6 Soziales und Schaffarei
Mai 2023
Museum des Wandels porträtiert den Bregenzerwälder Josef Köss AUSSTELLUNG. Holz faszinierte Josef Köss schon als kleinen Bub. Als Tischler setzte er sich mit vie- len technischen Errungenschaften auseinander. Sie erleichtern sein Ar- beitsleben und ermöglichen Design- Entwürfe, die in den Anfangsjahren seiner Tätigkeit nicht umsetzbar gewesen wären. Wie sich diese Ent- wicklungen auf seine Arbeit ausge- wirkt haben, erzählt Josef Köss im „Museum des Wandels“ der Schaf- farei. Zu sehen ist die Ausstellung noch bis 2. Juli im Foyer der AK Vor- arlberg in Feldkirch. Josef Köss kommt 1951 als jüngs- Tischler auf Lebenszeit
WEIBERKRAM von Univ.-Prof. Irene Dyk-Ploss
Kündigungswünsche Zwei Studien, zwei Seiten einer Medaille: Nicht ganz unerwartet sind Männer (71 Prozent) mit der familiären Aufgabenverteilung zufriedener als Frauen (42 Pro- zent), die den Großteil der realen Arbeit und der „Mental Load“, also der Planungs- und Organisa- tionsaufgaben, stemmen müssen. 93 Prozent der Frauen würden die Situation gerne verändern, die meisten wünschen sich mehr Hilfe vom Partner und Zeit für sich. Das erklärt nebenbei auch, warum so viele Frauen Teilzeit- arbeit bevorzugen. Ganz ähnlich besagt der neueste Arbeitsklima- index der AK, dass Arbeitneh- mer:innen sich vor allem durch mangelnde Rückzugsmöglichkeit, fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte und Kolleg:innen und zu wenige Pausen beson- ders belastet fühlen; immerhin rund 25 Prozent erwägen einen Berufswechsel. In den Branchen Gastronomie und Tourismus (in denen „haushaltsähnliche“ Tätig- keiten nicht selten und zudem viele Frauen beschäftigt sind) denken sogar 40 Prozent daran, sich einen anderen Arbeits- bereich zu suchen. Da können Ehemänner und Familienväter nur hoffen, dass ihre Frauen nicht auch private Änderungs- bzw. Wechselwünsche hegen … ▸ E-Mail: Irene.Dyk-Ploss@jku.at
tes von fünf Kindern in Egg zur Welt. Mit zwölf Jahren entscheidet er sich, Tischler zu werden: „Zu dieser Zeit hat man bei uns daheim eine neue Stube gemacht. Da habe ich dem Tischler zugeschaut und wusste: Das ist mein Beruf“, erzählt der heu- te 71-Jährige. 1965 geht er bei Tisch- ler Pius Metzler in Andelsbuch in die Lehre. 1974 legt Köss selbst die Prü- fung zum Tischler-Meister ab. Lehrjahre im Büro Zwei Jahre später verschlägt es ihn jedoch in eine ganz andere Bran- che: Er beginnt bei der Firma Sulzer Escher Wyss in Lauterach, einem Hersteller von Kühlräumen und -möbeln. Dort ist er vor allem im Büro tätig, als Zeichner und in der Abrechnung. So lernt er die Büro- arbeit kennen, was ihm später als selbstständiger Tischler zugute- kommen wird. 1978 übernimmt er die Tischlerei, die seinem Schwie- gervater gehört. Die Tischlerei im Wandel Während seiner Arbeitsjahre als Tischler halten immer mehr Ma- schinen Einzug in die Werkstatt, allen voran die CNC-Fräse. Nach und
Laut Josef Köss wären viele Werkstücke mit traditionellen Metho- den nicht umsetzbar gewesen, zum Beispiel „Derdreh“.
Erfinderische kommt, wenn man gefordert wird.“ Auch eine seiner Arbeiten war im Werkraum zu sehen: eine Juppe, die Bregenzerwälder Frauentracht, aus Holz. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit einer Vorarl- berger Modestudentin. Die Inspira- tion dazu lieferte die eigene Tochter: Für ihren Maturaball fertigte Köss bereits 2001 ein Holzkleid an. „Mit Josef Köss porträtieren wir im Museum des Wandels einen Menschen, der seiner Berufung auch über sein Arbeitsleben hinaus mit großer Leidenschaft nachgeht“, sagt Dr. Michaela Feurstein-Prasser, die Kuratorin der Ausstellung. Noch heute, gut zehn Jahre nach seiner Pensionierung, steht Köss fast täg- lich in seiner Werkstatt. Vor allem die Herstellung von Didgeridoos aus heimischen Hölzern und liebevolle Detailarbeiten haben es ihm ange- tan: „Das Schöne ist, dass ich nichts mehr verkaufen muss.“ ▸ Informationen zu weiteren Ver- anstaltungen unter schaffarei.at
nach übernehmen sie viele einst mühsame Arbeitsschritte. Für Köss eine positive Entwicklung: Durch die Technik lassen sich auch Teile herstellen, die händisch gar nicht machbar gewesen wären. Dennoch, die hohe Produktionsgeschwindig- keit erhöht auch den Druck auf die Handwerker: „Heute ist die Zeit zu kurz. Heute muss alles fertig sein, bevor man angefangen hat.“ Die Technologisierung in den Tischlereien hat sich laut Köss auch auf die Lehre ausgewirkt. Das kunstvolle Arbeiten mit der Hand lernen Tischler-Lehrlinge heute hauptsächlich in der Werkstatt der Berufsschule. Gerade deshalb schätzt Köss auch Initiativen wie den Werkraum Bregenzerwald mit der Ausstellung Handwerk+Form. Sie fördert für ihn nicht nur das An- sehen des Handwerks und den Aus- tausch zwischen verschiedenen Ge- werken, sondern bringt auch neue Denkansätze hervor: „Jeder will möglichst gute Stücke zeigen. Des- halb strengt man sich mehr an. Das
Gemeinsam mit der Modestu- dentin Lucia Schneider schuf Josef Köss eine Juppe aus Holz.
Museum des Wandels Ausstellung: Josef Köss – Tischler auf Lebenszeit. 25.5. bis 2.7.2023, Mo bis Fr, 9–18 Uhr im Foyer der AK Vorarlberg, Feldkirch Kuratierung: Michaela Feurstein-Prasser Fotografie: Hanno Mackowitz Film & Schnitt: Stefan Krös bacher
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Wann haften Beschäftigte? HAFTUNG. Das kommt in der Rechtsberatung der AK immer häu- figer vor: Die Berater:innen lesen Dienstverträge oder gesonderte Ver- einbarungen, die Arbeitnehmer:in- nen für eventuelle Vermögensschä- den haftbar machen wollen, die durch betrügerische Anrufe verur- sacht worden sind. Da heißt es dann, dass der Dienstnehmer keine Codes von Geschenk-Karten an einen An- rufer durchgeben darf, da es sich da- bei immer um Betrug handelt. Sollte der Arbeitnehmer das dennoch tun, muss er für den Schaden bezahlen. Diese Unterweisungen warnt die Verschuldens. Sein Alter, die Tä- tigkeit, die Ausbildung und sein Verantwortungsbereich werden berücksichtigt. Das Dienstnehmer- haftpflichtgesetz sieht bei einem Verschuldensgrad des Vorsatzes volle Schadenshaftung vor, bei einer groben Fahrlässigkeit die mögliche Mäßigung der Haftung durch das Gericht, bei leichter Fahrlässigkeit ebenfalls mögliche Mäßigung oder einen völligen Erlass der Haftung durch das Gericht vor. Vier Schweregrade Missgeschicke, die jederzeit jedem und jeder passieren können. • Die entschuldbare Fehlleistung ist der geringste Verschuldensgrad. Dabei handelt es sich um ein ge- ringfügiges Versehen. Eine ent- schuldbare Fehlleistung liegt nur dann vor, wenn der Schadensein- tritt überhaupt nicht oder nur bei außerordentlicher Aufmerksamkeit vorhersehbar war. Bei einer ent- schuldbaren Fehlleistung haftet der Arbeitnehmer nicht. Meistens wird der Arbeitgeber
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den finanziellen Schaden vom Lohn abziehen, dies geschieht immer wieder in Form eines „Vorschusses“. „Sollten Ihnen das passieren, sollten Sie umgehend Ihre AK kontaktie- ren“, raten die Jurist:innen der AK. „Dann prüfen wir den Sachverhalt und legen allenfalls innert 14 Tagen Widerspruch gegen den Abzug ein.“
• Von Vorsatz spricht man dann, wenn der Dienstnehmer den Scha- den bewusst herbeiführen will. • Wenn aus Mangel an gehöriger Aufmerksamkeit ein Fehler pas- siert, der leicht vermeidbar gewesen und einem verantwortungsbewuss- ten Arbeitnehmer nicht passiert wäre, spricht man von grober Fahr- lässigkeit. Der Arbeitgeber muss sie allerdings nachweisen. • Die leichte Fahrlässigkeit ist eine Verletzung der gebotenen Sorgfalt, die zwischen grober Fahrlässigkeit und der entschuldbaren Fehlleis- tung liegt. Dabei handelt es sich um
Dienstnehmer:innen zwar davor, sich verunsichern zu lassen und die Geschenk-Karten-Codes herauszu- geben. Sollte dies aber geschehen sein, bedeutet das nicht zwingend, dass der Arbeitnehmer bzw. die Ar- beitnehmerin für den Schaden auch aufkommen muss, betont die AK. In diesen Fällen greift nämlich das Dienstnehmerhaftpflichtge- setz. Es schränkt den Umfang der Haftung des Dienstnehmers für Schäden ein, die er bei der Arbeit verursacht hat. Der Dienstneh- mer haftet nach dem Grad seines
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