AKtion Mai 2023

Konsumentenschutz 13

Mai 2023

Klarna: Gericht hebt sieben Klauseln auf ZAHLUNGSVERKEHR. Immer

• Nicht erlaubt: Zahlungstermin immer anders. In den Klauseln gab es verschiedene Fälligkeiten bei den Zahlungen – ab Rechnungsdatum, ab Versand oder nach Erhalt der Ware. • Beschwerden, Probleme & Co. sollten nur auf der Klarna-Web- site, in der Klarna-App oder beim Kundenservice angegeben werden. Die Bestimmungen verstoßen klar gegen das Gesetz. Klarna kann Kund:innen keine Apps oder Web- sites aufdrängen, wenn etwa eine bestellte Ware nicht geliefert wurde. Eine Erklärung per E-Mail reicht. • Auch pauschal gestaffelte Mahn- gebühren sind unzulässig. Klarna legte in einer Tabelle fest, dass die pauschal ansteigenden Mahnge- bühren immer gezahlt werden müs- sen. Und das unabhängig davon, ob Kundinnen und Kunden schuld an der verspäteten Zahlung sind oder nicht.

wieder und österreichweit gab es in der AK Beratung Beschwerden über Klarna. Die Arbeiterkammer ließ daher mehrere Klauseln und zwei Geschäftspraktiken gericht- lich überprüfen. Das Handelsgericht Wien gab der Arbeiterkammer nun großteils recht. Klarna ist eine schwedische Bank und wickelt zahlreiche Trans- aktionen im Zahlungsverkehr ab, etwa den Kauf auf Rechnung für On- lineshops. Die wichtigsten Punkte, die dabei nach Ansicht des Gerichts gar nicht gehen: • In den Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sind rechtswidrige Klauseln auf vielen Unterseiten der Klarna-Website unter verschiede- nen Überschriften verlinkt, etwa „FAQ“ und „Kundenservice“. Das ist intransparent – Konsument:innen können sich so keinen Überblick verschaffen.

da überhaupt? n Kindern über die Gefahren, die im Internet und auf Social Media lauern, aus erster Hand informieren.

Heinzle: Gebührenerhöhungen der Banken sind „völlig überzogen“

Jugendliche über Schutz und Sicher- heit im Internet Bescheid wissen. Franz Valandro verweist am Ende seines Webinars daher auch auf das weiterführende und vorbildliche Angebot der Initiative „saferinter- net.at“ (siehe Kasten). Ich bin draufgekommen, dass … Erfahrungsgemäß ist es so, dass bestimmte Fragen erst Tage nach einem „Digitalen Stammtisch“ auf- tauchen. Dass die Sensibilisierung funktioniere, berichtet Valandro, „merkst du an den Tagen darauf, wenn Eltern anrufen, sich auf den Stammtisch beziehen und sagen: Ich bin draufgekommen, dass mein Kind …“. Um es vorsichtig zu formulieren: Nicht bei allen Eltern herrscht im- mer das ausgeprägte Bewusstsein, was die Kinder mit ihren Handys oder anderen Geräten alles machen können. Und leider ist es auch so, dass die Betroffenen von illegalen oder zumindest problematischen Vorgängen rund um Internet & Co. immer jünger werden. Auf den Punkt gebracht: Bereits Volksschü- ler:innen tappen in teure Abofallen. Es ist deshalb angedacht, für den nächsten gemeinsamen „Digitalen Stammtisch“ von Landeselternver- band und AK Vorarlberg darauf ein- zugehen und bereits 8- und 9-Jähri- ge mit ins Boot zu holen. Ging es dieses Mal noch da­ rum, das Bewusstsein für Themen wie „das Recht am eigenen Bild“ zu schärfen, oder auch darum, was man im Umgang mit Tiktok, Snapchat oder Instagram tun oder auf keinen Fall tun sollte, werden es beim nächs- ten „Digitalen Stammtisch“ mit Si- cherheit andere Schwerpunkte sein. Denn klar ist auch: So nützlich die digitalen Dienste sein können, fast überall ist auch ein Pferdefuß dabei.

So geht es bei diesen Terminen natürlich immer auch ein Stück weit darum, zu beschreiben, welche schmerzlichen oder folgenschweren Konsequenzen manchmal eintreten können. Ein Hinweis unter vielen, herausgegriffen beim aktuellen Pro- blemfeld der Datingseiten: Achtung, eine Anmeldung mit falschem Ge- burtsdatum kann rechtliche Folgen haben! Den Kooperationspartnern ist wichtig, dass Eltern, Kinder und

saferinternet.at Die Initiative unterstützt vor al- lem Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrende beim sicheren, kompetenten und verantwor- tungsvollen Umgang mit digi- talen Medien. Auf der gleich lautenden Website finden sie viele Informationen und Tools zum Thema.

BANKEN. Als „völlig überzogen“ wertet AK Präsident Bernhard Heinz- le die angekündigten Gebührenerhö- hungen der Banken angesichts der ständigen Rekordgewinne. „Gleich- zeitig reduzieren die Geldinstitute ihre Service-Angebote, und auch bei den Habenzinsen hält man sich vor- nehm zurück, obwohl die Kreditzin- sen massiv gestiegen sind“, kritisiert

Heinzle und fordert die Banken auf, auf diese überzogenen Gebühren- erhöhungen zu verzichten. „Gerade Genossenschaftsbanken würde es gut zu Gesichte stehen, wür- de man hier Zurückhaltung üben.“ Durch die mittlerweile überwiegend elektronische Abwicklung der Zah- lungsgeschäfte seien solche Steige- rungen nicht zu argumentieren.

Sich selbst schützen! Einige wenige, aber umso wichtigere Regeln sollten Kinder und Jugend- liche unbedingt beherzigen. Sie bewahren vor vielfältigen Problemen: • Wohnadresse, Handynummer, E-Mail-Adresse etc. gehen Fremde im Internet nichts an! • Passwörter sollten auch vor Freund:innen geheim gehalten werden! • Regelmäßige Prüfung der Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Netzwerken – sie ändern sich immer wieder. Dies führt zu mehr Sicher- heit und Privatsphäre auf Instagram, WhatsApp, Snapchat & Co. • Vorsicht bei der Veröffentlichung von Fotos, Videos oder Texten in Sozialen Medien. Wurden Inhalte einmal im Internet verbreiten, ist es schwer, sie wieder zu entfernen! Das Veröffentlichen/Verschicken von Fotos oder Videos, die andere Personen lächerlich machen, ist gesetzlich nicht erlaubt („Recht am eigenen Bild § 78 UrhG“).

BASISWISSEN RASCH ERKLÄRT von Dr. Bettina Heinzle Konsumentenschutz der AK Vorarlberg

Ein ganz gewöhnlicher Kauf Immer wieder werden die Konsumentenschützerschützer:innen der Arbeiter- kammer von frustrierten Konsument:innen kontaktiert, weil ihnen bei einem Kauf im Geschäft seitens des Unternehmens das 14-tägige Widerrufsrecht verweigert wurde. Wird ein Kaufvertrag im Geschäft abgeschlossen, ist die Ware jedoch nicht lagernd und muss diese vom Unternehmen „bestellt“ werden, liegt dennoch ein gewöhnlicher Kaufvertrag im Geschäft vor. Hier besteht tatsächlich kein Anspruch auf Widerruf des Kaufvertrages und Sie sind an diesen gebunden. Manche Unternehmen bieten einen freiwilligen Umtausch oder eine freiwil- lige Stornooption an, wobei die Storni meist sehr kostspielig sind. Dies sollte, im eigenen Interesse, vor dem Kauf geklärt werden.

, Die AK nimmt den Schutz unserer Kinder und Jugendli­ chen als jüngs­ ten Konsumen­ ten und

, Wir planen einen ‚Digitalen Stammtisch‘, an dem bereits Volksschulkinder teilnehmen können.

Auflösung des Rätsels von Seite 11

K R A N T O R O L N U P E

L I P I

T J O S T H D F A Z I T E

O G N A T C G N U S R A

R A D T O U R S W E A

H E I E S A I S O N E L

A V A N E A R

R E I S S E R I E P E N

N I R O O T A I W A N

C K R B L A S I E R T

H O A N D R O S X O A

A T E N D E L N E I

O T D I K T A T R I E T

N O M I N E L L T A I N O

O P E C E R P S T

D E E G W

T

A G S Z

Du kannst was in deinem Job.

Konsumentin­ nen sehr ernst. Bernhard Heinzle AK Präsident

Dr. Franz Valandro AK Konsumentenschutz

Z T F

E F T

T E R

Jetzt den Lehrabschluss nachholen.

Lösung: LOHNRUNDE LOHNRUNDE

FOTOS UND ILLUSTRATIONEN stock.adobe.com/H_Ko, Landeselternverband/ Michael Tagger, AK Vorarlberg, VKI, stock.adobe.com/Great Choice

inanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) durch das inisterium stand wiederholt schon auf der Kippe. Nun hat Minister Johan- ch die Finanzierung bis 2025 außer Frage gestellt. Mittelfristig strebe er gs einen budgetunabhängigen Fonds für Konsumentenschutz an.

Acht Jahre nach Auffliegen des VW-Dieselskandals mehren sich die Urteile zugunsten der Konsument:innen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem jüngsten Urteil: Der Käufer eines VW mit einem sogenannten „Thermofenster“ im Motor kann das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

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