberg zunehmend zu einer Herausfor- derung geworden, insbesondere für viele Arbeitnehmer:innen, die mit hohen Wohnkosten zu kämp- fen haben. Die AK schlägt vor, die Perspektive der Arbeitnehmer:in- nen durch einen Sitz im Wohnbau Wohnbauförderungs- beirat einzubringen. Leistbares Wohnen ist eine der größten Herausforderungen in Vorarlberg. Die AK soll die Möglichkeit bekommen, ihre Per spektive als Stimme der Arbeitnehmer:innen im
förderungsbeirat einzubinden. Zahlende deutlicher hören Die Wohnbauförderungsbeiträge werden von Arbeitnehmer:innen erwirtschaftet. Allein im Jahr 2023 wurden 62,7 Millionen Euro als Ab- gabe aus Löhnen und Gehältern an das Land abgeführt. Eine Einbin- dung der AK Vorarlberg in den Beirat würde diesem Umstand Rechnung tragen. „Mit ihrer Expertise könnte die Arbeiterkammer die Landes- regierung dabei unterstützen, die Wohnbauförderung gerechter und zielgerichteter zu gestalten“, betont AK Präsident Bernhard Heinzle. Ausgewogene Wohnpolitik Die AK sieht in der Aufnahme die Möglichkeit, durch ihre Mitarbeit
im Wohnbauförderungsbeirat zu mehr sozialer Ausgewogenheit bei- zutragen. „Es geht darum, alle Per- spektiven einzubeziehen und ge- meinsam Lösungen zu entwickeln, die der gesamten Bevölkerung nut- zen“, so Heinzle. Eine Chance für Zusammenarbeit Am 29. Jänner 2025 wird im Vorarl- berger Landtag über einen Antrag entschieden, der die Aufnahme der Arbeiterkammer in den Wohnbau- förderungsbeirat vorsieht. Die AK sieht in dieser Entscheidung eine wichtige Möglichkeit, die Perspekti- ven der Arbeitnehmer:innen stärker in die Wohnpolitik einzubinden und endlich gemeinsam mit der Landes- regierung an einer fairen Wohnpoli- tik zu arbeiten.
gefunden werden, die die Lebens- realität vieler Vorarlberger:innen verbessern.
Die AK Vorarlberg setzt sich da- für ein, dass die Wohnbauförderung möglichst vielen Menschen zugute- kommt. Mit Transparenz, Gerech- tigkeit und einer breiten Perspekti- ve könnten nachhaltige Lösungen
▸ Mehr Infos darüber, was die AK in Sachen leistbares Wohnen fordert
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