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DEIN GUTES RECHT

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MICHAEL BISCHOF fand Hilfe bei der AK.

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Nix gefallen lassen! Michael Bischof wollte in Elternteilzeit gehen und wurde entlassen. Die AK half ihm, sich zu wehren.

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E in Filialleiter in Teilzeit? Das sieht ein europaweit tätiges öster- reichisches Familienunternehmen anscheinend nicht gern. Kurz nachdem Michael Bischof mitgeteilt hatte, dass seine Frau Zwillinge erwartete und er wie beim ersten Sohn in Elternteilzeit gehen wolle, standen Gebietsleiter und Personalchef unter einem Vorwand im Büro: „Sie haben mir gesagt, dass ich mich beim Kauf einer Wasserfilteranla- ge in der Filiale bereichert haben soll. Ich wurde fristlos entlassen.“ Sogar Strafanzeige war erstattet worden – die Staatsanwaltschaft konnte freilich kein strafrechtliches Verhalten erkennen.

Firma zahlte 65.000Euro Mit Hilfe der AK bekämpfte Bischof die ungerechtfertigte Entlassung. Das Arbeits- und Sozialgericht hob sie auf. Bevor das Unternehmen eine wohl sinnlose Berufung einlegte, einigte es sich widerwillig auf einen Ver- gleich. Bischof bekommt 65.000 Euro nachbezahlt. „Bis heute hat sich die Firma nicht entschuldigt“, sagt er. Und ist froh, dass er zur AK gegangen ist. „Meine Botschaft an andere Beschäf- tigte: Lasst euch nichts gefallen, geht unbedingt zur AK.“ (cb)

Tipp: Die AK-Arbeitsrechtsberatung erreichen Sie unter: 05 7171-22 000.

FÜR SIE GELÖST

Ein Lkw-Fahrer aus Melk kündigt wegen Unstimmigkeiten in der Firma. Er lässt die Endabrechnung bei der AK kontrollieren. Dort wird klar, dass er in der falschen Lohngruppe war. Nach Intervention der AK zahlt ihm die Firma 6.500 Euro nach. Harald Loike, AK-Experte

Ein Student verliert seinen Teilzeitjob und will sich arbeitslos melden. Das AMS meint, das ginge nicht, weil ihm neben dem Fernstudium zu wenig Zeit für Arbeit bliebe. Die AK zieht für ihn vor Gericht – er erhält rückwirkend Arbeitslosengeld. Janine Kroner, AK-Expertin

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