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WIR BRAUCHEN: Sicherheit gegen Stromausfälle! 3V

INFOS & TIPPS

Gut zu wissen! → Miete. Auch hier kann ein Zusatzofen erlaubt sein. Fragen Sie Ihre Vermieterin bzw. Ihren Vermieter. → Eigentum. Sie brauchen neben dem Okay des Rauchfangkehrers das der Eigentümergemeinschaft. → Sicherheit. Passieren kann immer was. Gehen Sie auf Nummer sicher und installieren Sie einen CO-Melder! → Ofen. Welche Heizleistung brauchen Sie? Lassen Sie sich beraten. Ihr Wohnzimmer soll weder Sauna werden noch Eisgrube bleiben.

KAMINFEUER GEFÄLLIG? Fragen Sie Ihren Rauchfangkehrer, bevor Sie einen Ofen kaufen!

Da brennt’s! Hohe Gaspreise, drohender Blackout – da muss ein Zusatzofen her. Gute Idee, aber nicht ungefährlich.

B eim Baumarkt ums Eck oder im Internet einen Ofen kaufen, an den Kamin anschließen, einheizen und vielleicht sogar darauf kochen? Klingt unkompliziert, kann aber – von Laien ausgeführt – bis zur Kohlenmonoxid- vergiftung führen. Haben Sie sich im Fachhandel schon Ihre gewünschte Feuerstätte ausge- sucht? Bevor Sie zuschlagen, kontak-

tieren Sie Ihren zuständigen Rauch- fangkehrerbetrieb. Dieser prüft, ob Ihr Rauchfang in Ordnung und dicht ist und ob Ihre gewünschte Ofen-Type damit betrieben werden kann. Genug Luft? Außerdemwird kontrolliert, ob es am Aufstellort genug Verbrennungsluft gibt oder ob zusätzliche Luftzufuhr von außen nötig ist.

Erst danach sollten Fachleute den Ofen aufbauen und anschließen. Dann ist wieder Ihre Rauchfangkehrerfirma am Zug: Diese stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Sie erhalten einen Anschlussbefund und können sicher einheizen. (ck) Tipp: Weitere Tipps für Ihren Zusatzofen sowie die Antworten auf Ihre brennendsten Fragen zum Thema Strom und Gas finden Sie hier: noe.arbeiterkammer.at/energie

AUF- UND ABSTEIGER

↑ Tennispoint: Eine Konsumentin bestellt Waren im Wert von 414 Euro. Einige davon schickt sie zurück, diese kommen aber nicht bei Tennispoint an. Die Frau erhält trotz Retourenbelegs eine Forderung von 280 Euro. Nach AK-Intervention wird die Restforderung ausgebucht.

↓ Raiffeisenbank und Easy Bank: Beide Banken weigern sich, die OGH-Entschei­ dung gegen die Bawag wegen der zu Unrecht verlangten Zinsen während der Covid-Stundungsphase anzuerkennen. Ihre unzutreffende Begründung: Diese Entschei­ dung betrifft nur die Bawag. So nicht!

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