AKtion Mai 2023

12 Steuer, Konsumentenschutz

Mai 2023

Pendlerpauschale: hilfreiche Tabellen

STEUER. Die Abteilung Steuer- recht der AK Vorarlberg wird täglich mit vielen Anfragen kon- frontiert. Aktuell geht es sehr oft um Pendlerpauschale bzw. den sogenannten Pendlereuro, die ab Juli neu geregelt werden sollen. Unabhängig von der Diskussion darüber in diesen Tagen ist auch die steuerliche Entlastung für das vergangene Jahr ein Sonderfall, der sich bei der Berechnung der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) für das Jahr 2022 auswirkt. Für Verwirrung sorgt einer- seits, dass ab Mai 2022 andere er- höhte Steuerabsetzmöglichkeiten

bestehen als zuvor, andererseits aber diese vorübergehenden ge- setzlichen Bestimmungen auf den Ausdrucken des offiziellen Pend- lerrechners nicht berücksichtigt sind. Die Höhe muss individuell berechnet werden. Aber wie? Für Jänner bis April 2022 gilt der auf dem Pendlerrech- ner-Ausdruck angegebene Betrag. Ab Mai 2022 werden die Pendler- pauschale mit 1,5 und der Pend- lereuro mit 4 multipliziert. Die Expertinnen der Steuerrechtsab- teilung der AK Vorarlberg haben dazu folgende Beispiele zusam- mengefasst:

Pendler- pauschale monatlich alt

Pendler- pauschale monatlich neu

Pendler- pauschale ganzjährig alt

Pendler- pauschale ganzjährig neu

Kinder und Jugendliche sind im Internet besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Online-Workshop der AK Vorarlberg zum Thema stieß deshalb auf großes Echo. Was machen die Der jüngste „Digitale Stammtisch“ hat gezeigt: Es gibt viele engagierte Eltern, die sich gemeinsam mit ihren

58,00 € 113,00 € 168,00 € 31,00 € 123,00 € 214,00 € 306,00 €

87,00 € 169,50 € 252,00 € 46,50 € 184,50 € 321,00 € 459,00 €

696,00 € 1356,00 € 2016,00 € 372,00 € 1476,00 € 2568,00 € 3672,00 €

928,00 € 1808,00 € 2688,00 € 496,00 € 1968,00 € 3424,00 € 4896,00 €

Pendler- euro monatlich alt

Pendler­ euro monatlich neu

Pendler- euro ganzjährig alt

Pendler- euro ganzjährig neu

MEDIEN. Bei der Bedienung von Computern, Tablets und Smart- phones sind Kinder und Jugendliche als sogenannte Digital Natives sehr geschickt. In der täglichen Nutzung des Internets und der sozialen Me- dien agieren sie allerdings oftmals völlig sorglos. So häufen sich Be- richte über Jugendliche, die mit Be- trugsmaschen abgezockt wurden, oder von Fällen, in denen sowohl Opfer als auch Täter im minderjäh- rigen Alter sind. So stellt sich das sogenannte Sexting immer mehr als altersspezifisches Problem dar. Sexting bedeutet, dass man von sich selbst Nacktaufnahmen oder frei- zügige Videos anfertigt und diese verschickt. Beim jüngsten „Digitalen Stammtisch“, zu dem der Landes- elternverband Dr. Franz Valandro vom Konsumentenschutz der AK Vorarlberg als Experten eingeladen hatte, widmete der Experte dem Sexting ein eigenes Kapitel. Eingela- den waren bei dieser bereits vierten gemeinsamen Veranstaltung erst- mals auch Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. Nicht allen war klar, dass erotische Aufnahmen von unter 18-Jährigen als Kinderpornografie gelten und man sich bei Versand an Dritte auch

Teil der Präventionsarbeit der AK Vorarlberg. Noch länger existiert die Zusammenarbeit mit der Pä­ dagogischen Hochschule (PH) mit verschiedenen Formaten. Die von der AK entwickelte „Digital School SMC+“ gehört zur Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Bei beiden Kooperationen geht es darum, die Eltern bzw. Lehrenden als Multipli- katoren zu unterstützen. „Für uns ist dieser reflektierte Zugang zum Internet ein wichtiger Baustein in der digitalen Bildung der Kinder und Jugendlichen. Ich finde es auch wichtig, dass wir mit dem SMC+ eine gelebte Verbindung der Schulen mit der AK und dem Konsumenten- schutz pflegen. Beide Institutionen sind für mündige Bürger:innen und Konsument:innen essenziell“, sagt der IT-Regionalbetreuer für die Bil- dungsdirektion Vorarlberg, Andreas Renner. Jugendliche hatten Fragen Zurück zum „Digitalen Stamm- tisch“, bei dem sich auf Einladung des Landeselternverbandes dieses Mal rund 270 Erwachsene einge- wählt hatten. Dazuzurechnen ist eine unbekannte Zahl an Fami- lienmitgliedern. Zum Thema „Was macht mein Kind im Internet?“ die betroffenen Kinder selbst einzula- den, war ein Versuch. Wie reagieren die „Kids“, wenn Mama oder Papa danebensitzt? Bringen sie den Mund auf, stellen sie Fragen? Der Versuch hat sich absolut ge- lohnt, freut sich AK Experte Franz Valandro: „Es kamen mehrere ge- zielte Fragen zu bestimmten Diens- ten oder Apps, die die Jugendlichen nutzen, wie: Ist diese Plattform si- cher? Darf ich meinen Freunden das

Passwort oder mein Handy geben?“ Besser nicht, sei hier gleich be- tont. Das Thema, sich selbst vor den Tücken des Internets und von So- zialen Medien zu schützen, nahm bei diesem „Digitalen Stammtisch“ breiten Raum ein; die wichtigsten Punkte dazu haben wir im Kasten

0,50 € 1,50 € 1,67 € 2,00 € 3,33 € 5,00 €

2,00 € 6,00 € 6,67 € 8,50 €

6,00 € 18,00 € 20,00 € 24,00 € 40,00 € 60,00 €

18,00 € 54,00 € 60,00 € 72,00 € 120,00 € 180,00 €

13,33 € 20,00 €

rechts zusammengefasst. Sperren bringen nichts

Bei den einschlägigen Veranstaltun- gen der AK Vorarlberg taucht eine Frage regelmäßig auf: Bringen Sper- ren etwas? Auch die Antwort wieder- holt sich: „Nein, es liegt in der Ver- antwortung des und der Einzelnen“, sagt Franz Valandro. Freilich gibt es auf bestimmten Betriebssystemen oder Apps Möglichkeiten, die Nut- zung einzudämmen. Darüber sollte man informiert sein. Doch Sperren und Beschränkungen ersetzen nie- mals einen verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien. , Wir haben auch dieses Mal im Nachgang ein sehr tolles Echo von den Eltern erhalten! Birgit Walch Landeselternverband Vorarlberg

Die Steuerwerte für Familien für 2022

STEUER. Ab dem Veranlagungs- jahr 2022 beträgt der Familien- bonus+ für Kinder unter 18 Jahre jährlich 2000 Euro und für Kinder über 18 Jahre 650 Euro. Der Kinder- mehrbetrag beträgt 550 Euro. Die Höhe des tatsächlich be- rücksichtigten Familienbonus+ hängt mit der Höhe der Lohn- steuer zusammen. Wenn die Höhe der jährlichen Lohnsteuer laut Jahreslohnzettel geringer ist als der Kindermehrbetrag, wird die Differenz im Rahmen der Arbeit- nehmerveranlagung zusätzlich

,

Hol dir dein Geld zurück. milienbonus+ auch für jene Kinder zu, die im EWR-Raum oder in der Schweiz leben und für die Unter- halt geleistet wird, wenn auch in Österreich dem Grunde nach Fami- lienbeihilfe zustünde. Die Beantra- gung des Kinderabsetzbetrages ist nicht Voraussetzung für den Erhalt des Familienbonus+, sondern nur der tatsächlich geleistete Unter- halt und der daraus resultierende Unterhaltsabsetzbetrag. Falls Sie den Familienbonus+ für 2019, 2020 und 2021 beantragt haben und er vom Finanzamt abgewiesen wurde, weil kein Antrag auf Kinderabsetz- betrag gestellt worden sei, können Sie eine Änderung des Bescheides gemäß § 295a BAO beantragen. Familienbonus+. Wenn der Unter- haltsverpflichtung nicht in voller Höhe nachgekommen wird, be- steht der Anspruch nur für die Anzahl der Monate, für die auch der volle Unterhalt bezahlt wurde. Für die restlichen Monate kann der bzw. die Familienbeihilfenbe- zieher:in oder der bzw. die neue Partner:in den ganzen Familien- bonus+ beantragen. Laut OGH-Urteil steht der Fa-

strafbar macht (§ 207a StGB). Aktuelle Themen eingebaut

Einen Blick für Technik, aber keinen Kopf für den Steuerausgleich? berücksichtigt. Der Kindermehrbe- trag in Höhe von 550 Euro pro Kind kann nur von Familienbeihilfen- bezieher:innen oder Alleinverdie- ner:innen beantragt werden. Unterhalt und Familienbonus+ Wenn der Unterhalt in voller Höhe bezahlt wird, haben beide Eltern- teile Anspruch auf den halben

Birgit Walch, Geschäftsführerin des Landeselternverbands, schätzt am Referenten der AK Vorarlberg, „dass Franz Valandro nicht nur die Fakten sehr gut rüberbringt, sondern auch immer die aktuellen Entwicklun- gen reinbringt. Es ist nie der gleiche Vortrag. Eine total coole Koopera- tion!“ Sie besteht seit 2021 und ist

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