Familie & Beruf 11
Jänner 2025
Doppelte Freude, zusätzliche Regelungen
Ihr werdet Eltern – und das gleich mehrfach? Dann aufgepasst: Bei der Geburt von Zwillingen oder Drillingen gibt es nämlich zusätzliche Bestimmungen bei Karenz, Beschäftigungsverbot und Kinderbetreuungsgeld.
meist höher als das Kinderbetreuungsgeld, das man oft im Anschluss bekommt. Neue Förderung vom Land Erst vor wenigen Wochen hat das Land Vor- arlberg eine neue Förderung für Mehrlings- geburten eingeführt. Sie gilt für Geburten ab dem 1. Jänner 2025 und muss beim Land be- antragt werden. Die einmalige Geldleistung beträgt bei Zwillingsgeburt 800 Euro, bei Drillingsgeburt 1.200 Euro und für jedes wei- tere Kind zusätzlich 400 Euro. Zuschlag beim Kinderbetreuungsgeld Und auch beim Kinderbetreuungsgeld gibt es einen Zuschlag für Mehrlinge, jedoch nur bei der „Pauschalvariante“ bzw. dem „Kinder- betreuungsgeldkonto“. Der Zuschlag beträgt
für jedes zusätzliche Kind 50 Prozent. Hat man Zwillinge, bekommt man also 50 Pro- zent mehr. Bei Drillingen bekommt man ent- sprechend sogar 100 Prozent mehr, also das Doppelte. Aber Achtung: Beim einkommens- abhängigen Kinderbetreuungsgeld gibt es keinen besonderen Zuschlag für Mehrlinge. Auswirkungen auf Pension Für die Pension bekommen Personen, die ein Kind überwiegend erziehen, sogenannte „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben. Bei Mehrlingen läuft das bis zum 5. Geburts- tag. Bei einzelnen Kindern wäre es nur bis zum 4. Geburtstag.
FAMILIE. Manchmal schlägt das Babyglück gleich mehrfach zu – dann, wenn Eltern nicht nur ein Kind bekommen, sondern Zwillinge oder gar Drillinge. Im österreichischen Recht spricht man dann ganz allgemein von „Mehr- lingen“. Mögliche Frühkarenz Was aber ist bei Mehrlingen bzw. Mehrlings- geburten anders als bei anderen Gebur- ten? Zum einen können Mehrlingsschwan- gerschaften unter Umständen zu einem
individuellen Beschäftigungsverbot – oft als „Frühkarenz“ bezeichnet – führen. Dafür muss ein fachärztliches Zeugnis vorliegen. Längerer Mutterschutz Auch der Mutterschutz – das „absolute Be- schäftigungsverbot“ – gestaltet sich bei Zwil- lingen oder Drillingen anders: Er dauert län- ger. Statt acht Wochen nach der Geburt sind es bei Mehrlingen zwölf Wochen nach der Geburt. So lange bekommt die Mutter dann auch das Wochengeld. Das Wochengeld ist
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